Das richtige Grundstück finden
Das eigene Bauvorhaben beginnt mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Neben den Eckdaten der Größe ist vor allem die Lage entscheidend. In Ballungsräumen sind Baugrundstücke sehr rar gesät und zudem meist unerschwinglich teuer. Quadratmeterpreise von 400 Euro und mehr sind eher die Regel als die Ausnahme. Auch deshalb suchen immer mehr Bauherren den passenden Platz etwas außerhalb im Grünen.Um das ideale Grundstück zu finden, kann die Beauftragung eines Maklers sehr hilfreich sein. Dieser stellt eine kleine Auswahl von in Frage kommenden Flächen zusammen und erspart dem Interessenten damit einiges von der Zeit, die dieser durch Besichtigungen von nicht passenden Objekten verbringen würde. Der Nachteil sind die Kosten für die Maklergebühr, die je nach Bundesland zwischen drei und sechs Prozent des Grundstückspreises liegen.
Viele Bauherren suchen daher doch auf eigene Faust. Über Anzeigen in den lokalen Zeitungen und auch über Internetbörsen können aktuelle Angebote eingeholt werden. Der Vorteil von Onlineseiten sind die oftmals ausführlichen Beschreibungen und die beigefügten Bilder. So kann schnell entschieden werden, ob eine Besichtigung überhaupt lohnt.
Eine wirkliche Alternative ist das Erbbaurecht, welches von Gemeinden und Kommunen zunehmend angeboten wird. Das Grundstück selbst muss nicht gekauft werden, jedoch verlangt der Anbieter die jährliche Abgabe eines Erbbauzinses. Dieser errechnet sich anhand des festgelegten Grundstückswertes. Meist müssen zwischen vier und sechs Prozent dieses Wertes gezahlt werden. Der Nachteil ist die lange Laufzeit, die sich auf rund 100 Jahre erstreckt. Das Erbbaurecht ist unkündbar, kann jedoch veräußert oder eben auch vererbt werden. In jedem Fall muss, sobald der Inhaber das Grundstück nicht mehr selber halten will oder verstirbt, jemand für die Erbringung des Erbbauzinses aufkommen.
Sobald ein Grundstück gefunden ist, welches für den Bau des Eigenheimes geeignet scheint, sollte beim zuständigen Amt nach der Reglementierung der Bebauung gefragt werden. Das geplante Gebäude muss in der Regel zu den bereits vorhandenen passen, weshalb die Form des Daches, aber auch die Größe allgemein und die Höhe vorgegeben sein können. Das Grundstück sollte erst erworben werden, wenn sichergestellt ist, dass das Traumhaus auch errichtet werden darf.
jetzt kommentieren? 21. August 2008
