Tagesarchiv für den 31. August 2008

Alternative Heizmöglichkeiten

Auch wenn der Sommer noch anhält, der nächste Winter kommt bestimmt- und mit ihm die Monate des Heizens. Doch die Energiekosten steigen sprunghaft an. Wer dennoch nicht auf eine warme Wohnung verzichten möchte, sollte sich nach einer günstigen Alternative zu Gas und Öl umsehen. Die Möglichkeiten der Wohnraumbeheizung sind vielfältig und die Umrüstung nicht grundsätzlich teuer.Inzwischen sehr bekannt ist die Energiegewinnung für die Heizungsanlage durch Solaranlagen. Dabei wird die tägliche Sonneneinstrahlung für die Erzeugung von Strom genutzt. Gängig sind die Modelle der Photovoltaikanlage und der Thermischen Solaranlage. Für beide Varianten werden auf dem höchsten Punkt der Immobilie, also dem Dach, Solarzellen angebracht, die die einfallende Sonnenenergie einfangen. Diese Energie wird mittels einer Anlage in Strom umgewandelt. Ungenutzter Strom wird in das örtliche Stromnetz eingespeist. Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage wird staatlich bezuschusst, zusätzlich erhält der Inhaber für den abgegebenen Strom Geld. Um darüber hinaus auch die Heizung mit Solarenergie betreiben zu können, muss eine Therme eingebaut werden. Mittels eines verzweigten Röhrensystems wird Wasser in die unmittelbare Nähe der Kollektoren gepumpt, dieses wird dort erhitzt und kann dann direkt als Warmwasser oder auch zur Speisung der Heizung genutzt werden.

Eine andere Alternative ist die Pelletheizung, die eine Zentralheizung ebenfalls ersetzten können. Die Wärmeenergie liefert die Verbrennung von Pellets, die als Abfallprodukt der Holzindustrie anfallen. Dabei muss der Hauseigentümer jedoch nicht wie bei einem Kamin persönlich für Nachschub sorgen, denn die Zufuhr der Pellets an den Brenner läuft automatisch. Die Wärmeabgabe wird wie bei der herkömmlichen Zentralheizung über Regler gesteuert. Inzwischen gibt es auch Mischformen, so dass neben Pellets auch Kaminholz verbrannt werden kann. Die Anschaffung eines Pelletofens ist verhältnismäßig teuer, dagegen steht aber das sehr günstige Brennmaterial.

Auf dem Vormarsch für die Beheizung von Privathäusern ist die Nutzung von Erdwärme. Hierbei wird in der Nähe des Hauses ein kleines, aber sehr tief reichendes Loch in die Erde gebohrt. Über eine Wärmepumpe wird die Wärme des umgebenden Erdreiches aufgenommen und über einen Umwandler für die Nutzung im Haushalt aufbereitet. Die Anschaffung einer Anlage samt Bohrung liegt für einen Neubau etwa in demselben preislichen Niveau wie eine Ölheizung. Eine Nachrüstung dieser Heizung hingegen ist verhältnismäßig aufwendig. Dafür fallen später für den Bezug der Energie keine weiteren Kosten an.

Gerade wer sich für einen Neubau einer Immobilie entscheidet, sollte sich vorab ausreichend über die Möglichkeiten für eine Heizanlage informieren. Eine gute Heizanlage kombiniert mit einer idealen Wärmedämmung spart enorm Kosten und ist damit eine Investition in die Zukunft.

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Immobilienerwerb ohne Trauschein

Viele Paare entschieden sich für ein gemeinsames Leben, ohne ihre Verbindung staatlich anerkennen zu lassen. Bei normalen Kaufentscheidungen spielt dieser Umstand keine Rolle, für den Erwerb einer gemeinsamen Immobilie müssen jedoch Vorkehrungen für den Fall einer Trennung getroffen werden, damit es nicht zu rechtlichen Streitigkeiten kommt. Sofern beide sich an dem Kauf oder an dem Bau der Immobilie beteiligen, werden auch beide in das Grundbuch eingetragen. Je nachdem, in welchem Maß die Partner finanziell beteiligt sind, können sie als hälftige Eigentümer oder auch als Inhaber zu einem Drittel oder einem Viertel eingetragen werden. Festgehalten werden sollte, wer im Fall der Trennung das Eigenheim übernimmt und somit die weiterhin anfallenden Kosten trägt. Auch die Form der Zahlung des Ablösebetrags durch den übernehmenden Partner sollte geregelt werden.Für Partner, die nicht verehelicht sind, gibt es in Deutschland kein gegenseitiges Erbrecht. Verstirbt einer der Partner, erben dessen Eltern oder die leiblichen Kinder, sofern welche vorhanden sind. Der Partner hingegen geht leer aus. Viele uneheliche Lebensgemeinschaften gründen deshalb für den Erwerb der Immobilie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Gesellschaftsvertrag werden alle notwendigen Punkte festgehalten. Unter anderem kann darüber das Erbe geregelt oder festgelegt werden, ob die Immobilie nach der Trennung verkauft wird und beide Teile ihren eingebrachten Anteil zurück erhalten

Für den Fall, dass nur einer der beiden Partner den finanziellen Teil des Erwerbs übernimmt und als alleiniger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird, sollte vertraglich geregelt werden, ob und in welchem Umfang der andere für den Erhalt des Hauses und die Nutzung der Immobilie aufkommen muss. Mitspracherecht bezüglich eines möglichen Verkaufs oder einer Vermietung hat der nicht eingetragene Partner aus rechtlicher Sicht nicht.  

Auch hinsichtlich der Haftung ist der Eintrag im Grundbuch Rechtsgrundlage. Jeder der eingetragenen Inhaber ist voll haftbar, auch wenn sie die Immobilie zu unterschiedlichen Anteilen erworben haben. Beide Partner haften solidarisch auch für den Anteil des jeweils anderen, egal, wie viel sie selber eingebracht haben!

Bei der Anschaffung einer Immobilie sollte also im Vorfeld an die Zukunft gedacht werden, und zwar nicht nur an die gemeinsame.

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