Monatsarchiv für Januar, 2008
Der Trend geht immer weiter in Richtung eines Zweitwohnsitzes. Auslandsimmobilien erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit. Vor allem Urlaubsländer wie Spanien oder Italien sind ein Anziehungspunkt für Menschen, welche sich eine Auslandsimmobilie als Zweitwohnsitz anschaffen möchten. Dank des konjunkturellen Aufschwungs entscheiden sich immer mehr Menschen dazu Auslandsimmobilien zu erwerben. Teilweise gibt es Immobilienmakler, welche sich besonders auf die Vermarktung von Auslandsimmobilien spezialisiert haben. Neben Spanien interessieren sich deutsche Käufer vermehrt für exotischere Gegenden wie zum Beispiel die Toskana. Immobilienmakler durften erkennen, dass sobald in eine regionale Infrastruktur investiert wird, auch die Nachfrage nach den dortigen Immobilien stark ansteigt. Neben der geografischen Lage spielen für den Käufer einer Auslandsimmobilie auch die Landessprache, die Erreichbarkeit, die Lebenshaltungskosten und die steuerlichen Bedingungen eine wichtige Rolle bei seinen Auswahlentscheidungen. Vor allem ältere Menschen möchten gern ihre letzten Jahre in einer sonnigeren Gegend verbringen. Für diese Klientel ist eine Auslandsimmobilie die perfekte Alternative zur heimischen Eigentumswohnung.
Bevor man sich jedoch eine Auslandsimmobilie aneignet, sollte man sich über die gesetzlichen Vorschriften für den Immobilienerwerb informieren. Denn die Gesetze sind selbst innerhalb der EU von Land zu Land unterschiedlich. Im Gegensatz zu den deutschen Gesetzen werden in manchen anderen Ländern kurze Vereinbarungen auf normalen Zetteln, sowie Vorverträge ohne notarielle Beurkundungen bereits als vollständige Kaufverträge angesehen. Bei Auslandsimmobilien sollte immer ein seriöser oder ein bereits vertrauter Immobilienmakler mit an den Verhandlungstisch gebeten werden. Dieser findet durch diverse Gutachten den wahren Wert einer Auslandsimmobilie heraus und kann den ahnungslosen Käufer vor finanziellen Fallen, durch gute Beratung, schützen. Zudem kann sich der Käufer bei jeglichen Fragen an den Immobilienmakler als Bezugsperson wenden. So steht dem Kauf einer Auslandsimmobilie nichts mehr im Weg.
Neben den Auslandsimmobilien steigen auch die Luxusimmobilien immer weiter in der Beliebtheitsskala der Deutschen. Luxusimmobilien müssen nicht gleichzeitig Auslandsimmobilien sein. Auch in Deutschland gibt es eine große Anzahl von Luxusimmobilien. Der Markt für deutsche Luxusimmobilien ist heiß umkämpft und die Immobilienmakler müssen der stetig wachsenden Nachfrage entgegen treten. Vor allem die Nobelvororte der großen Städte sind beliebte Anlaufstellen für Luxusimmobilienkäufer. Vor allem Prominente suchen in Deutschland nach Luxusimmobilien. Doch auch die VIP’s müssen beim Kauf einer Luxusimmobilie einen langen Atem beweisen, denn die Konkurrenz auf der Käuferseite ist sehr groß. Die Top-Objekte sind der großen Nachfrage nicht gewachsen und immer mehr gut betuchte Deutsche möchten sich den Traum einer Luxusimmobilie erfüllen. Zu dem Käuferklientel mit steigenden Vermögen gesellen sich immer öfter auch Erben, die in eine Altersvorsorge der besonderen Art investieren möchten. Die beliebtesten Städte der Top-Verdiener sind München, Hamburg, Berlin, Köln und Stuttgart. Vor allem die bayrische Hauptstadt München ist ein beliebter Ort. Die Stadtteile Grünewald und Starnberger See können sich vor potentiellen Käufern kaum retten.
23. Januar 2008
Sucht man in der heutigen Zeit nach einer Eigentumswohnung oder einer eigenen Immobilie, so hat man zwei Möglichkeiten diese Suche auszuführen. Die erste Variante ist, dass man sich auf eigene Faust durch die Immobilienwelt bewegt und mit Hilfe von Online-Immobilienportalen und Anzeigeblättern versucht das passende Domizil zu finden. Die zweite und einfachere Variante ist sich an einen Immobilienmakler zu wenden. Der Immobilienmakler sucht genau nach den Wünschen der Kunden die passenden Häuser oder Wohnungen zu den vorgegebenen Konditionen heraus und präsentiert ihnen die Immobilien ausführlich.
