Tagesarchiv für den 06. September 2008

Die Suche nach dem richtigen Kredit

Vor dem Bau oder dem Erwerb einer Immobilie steht immer eine Menge Planung. Vor allem die Frage der Finanzierung muss vor dem Start geklärt sein. Angebote gibt es unzählige, es muss also durchaus Zeit in die Auswahl des richtigen investiert werden.Dabei sollte nicht nur auf den Zinssatz geachtet werden, denn bei manchen Anbietern fallen für den Bearbeiter nicht unerhebliche zusätzliche Kosten an. Andere Banken dagegen werben mit einem All-inclusive-Angebot, dafür ist jedoch der Tilgungssatz höher angelegt. Um den richtigen Partner für die Finanzierung zu finden hilft nur eins: Rechnen. Im Internet gibt es verschiedene Angebotsrechner, die einen ersten Vergleich liefern und somit eine Vorauswahl unterstützen können. Dennoch sollte für die endgültige Entscheidung eine eigene Kostenrechnung durchgeführt werden.

Für einen objektiven Vergleich müssen neben der Darlehenssumme, die gleich sein muss, die monatlichen Raten und die Restschuld miteinander verglichen werden. Die monatlich zu leistende Rückzahlung sollte ein fester Betrag sein, damit dieser Posten in den eigenen Kalkulationen gut eingeplant werden kann. Das Angebot zu einer variablen Rückzahlung ist nicht seriös! Die Höhe der Rate errechnet sich aus der Tilgungshöhe und dem Zins. Je höher der Zins ist, desto höher ist demnach auch der monatlich zu leistende Betrag. Für einen geringeren Betrag kann die Höhe der Tilgung reduziert werden, dadurch verlängern sich jedoch die Laufzeit und damit insgesamt die Kosten. Nach Ablauf der Finanzierung bleibt die Restschuld bestehen. An deren Höhe kann ein gutes Angebot erkannt werden, denn die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern können durchaus mehrere hundert Euro betragen- trotz in etwa gleicher monatlicher Tilgungsrate.

Genaues Hinsehen und Durchrechnen kann also ein gutes von einem weniger guten Angebot trennen. Unabhängig von der eigenen Recherche sollte man sich bei seiner Hausbank ein ganz individuelles Finanzierungsangebot vorlegen lassen. Im Zweifelsfall ist auch bei kleinen preislichen Differenzen eine Bank mit einem bekannten Berater einer Internetbank mit reinem Telefonservice vorzuziehen.

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Die Hausordnung

Nicht alle Menschen haben das Glück, ein eigenes freistehendes Haus ganz allein mit der Familie zu bewohnen. Viele wohnen zur Miete in einer Wohnung und müssen sich Tag für Tag mit Nachbarn auseinander setzen. In den meisten Fällen gestaltet sich das Zusammenleben friedlich und harmonisch, trotzdem kann es immer wieder zu Streitigkeiten kommen. Der eine hört vielleicht zu spät noch laute Musik, der andere stellt sein Fahrrad im Flur ab- Kleinigkeiten, die des Nachbarn Geduld auf eine Probe stellen. Wie sich jeder Hausbewohner zu verhalten hat, was erlaubt ist und was vermieden werden sollte regelt die Hausordnung.Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Mietparteien in einem Wohngebäude. Wichtige Punkte sind hier die Aufteilung der Reinigungspflicht, die Nutzung der gemeinschaftlichen Räume wie einem Waschkeller und die Festlegung der Ruhezeiten. Auch die Beseitigung von Schnee, Eis oder Laub vor dem Haus auf dem Gehsteig wird in der Hausordnung geregelt. Daneben wird auch festgehalten, in welcher Form der gemeinsame Flur genutzt werden darf. Vor allem Aspekte der Sicherheit spielen hier eine wichtige Rolle, denn der Flur dient als Flucht- und Rettungsweg und sollte deshalb grundsätzlich freigehalten werden. In den meisten Mehrparteienhäusern ist damit das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen sperrigen Objekten untersagt. Im Einzelfall können Absprachen untereinander jedoch Ärger vorbeugen und Ausnahmen gewähren.

Viele Hausordnungen regeln darüber hinaus auch den Umgang mit Haustieren, sofern diese in den Mietwohnungen gehalten werden dürfen.

In Privathäusern müssen Hausordnungen rechtlich nicht ausgehangen werden, dennoch ist jeder Mieter verpflichtet, sie zu kennen und zu befolgen. Zuwiderhandlungen werden abgemahnt, wiederholte Verletzung kann sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Sofern die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist, kann der Vermieter Änderungen nur nach Absprache und mit Einverständnis der Mieter vornehmen. Ist die Hausordnung dagegen nicht Teil des Vertrages, können Änderungen ohne Absprache vorgenommen werden. Die Mieter müssen dann nur über diese informiert werden.

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