Tagesarchiv für den 12. September 2008

Immobilienbewertung

Vor allem für Personen, die ihre Immobilie veräußern möchten, ist die Begehung des Objekts durch einen Gutachter nahezu unumgänglich. Dieser legt im Anschluss den Verkehrswert der Immobilie fest, die sich aus dem Zustand des Gründstücks und des Gebäudes zusammensetzt. Die Bewertung orientiert sich an offiziellen rechtlichen Richtlinien und kann über verschiedene Verfahren zur Ermittlung des Werts führen.Häufig genutzt ist die Ermittlung über das Vergleichswertverfahren. Dazu werden vergleichbare Objekte hinsichtlich Größe, Lage, Ausbaugrad und Zustand mit bekanntem Kaufpreis herangezogen, zu den das zu bewertende Objekt in Relation gesetzt wird. Voraussetzung ist, dass genügend Vergleichsobjekte vorhanden sind und die Gebäudeart, das Baujahr und der Gesamtzustand aller Immobilien übereinstimmen.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, den Wert der Immobilie über das Sachwertverfahren festzulegen. Dieses wird in erster Linie für Immobilien genutzt, die nicht für den Abwurf eines Gewinns bestimmt sind, also zum Beispiel für Einfamilienhäuser. Berücksichtigt werden der Wert des Gründstücks und der Herstellungswert der Immobilie zusammen mit gegebenenfalls weiteren Anlagen, die angeschafft wurden.

Für Immobilien, die beispielsweise über Mieteinnahmen Erträge erwirtschaften sollen, also Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien, wird zur Wertermittlung gewöhnlich das Ertragswertverfahren genutzt.

Auch für Kaufinteressenten ist eine solche Wertermittlung durchaus sinnvoll, denn der Sachwert einer Immobilie stimmt nicht grundsätzlich mit dem Verkaufspreis überein. Wer eine Immobilie in Aussicht hat und gerne eine ungefähre Einschätzung des Werts haben möchte, kann auch über das Internet eine Wertermittlung durchführen. Für diesen Zweck stellen verschiedene Seiten Wertermittlungsrechner zur Verfügung, die über einige Eckdaten einen ungefähren Wert ausgeben. Diese Rechner können sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Familienhäuser genutzt werden. Allerdings ist der ermittelte Wert nur eine Richtlinie und kann von dem eines professionellen Gutachters abweichen. Da der Käufer jedoch bei einer angebotenen Immobilie selten einen Gutachter zur Besichtigung mitnehmen darf, stellen diese Rechner doch einen ungefähren Anhaltspunkt zur Verfügung.

Neben dem Verkauf werden auch für eine Beleihung, eine Bilanzierung, eine Zwangsversteigerung oder zur Bestimmung des Versicherungswerts Wertermittlungen durchgeführt.

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Versteckte Kosten beim Immobilienerwerb

Der Traum vom Eigenheim ist mit viel Geld verbunden. Doch neben den Kosten für den Erwerb fallen weitere versteckte Kosten an, die nicht unerheblich ins Gewicht fallen und unbedingt eingeplant werden sollten.Läuft der Kauf über einen Makler, fällt eine Maklercourtage an. Diese beläuft sich je nach Bundesland auf eine Höhe zwischen 3,57 Prozent und 7,14 Prozent des Immobilienpreises. Manche Makler werden vom Verkäufer bezahlt, andere dagegen vom Käufer. In Ausnahmefällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.

Der Vertrag wird von einem Notar erstellt, dessen Arbeit in der Regel vom Käufer der Immobilie gezahlt wird. Die Höhe der Kosten beläuft sich auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises und beinhaltet den Entwurf und die Zusendung des Vertrags und die amtliche Beurkundung des Kaufs. Darüber hinaus zieht der Notar alle nötigen Informationen bezüglich der Grundschulden auf der Immobilie ein und gibt die Unterlagen an das Finanzamt und das Grundbuchamt weiter.

Darüber hinaus wird durch den Kauf einer Immobilie die Grunderwerbssteuer fällig, die derzeit bei 3,5 Prozent des Kaufpreises liegt.

Die versteckten Kosten belaufen sich also je nach Bundesland auf rund 10 Prozent des Kaufpreises und müssen in der Regel zwei bis vier Wochen nach Fälligkeit gezahlt werden.

In wenigen Fällen wird nach Vertragsabschluss ein Rücktritt vom Kauf nötig, zum Beispiel wenn die Bank kurzfristig die Zusage für die Finanzierung zurückzieht. In diesem Fall müssen der Notar und der Verkäufer unverzüglich über die neue Situation unterrichtet werden. Sofern die Immobilie noch gekauft werden soll und eine neue Bank gefunden werden muss, kann ein Zahlungsaufschub mit dem Verkäufer ausgemacht werden. Da der Käufer alle Zinsverluste des Verkäufers durch die verspätete Zahlung trägt, muss schnellstmöglich ein neues Kreditinstitut gefunden werden. Bei einer kompletten Rückabwicklung des Kaufs fallen noch mehr Kosten, denn der ehemalige Interessent trägt alle Kosten beim Notar und gegebenenfalls anfallende Kosten für Anwälte und Gericht. Darüber hinaus muss er den Differenzbetrag tragen, falls der Verkäufer seine Immobilie gegen eine niedrigere Summe verkauft.

Vor der bindenden Kaufzusage sollte also die Finanzierung sicher stehen und alle Details genau überprüft worden sein, damit einen spätere Rückabwicklung nicht notwendig wird.

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