Der Immobilienmakler kann sowohl als Vermittlungsmakler als auch als Nachweismakler aktiv werden. In vielen Fällen ist er ein selbstständiger Gewerbebetreibender, welcher seiner Arbeit nur mit der behördlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung nachgehen darf. Diese gesetzliche Regelung umfasst die Vermittlung des Abschlusses und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, welche Grundstücke, Wohnräume und gewerbliche Räume als Kaufobjekte beinhalten. Der Immobilienmakler arbeitet in den meisten Fällen nach dem Erfolgsprinzip, und erhält für seine Tätigkeiten eine Maklerprovision, welche in Fachkreisen Courtage genannt wird. Der Begriff „Courtage“ stammt aus dem französischen und bezeichnet eine Vermittlungsgebühr eines Immobilienmaklers bei einem Kauf oder Verkauf von diversen Immobilien oder diversem Wohneigentum. Die Courtage wird oftmals auch mit der Börse in Verbindung gebracht, wo ihr aber dieselbe Bedeutung zugesprochen wird wie beim Immobilienhandel.
Ein Makler ist im Grunde genommen ein Vermittler, welcher es ermöglicht Verträge zwischen zwei Parteien zum Abschluss zu bringen. Wie für jeden anderen Beruf unterliegt auch der Immobilienmakler diversen gesetzlichen und zivilrechtlichen Bestimmungen. Diese kommen über den Maklervertrag oder auch über den Handelsmakler zum Ausdruck. In erster Linie werden in Deutschland Immobilien und Aktien gemakelt.
Es gibt verschiedene Arten von Immobilienmaklern und von Maklern allgemein. Man kennt den Handelsmakler, den Zivilmakler und den Kursmakler. Der Handelsmakler übernimmt gewerbsmäßig für andere die Vermittlung und in einigen Fällen sogar den Abschluss von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs. Die Handelsmakler handeln in fremden Namen und auch auf fremde Rechnung. Der Handelsmakler beschäftigt sich mit der Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung oder Veräußerung von Gegenständen, welche im Rahmen des Handelsverkehrs eine Rolle spielen. Der Handelsmakler kann auch als Immobilienmakler fungieren und unbewegliche Dinge in seinen Handelsmaklervertrag mit aufnehmen. Jedoch sind im HGB (Handelsgesetzbuch) zu dieser Sonderform des Handelsmaklers als Immobilienmakler keine Vorschriften verfasst. In diesem Fall findet man keine Maklerlohnregelung oder keine Vertragsausfertigung nach HGB (Handelsgesetzbuch). Eine weitere Sonderform des Handelsmaklers ist der Versicherungsmakler. Dieser steht nicht wie gewöhnlich zwischen zwei Parteien, sondern nur auf Seiten der Kunden. Somit schuldet den Maklerlohn allein der Versicherer. Der Versicherungsnehmer unterliegt keiner Provisionszahlungspflicht.
Die zweite Maklerform ist der Zivilmakler. Im Gegensatz zum Handelsmakler, welcher dem HGB (Handelsgesetzbuch) unterliegt, unterliegt der Zivilmakler dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Zivilmakler ist für Mietverträge. Kaufverträge über Grundstücke und Darlehensverträge zuständig. Daher ist die Einteilung des Immobilienmaklers am ehesten in die Gruppe der Zivilmakler zu tätigen. Zivilmakler haben bereits einen Provisionsanspruch, wenn infolge eines Nachweises einer Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss ein Vertrag hätte zustande kommen können. Dies unterscheidet sie von den Handelsmaklern, welche einen Abschluss erzwingen müssen.
Die dritte Maklerform ist der Kursmakler. Für den Kursmakler gilt das Gesetzbuch der BörsG. Amtlich gelten Kursmakler als Handelsmakler, welche an der Feststellung von Börsenkursen mitwirken. Sie müssen von jedem Händler Aufträge annehmen, welche zur Teilnahme am Börsenverkehr zugelassen sind. Eigengeschäfte sind bei Kursmaklern nur durch starke Beschränkungen möglich. Der Kursmakler kümmert sich komplett um alle Börsengeschäfte und hat mit dem Immobilienmakler nicht viel zu tun.
