Tagesarchiv für den 25. September 2008

Erbbaurecht

Erbbauerecht- auch Erbpacht genannt- bedeutet im Grunde genommen, dass auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers ein Eigenheim errichtet wird. Inhaber des Geländes ist in den meisten Fällen eine Gemeinde, die durch das Erbbaurecht brach liegendes Land als Bauland freigibt. Mit dem Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Pächter zur Bebauung des Grundstücks.

Anders als bei dem Erwerb eines Grundstücks wird bei einer Erbpacht eine monatliche Zahlung einer Pachtgebühr fällig. Die Höhe der Summe errechnet sich aus dem Preis des Grundstücks zum Zeitpunkt der Pachtvergabe und wird in regelmäßigen Abständen angepasst. In der Regel werden monatlich zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswerts fällig. Ein Erbbaurechtsvertrag läuft meist 99 Jahre, manchmal auch nur 75 Jahre, der Erbpachtvertrag muss durch einen Notar beurkundet werden. In dieser Zeit ist der Pächter an die Gemeinde gebunden, denn der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Lediglich die Veräußerung oder die Vererbung der Pacht ist nach Absprache mit dem Grundstücksinhaber und dessen Einwilligung möglich. Jedoch sind Immobilien, die auf Erbbaugrundstücken stehen, nicht sehr attraktiv und können nur schwer verkauft werden.

Nach Ablauf der Vertragsfirst fällt das Grundstück an den Eigentümer zurück, der Inhaber des Gebäudes erhält eine Entschädigung. Wer sein Eigenheim auch darüber hinaus nutzen möchte, sollte vertraglich ein Ankaufsrecht mit einem feststehenden Ausgangswert festhalten.

Ebenfalls im Vertrag festgelegt sind die Situationen, die einen Rückfall des Grundstücks an den Eigentümer auch während der Laufzeit bedingen. Grundsätzlich geht der Grund immer dann an den Inhaber zurück, wenn dieser mit seinen Zahlungen in deutlichen Verzug gerät oder eine private Insolvenz anmeldet.

Eine Nutzung des Erbbaurechts lohnt sich vor allem für Personen, die aufgrund wenigen Kapitals von der Bank kein ausreichendes Darlehen für den Erwerb eines Grundstücks und den gleichzeitigen Bau des Wohneigentums erhalten. Durch die monatlichen Zahlungen bleiben große finanzielle Belastungen aus. Bei Vertragsabschluss muss der Erbpachtnehmer Grunderwerbssteuer zahlen und das Grundstück samt des darauf stehenden Gebäudes nach den Vorgaben des Grundstücksinhabers versichern. Außerdem muss bedacht werden, dass aufgrund der schwierigen Weiterverkaufssituation eine örtliche Stabilität gewährleistet sein sollte.

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Lieferengpässe bei Heizöllieferanten

Viele Haushalte haben aufgrund der hohen Preise für Heizöl die Bestellung so lange es ging hinaus gezögert, doch nun rückt der Winter näher und die Temperaturen sinken rapide. Nahezu alle Haushalte, die mit Öl heizen, bestellen deshalb nun auf einmal Nachschub, was zu Engpässen bei den Lieferanten führt. In vielen Fällen müssen bis zu sechs Wochen Lieferzeit eingeplant werden- glücklich zeichnet sich, wer noch über Reserven aus dem letzten Jahr verfügt. Wer gänzlich leer gelaufen ist, kann bei den Lieferanten um eine vorgezogene Expresslieferung bitten, die in den meisten Fällen auch Berücksichtigung findet. Egal, mit welcher zeitlichen Verzögerung die Lieferung erfolgt, es gelten immer die Preise des Bestelldatums, egal ob diese bis dahin angezogen sind. Zwischen den einzelnen Anbietern für Heizöl bricht ein wahrer Preiskampf aus, eine gute Recherche nach dem aktuell günstigsten Angebot spart bei der Lieferung bares Geld. Auch wer bereits mehrere Jahre bei immer dem gleichen Anbieter sein Heizöl bezieht, kann sich nach anderen Angeboten umsehen, denn an den Lieferanten ist der Endabnehmer nicht gebunden.Gerade aufgrund der aktuell sehr hohen Ölpreise suchen viele Menschen nach einer günstigen Alternative für die Beheizung. Gas, Solar oder Erdwärme stehen unter anderem zur Verfügung, doch auch die Überlegung, auf ein Strombetriebenes Heizsystem umzusteigen wird wieder attraktiver. Auch eine Warmwasseraufbereitung mittels eines Durchlauferhitzers oder eines Boilers wird wieder vermehrt nachgefragt, doch auch die Strompreise zeigen ansteigende Kurven.

Zusätzlich schrecken die enormen Preise für neue Heizanlagen von einer Umorientierung ab. Wer über eine voll funktionstüchtige Ölheizungsanlage verfügt, die wenig Energieverlust aufweist, bleibt auch in Anbetracht steigender Preise lieber beim Altbewährten, statt für viel Geld umzurüsten. Wer sich jedoch mit dem Gedanken trägt, auf eine andere Heizmöglichkeit umzusteigen, sollte sich gut informieren. Das derzeit vermehrt angebotene Flüssiggas unterliegt einer ähnlichen Preiskurve wie Heizöl, entsprechend ist hier in den nächsten Jahren mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen. Wer die Möglichkeit hat, sollte besser auf saubere Energie umsteigen und seinen Energiebedarf über eine Solar- oder Geothermie-Anlage decken.

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