Tagesarchiv für den 06. November 2008

Erfahrene Hilfe bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen

Viele Menschen haben das Glück, in ihren eigenen vier Wänden alt zu werden, nicht wenige dürfen sogar in ihrem eigenen Bett sterben. So schön diese Tatsache für die Betroffenen ist- für die Angehörigen, sofern welche vorhanden sind, beginnt danach die Ausräumung der Wohnung. Oftmals fällt diese Aufgabe gar nicht leicht, denn viele Stücke erinnern an den Verstorbenen und machen es nahezu unmöglich, sie wegzuwerfen. Alternativ dazu kann die Haushaltsauflösung auch an einen professionellen Dienstleister abgegeben werden, der alle in der Wohnung oder dem Haus befindlichen Gegenstände sichtet und dem weiteren Gang zuordnet. Gute Möbelstücke, teures Geschirr und andere Wertgegenstände werden an verschiedene Organisationen weitergegeben und an Bedürftige weitergegeben oder verkauft. Auf diese Weise dient der Hausstand des Verstorbenen oft noch viele Jahre dazu, anderen Menschen das Leben schöner und angenehmer zu gestalten, außerdem mindert es die Entsorgungskosten. Altkleider und Gegenstände ohne großen Wert werden ordnungsgemäß durch die Firma entsorgt, auch Altmetall und elektrische Geräte werden an den zuständigen Stellen abgegeben. Der Erlös der weitergegebenen Gegenstände mindert die Kosten für die Entrümpelungen, je nach Höhe zahlt die Entrümpelungsfirma überschüssige Beträge auch aus. Die Firmen hinterlassen die Wohnungen besenrein, für den Auftraggeber bleiben keinerlei weitere Aufgaben.Bevor die Firma mit der Entrümpelung beauftragt wird, sollte der Erbe den Hausstand sichten und die Dinge, die er gerne behalten möchte, mit sich nehmen. Vor allem Schmuck, aber auch persönliche Gegenstände oder Antiquitäten werden nur ungern weggegeben. Danach sollte darüber nachgedacht werden, den Hausstand vertraglich in das Eigentum der beauftragten Firma zu übergeben. Damit entfallen alle Rechte, aber auch alle Pflichten an den neuen Inhaber, das Unternehmen ist dann rechtlich an die Entsorgung gebunden. Auch für entstehende Schäden durch unsachgemäßen Abtransport an Wänden oder Autos muss dann die Firma aufkommen. So abgesichert kann die Entrümpelung mit gutem Gewissen abgegeben werden.

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