Bei jeder der vorgestellten Maklerversionen kann man weitere Unterscheidungen der Maklertätigkeiten vornehmen. Zu diesen Unterscheidungen gehören der Nachweismakler und der Vermittlungsmakler.
Der Nachweismakler hat nur eine Aufgabe und zwar den Nachweis der Gelegenheit, zum Abschluss eines Vertrages zu leisten. Er muss lediglich ermöglichen, dass die Möglichkeit besteht über eine Leistung einen Vertrag abzuschließen. Für die Güte dieser Leistung ist er nicht verantwortlich. Dieser Makler wird nur zur Interessentenfindung eingestellt. Er tätigt keinerlei Kontaktaufnahme zu den Interessenten, sondern meldet diese beim Auftraggeber. Bei Nachweißmakler genügt der Hinweis auf ein mögliches Vertragsobjekt nicht um einen Provisionsanspruch stellen zu können. Er kann dem Auftraggeber eine Liste mit mehreren hundert Interessenten zusenden. Jedoch bekommt der Makler erst einen Anspruch, wenn tatsächlich einer dieser Interessenten ein Geschäft mit dem Auftraggeber abschließt.
Der Vermittlungsmakler hingegen darf mit den Interessenten in Kontakt treten und diesen damit zu ermöglichen, dass ohne weiteres, konkrete Vertragsverhandlungen beginnen können. Der Vermittlungsmakler kann mit der Zustimmung der Auftraggeber sogar Vertragsabschlüsse vornehmen. Somit macht der Vermittlungsmakler einen nicht abschlussbereiten Interessenten zu einem abschlussbereiten und schließt für seine Arbeitsgeber die Verträge ab. In den meisten Fällen ist der Immobilienmakler ein Vermittlungsmakler, da er die gesamten Verträge für seine Kunden abschließt. Der Vermittlungsmakler ist zur Neutralität verpflichtet und muss sich für beide Vertragspartner gleichermaßen einsetzen. Die Interessen und Wünsche beider Partner müssen von ihm berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann der Immobilienmakler, welcher als Vermittlungsmakler tätig ist, für ihm bekannte und verschwiegene Mängel belangt werden. Er muss bei der Interessentenfindung ebenfalls die Bonität, also die Zahlungsfähigkeit, der Interessenten überprüfen. Diese Tätigkeit wird im Normalfall vom eigentlichen Verkäufer vorgenommen. Schließt der Vermittlungsmakler jedoch den Vertrag selbst ab, muss er die Bonität prüfen. Um das Geschäft komplett abzuschließen verhandelt der Makler mit beiden Vertragsparteien, bis diese dem Geschäft zustimmen. Im Volksmund wird der Vermittlungsmakler auch als Verkäufer mit besonderen Pflichten und Rechten angesehen. Neben dem Immobilienmakler können auch Unternehmensmakler und Ehemakler als Vermittlungsmakler in Kraft treten. Jedoch ist das Feld des Immobilienmaklers am weiträumigsten.
23. Januar 2008
Immobilienmakler zählen jegliche Gebäudearten zu ihrem Repertoire und darunter befinden sich auch Wohnimmobilien. Unter einer Wohnimmobilie versteht man im Allgemeinen ein Gebäude oder nur einen Teil eines Gebäudes, welches ausschließlich zum Wohnen benutzt wird. Es spielt keine Rolle ob der Eigentümer oder ein Mieter der Bewohner der Wohnimmobilie ist, solange diese ausschließlich den Wohnzwecken dient. Eine Wohnimmobilie kann aus mehreren Zimmern mit verschiedenen Funktionen bestehen. Auch der Preis ist je nach Lage der Wohnimmobilie verschieden. Vor allem in Ballungsräumen, wie beliebten Innenstädten, sind die Kaufpreise auch für alte Wohnimmobilien sehr hoch, da das Angebot von der Nachfrage um einiges übertrumpft wird. Grundsätzlich muss man die Wohnimmobilie von der Gewerbeimmobilie unterscheiden. Ursprünglich wurden die beiden Immobilienarten von einander unterschieden, da es der Staat so vorgegeben hat. Es wurde im Steuerrecht, im Finanzierungsbereich und im Baurecht eine Unterscheidung zwischen Wohnimmobilie und Gewerbeimmobilie getroffen.
