Mängel am Bau
Der Traum vom Eigenheim rückt in greifbare Nähe, die Finanzierung steht und das Bauunternehmen ist ausgewählt. Doch dann wird festgestellt, dass die Statik des Hauses nicht stimmt. Der Bau wird sofort stillgelegt.Dies ist nur eine der diversen Albtraumvorstellungen für Bauherren. Nicht selten kommt es während des Baus oder nach dem Einzug in die fertige Immobilie zu Reklamationen. Feuchte Wände, undichte Dächer oder schiefe Durchgänge- es gibt diverse Möglichkeiten, wo sich Mängel einschleichen können. Doch wer ist dafür haftbar?
Grundsätzlich gibt es eine Faustregel, die ein Bauherr beachten sollte. Am Ende des Bauvorhabens steht die Übergabe der Immobilie vom Bauunternehmen an den Eigentümer. Sobald der Eigentümer den Bau offiziell abnimmt, können später auftretende Mängel nur sehr schwer reklamiert werden. Wer gravierende Mängel fürchtet, hat die Möglichkeit, die Immobilie während des Baus und vor der Übergabe von unabhängigen Gutachtern überprüfen zu lassen. Diese Begehung ist allerdings mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden, weshalb meist nur im akuten Verdachtsfall ein Gutachter angefordert wird.
Sollte nach Abnahme ein Mangel am Bau festgestellt werden, ist zunächst einmal eine Kontaktaufnahme mit der Baufirma anzuraten. Gute Firmen beheben die Fehler schnell und kostenfrei, sofern sich der Schaden auf unsachgemäßen Bau zurückführen lässt. Ein Stück Dach neu zu decken bedeutet für das Bauunternehmen das kleinere Übel- schlechte Publicity hingegen wirkt sich schnell negativ auf das Geschäft aus. Außerdem gibt es in Deutschland eine Gewährleistungsfrist, die fünf Jahre dauert. In dieser Spanne ist das Bauunternehmen verpflichtet, Schäden zu beseitigen, die auf Baufehlern beruhen. Nicht immer kann dies nachgewiesen werden. Zusätzlich scheint der Trend auf dem Baumarkt dahin zu gehen, dass Bauunternehmen versuchen, dem Kunden die Fehler schönzureden oder sich schlicht aus der Gewährleistungspflicht zu entziehen. Wenn die Firma den Mangel nicht beheben möchte, wird es oft schwierig. Sehr häufig gibt der Bauherr klein bei und beseitigt ihn selber, da dies zwar mehr Geld kostet, dafür aber Zeit und auch Nerven spart. Durch diese Haltung werden die Firmen jedoch in ihrem Verhalten bestätigt. Jeder Bauherr sollte versuchen, die festgestellten Mängel bei dem Unternehmen geltend zu machen und auf einer Beseitigung beharren.
jetzt kommentieren? 20. August 2008