Bei einer Gewerbeimmobilie, welche ebenfalls zum Repertoire eines Immobilienmaklers gehört, steht die gewerbliche und freiberufliche Nutzung im Vordergrund. Zu Gewerbeimmobilien zählen neben Ladengeschäften, Werkstätten und Fabrikhallen, auch Büros, Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Manche Immobilien besitzen den Faktor, dass sie zu Wohn- als auch zu Gewerbezwecken verwendet werden können. Zu diesen Immobilien gehören Ferienhäuser, Büros, Atelies und Bauernhöfe.
23. Januar 2008
Immobilienmakler sichern ihre eigenen Rechte auf die Provision oftmals durch Notare im Maklervertrag ab. In einigen Fällen ist sogar die Klausel möglich, dass sich der Käufer bei Nichtzahlung der Provision einer sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. In dem Fall wird das komplette Vermögen des Käufers aufgeteilt und zur Vollstreckung verwendet. Der Notar ist in jedem Fall unparteiisch. Er legt jedoch den kompletten Erstentwurf vor. Man sollte als Käufer immer in Hintergedanken haben, dass die Erwähnung eines Notares im Maklervertrag automatisch eine notarielle Beurkundungsgebühr nach sich zieht. Diese erhöht den Kaufpreis des Gegenstandes in Form von weiteren Nebenkosten. Muss nur der Käufer eine Maklergebühr bezahlen, so erhöht sich damit der grundsteuerpflichtige Gebäudewert. Kostet eine Immobilie zum Beispiel 500.000 Euro und die Maklerprovision beträgt 20.000 Euro so ist der grundsteuerpflichtige Gebäudewert 520.000 Euro. Die Grundsteuer liegt in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 3,5 und 7 Prozent.
23. Januar 2008
Zur Vermittlung einer Immobilie wird vom Immobilienmakler jeweils ein Maklervertrag mit dem Anbieter wie auch mit dem Nachfrager geschlossen. Nach Abschluss des Vertrages fungieren beide Parteien dem Immobilienmakler gegenüber als Auftraggeber. In solchen Fällen kann es sich um einen Vertrag über die Vermittlung eines Abschlusses, als auch um den Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenheit handeln. Der Immobilienmakler schließt nur Maklerverträge ab, welche den Handel mit einer Immobilie beinhalten. So kann er Verträge zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung einer Immobilie oder grundstücksgleicher Rechte abschließen. Die Courtage ist der wesentliche Inhalt eines Maklervertrages. Das Provisionsversprechen muss vom Auftraggeber dann eingehalten werden, wenn der Immobilienmakler den angestrebten Erfolg nachweisen kann bzw. bewirkt. Der Maklervertrag ist Formfrei und kann schriftlich sowie auch mündlich abgeschlossen werden. Bezieht man sich auf den Verkaufsgegenstand kann man den Immobilienmakler in drei Vertretungsarten unterscheiden. Den Allgemeinauftrag, denn Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag.
Der Allgemeinaustrag gibt dem Verkäufer oder dem Käufer die Möglichkeit neben dem bereits eingestellten Immobilienmakler, noch weitere Makler mit einzuschalten. Auch die eigene Suche ist beim Allgemeinauftrag möglich und ist nicht direkt an den Immobilienmakler gebunden.
Der Alleinauftrag verpflichtet den Verkäufer oder den Käufer dazu sich einem einzigen Immobilienmakler anzuvertrauen. Das Zuschalten von weiteren Maklern ist beim Alleinauftrag nicht gestattet. Der Verkäufer bzw. der Käufer dürfen die Immobilie jedoch weiterhin in Eigenregime Kaufen bzw. Verkaufen.
Der qualifizierte Alleinauftrag ist für den Immobilienmakler der beste Vertrag, denn er bietet dem Makler die größtmögliche Sicherheit. Der Verkäufer bzw. der Käufer dürfen nicht selbst tätig werden und muss alle Interessenten an den Immobilienmakler verweisen, auch wenn der Auftraggeber diese selbst akquiriert hat. Da diese Art des Vertrages den Auftraggeber in seinen Rechten zu weit einschränkt, gibt das Gesetz vor, dass die Hinzuziehungs- und Verweisungsregelung zu ihrer Wirksamkeit ausgehandelt werden kann. Darüber hinaus sind die qualifizierten Alleinaufträge immer befristet. Dies ist ein weiterer Schutz des Auftraggebers. Sind die qualifizierten Alleinaufträge nicht befristet, sind sie ungültig und für den Immobilienmakler besteht im schlimmsten Fall kein Provisionsanspruch. Der Immobilienmakler muss wie auch der Auftraggeber auf die richtige Ausführung der Verträge achten.
Bei Immobilien beträgt die Courtage zwischen drei bis sechs Prozent des Kaufpreises. Auf jede Provision wird die Mehrwertsteuer zuzüglich drauf geschlagen. Bei an Privat vermieteten Wohnungen ist die Courtage gesetzlich festgelegt. Sie beträgt zwei Netto-Monatsmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer. Diese Regelungen gelten jedoch nur für an Privat verkauften Immobilien. Die Provision von Gewerbeobjekten unterliegt keiner Regelung oder keiner bestimmten Prozentzahl und ist frei verhandelbar. Verträge mit Gewebeimmobilien werden von Immobilienmaklern mit dem größtmöglichen Potential abgeschlossen. Die Vorleistungen des Immobilienmaklers gehen auf eigenes Risiko, da die Maklercourtage erst nach Abschluss des Vertrages ausgezahlt wird. Die Höhe der Maklerprovision kann zwar frei ausgehandelt werden, jedoch richtet sie sich in den meisten Fällen nach der Marktlage, dem Preis der Immobilie und den am Markt vorherrschenden Konditionen. Eine Provision von sechs Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer, welche sich der Verkäufer und Käufer teilen, ist der Normalfall. In Hessen und in den Stadtstaaten werden aber Ausnahmen gemacht. In Berlin zum Beispiel ist eine Courtage von sechs Prozent Gang und Gebe, in Hamburg hingegen sind 5,25 Prozent üblich. In den meisten anderen deutschen Bundesländern sind Provisionen von jeweils drei Prozent, welche von Verkäufern und Käufern getragen werden, üblich. Die Festlegung der Verkäufercourtage ist stark variabel und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Es ist sogar ein kompletter Verzicht der Verkäufercourtage möglich. Sollte dies der Fall sein, gibt es die Mehrerlösregelung. Bei dieser Regelung handelt der Immobilienmakler einen festen Verkaufspreis mit dem Verkäufer aus. Erzielt der Immobilienmakler in den darauf folgenden Gesprächen mit den Interessenten einen höheren Verkaufspreis für die Immobilie, so kann der Makler den Mehrerlös als eine Art Provision betrachten und sie selbst einstecken. Die Provisionen der beiden Parteien, Käufer und Verkäufer, werden in Fachkreisen unterschiedlich bezeichnet. Die Provision der Käufer nennt man Außen-Courtage oder Außen-Provision und die Provision der Verkäufer nennt man Innen-Courtage bzw. Innen-Provision. Einige Immobilienmakler vereinbaren komplette Innen-Provisionen. Die Innen-Provision hat vor allem für den Käufer einen großen Vorteil. Er kauft die Immobilie für den Angebotenen bzw. für den heruntergehandelten Preis ohne jegliche Nebenkosten mit einplanen zu müssen, denn diese sind bereits im Kaufpreis enthalten. Die Maklercourtage wird dem Verkäufer bei dieser Methode vom erzielten Verkaufspreis abgezogen.
23. Januar 2008
Ein Immobilienmakler vereinbart mit seinen Kunden bereits vor Kaufabschluss alle nötigen Dinge. Diese werden im Maklervertrag zusammengefasst. Die Hauptpflicht des Maklervertrages ist das Festhalten des Maklerlohns. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Erfolgsfall zur Zahlung des Maklerlohns. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Immobilienmaklers wird auch Tätig zu werden. Im umgekehrten Fall besteht für den Auftraggeber auch nicht die Pflicht, dass dieser die nachgewiesenen Abschlussmöglichkeiten Wahrnehmen muss. Da das Gesetz die Vertragsfreiheit vorsieht, ist auch der Maklervertrag variierbar. Wenn beide Parteien zustimmen, können grundlegende Vereinbarungen geändert oder weggelassen werden. Hierzu muss jedoch das Ja von beiden Seiten kommen. Durch die Vertragsfreiheit hat sich in der Rechtspraxis eine große Anzahl von Sonderfäller gebildet, welche unterschiedlich angegangen werden müssen. Der Immobilienmakler muss in jedem Fall die Interessen beider Parteien wahren und er haftet selbstständig für Schäden, welche durch sein Verschulden entstanden sind. Nach Abschluss eines Geschäftes muss der Immobilienmakler jeder Partei eine so genannte Schlussnote zukommen lassen. Die Schlussnote enthält die wichtigsten Vertragsbestandteile und zeigt jeder Partei erneut das komplette Geschäft.
23. Januar 2008
Der Immobilienmakler arbeitet auf Provisions- oder Courtagebasis. Die Höhe der Provision variiert dabei von Vertrag zu Vertrag. Bei Immobilienverkäufen ist es dem Immobilienmakler möglich bis zu sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer zu verlangen. Bei der Interessenfindung für Mietwohnungen ist die Provision gesetzlich auf zwei Monatskaltmieten beschränkt. Vor allem das Geschäft mit Luxusimmobilien oder mit Gewerbeimmobilien ist für den Immobilienmakler ein lukratives Pflaster. Die Maklercourtage wird in jedem Fall beim Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages fällig. Jede Vorleistung, welche der Makler vor Vertragsabschluss tätigt, geht auf sein eigenes Risiko und kann im Verlustfall nicht von den Auftraggebern zurück verlangt werden. Das Interesse des Immobilienmaklers an einem Vertrag hängt vom Vertrag ab. Besteht ein Exklusivvertrag, so ist das Engagement des Immobilienmaklers höher, als bei einem offenen Vertrag, bei dem der Anbieter den Vertragsabschluss ohne den Immobilienmakler tätigen kann.
Sollte kein Immobilienmakler eingesetzt werden, können die Kosten für ein Immobilienangebot der anderen Partei trotzdem angerechnet werden. Zu den berechneten Kosten gehören zum Beispiel Inserierungs- und Zeitkosten. Diese können entweder dem Interessent oder dem Eigentümer berechnet werden. Ein Interessent kann so zum Beispiel mietfreie Monate oder kostenlose Nebenleistungen für seine Mühen durchsetzen. Ist ein Immobilienmakler in das Vertragsgeschehen mit eingebunden, so entscheidet in vielen Fällen die derzeitige Marktlage wie hoch die Maklerprovision im Endeffekt ausfällt. Da der Verkäufer an einem möglichst hohen Verkaufpreis interessiert ist, der Käufer hingegen an einem möglichst niedrigen, entsteht eine Differenz. Die Kosten dieser Differenz sind die Kosten für die Vermittlung über einen Immobilienmakler. Der Immobilienmakler muss nicht hinzugezogen werden, wenn trotz eines hohen Angebotes eine hohe Nachfrage besteht. Ist der Aufwand für den Verkäufer wegen einer zu geringen Nachfrage hoch, wird dieser einen Makler in Anspruch nehmen, um die Differenz möglichst gering zu halten. Erlaubt es die Marktlage, so kann der Makler eine so genannte Kundenprovision verlangen, mit der er die Maklerkosten komplett dem Kunden berechnet.
23. Januar 2008
Rumänien – vom Armenhaus zum neuen Stern am Investorenhimmel.
Wie viele vielleicht wissen, jedoch nicht spüren ist Rumänen ein Land mit Menschen, dass die Deutschen liebt. Ich möchte Ihnen heute einen Blog und natürlich auch meine Firma in Timisoara (Westrümänien) vorstellen.
Ich bin nun seit 3 Jahren in der Branche und würde mir mehr Austausch mit deutschen Maklern wünschen . Die Chancen auf dem Markt sind einmalig und mit uns hätten Sie einen kompetenten und seriösen Ansprechpartner.
Ich verfüge über ein perfektes Netzwerk von deutschen, rumänischen, schweizern und österreichischen Geschäftsleute und kann Ihre Fragen beantworten und eventuell auch Vermarktungswünsche von deutschen Angeboten verwirklichen.
Es gibt viele potentielle Investoren in Rumänien, die Investments in Deutschland oder in der gesamten EU suchen.
Freue mich auf regen Austausch.
Unsere Website: Helvetica Immobilien Timisoara
Unser Blog: Viele News rund um Immobilien und das Leben in Romania
19. Januar 2008
Der Bestand an Grundbesitz hat zugenommen und die Preise fallen in mehreren Regionen in der gesamten Nation. Eine davon ist Las Vegas, Nevada. Vor einigen Jahren war diese sündige Stadt ein heißes Pflaster für Immobilien-Investoren, wo lächerliche Preissteigerungen von bis zu 50 % stattfanden. Diese Tage sind nun lange vorbei und viele Eigentümer unterliegen der Zwangsvollstreckung, da Sie Ihre Hypothekenraten nicht mehr zahlen können.
Auch ich war einer dieser Immobilien-Investoren, kaufte ein Einfamilienhaus während der Hochkonjunktur und vermietete es für zwei Jahre, bevor ich es mit einem kleinen Verlust verkaufte. Ich hatte Glück,(mein Haus war innerhalb 4 Monaten verkauft) und dies in erster Linie, weil ich eine Verkäuferfinanzierung angeboten hatte. Derjenige der mein Haus schließlich kaufte, bekam von seiner Bank schlechte Kreditbedingungen für ein Darlehen, dies gab mir einen deutlichen Vorteil gegenüber den Dutzenden von anderen Häusern auf dem Markt. Außerdem hatte einen großartigen Immobilienmakler mit dem Namen Geri Martucci bei Keller Williams, der mir half den Besitz mit vielen verschiedenen Kanälen und Methoden zu vermarkten.
In dieser Zeit entdeckte ich auch eine kostenlose Website namens PropertyHookup, welche unterbewertete Häuser zum Verkauf in Las Vegas auflistete. Um sich für diese Seite zu qualifizieren, musste ein Haus mindestens 20% unter dem tatsächlichen Marktwert liegen. Der Website fehlte ein professionelles Aussehen, aber ihre Angebote schienen recht zeitgemäß.
Sie können in deren Angeboten stöbern und sich auch für die Zusendung von E-mails anmelden, in welche die neuesten Angebote offeriert werden. Ich persönlich habe mich noch nicht angemeldet, auch bin ich nicht auf der Suche nach einer anderen Immobilie in Las Vegas, aber wenn Sie nach einem Schnäppchen suchen und es für einige Jahre besitzen wollen, könnte dies der richtige Weg für Sie sein.
Ich erhielt auch eine persönliche email von einem der Angestellten von Property Hookup und er bot mir ein besonderes Geschäft an, für jeden, der seinen Besitz verkaufen möchte. Ich freue mich, dass ich dies an unsere Leser weitergeben kann.
Als Versuch alle Immobilien-Profis da draußen zu erreichen, möchte Ihnen dieses ganz besondere Geschäft anbieten. Senden Sie mir Ihre unterbewerteten Immobilien Angebote, und ich werde diese bei www.PropertyHookup.com absolut kostenlos veröffentlichen. Unsere www.PropertyHookup.com E-Mails gehen jedes mal an über 15000 aktive Immobilienmakler und Investoren in Las Vegas. Das ist fast jeder Agent und Barzahlungskäufer in der Stadt.
E-Mail an: Kallen [at] PropertyHookup.com. Hier ist, was ich brauche:
1. Bitte senden Sie nur wirklich günstige Angebote. Renovierungsbedürftige Häuser, Zwangsvollstreckungen, und motivierte Anbieter sind genau das, was wir mögen. Wir achten darauf, dass die Geschäfte gut sind, um die Käufer bei Laune zu halten.
2. Senden Sie mir den Link zu Ihrem Angebot, so dass ich die Bilder und Informationen über das Eigentum erhalte. Lassen Sie mich wissen, wie viel Sie denken, dass es unter Wert liegt. Ich führe einige Berechnungen durch, um Ihren Wert zu überprüfen.
3. Lassen Sie mich Ihre Meinung über www.PropertyHookup.com wissen. Wenn es etwas gibt, das wir besser machen können, muss ich es wissen.
4. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Kontaktinformationen herausragend sind. Alle interessierten Parteien werden Sie direkt kontaktieren. Stellen Sie sicher, dass Sie fragen, wo sie das Angebot gesehen haben.
5. Ich gebe Ihnen unser exklusives www.PropertyHookup.com Angebot ABSOLUT KOSTENLOS! Nur als Mitglied unserer Investorengruppe. Sagen Sie mir, so bald etwas verkauft ist, so dass ich es zurückziehen kann.
So einfach ist das. Ich mache den Rest.
Lasst uns verkaufen ! Vielen Dank für Ihre Zeit. Bleiben Sie auf dem Laufenden! Ich hoffe, bald von Ihnen zu hören.
Kallen Kildea
18. Januar 2008