Spinnen, Ameisen und andere Insekten finden sich in jedem Haus und in jeder Wohnung. Meist halten sie sich im Verborgenen und suchen sich dunkle Flecken im Keller oder auf dem Dachboden. Dort führen sie ein für den Menschen verborgenes Leben und stören nicht weiter. Manchmal jedoch vermehren sich die tierischen Untermieter in großer Zahl und treten auch in den Wohnräumen vermehrt auf. Hier heißt es, schnell zu handeln, solange man der Situation noch mit einfachen Mitteln Herr werden kann.Einige Schädlinge kommen besonders häufig vor. Spinnen trifft man in jeder Wohnung an. Die vielbeinigen Räuber leben allein, in jedem Raum ist demnach nur eine einzige Spinne zu finden. Übertritt ein weiteres Tier die Grenzen, wird es von der bereits vorhandenen Spinne getötet. Gerade im Übergang zur kalten Jahreszeit suchen Spinnen vermehrt Unterschlupf in den beheizten Räumen, hier hilft eine einfache Fliegenklatsche oder ein Tuch. Probleme treten erst dann auf, wenn eine Spinne in der Wohnung nistet und sich der Nachwuchs ausbreitet. In diesem Fall muss das Nest gefunden und sorgfältig entfernt werden. Wer sich das nicht zutraut, sollte sich an einen Kammerjäger wenden.
Die meisten Insekten können jedoch ohne Kammerjäger aus den Wohnräumen verbannt werden. In den Geschäften gibt es eine Vielzahl an Insektiziden und Ködern, die für den Menschen nicht schädlich sind und gut wirken.
Ameisen werden oft mit Pflanzen eingeschleppt. Sie verbergen sich zumeist in der Erde und kommen hervor, wenn die Pflanze ihren Platz auf der Fensterbank erhalten hat. Gegen Ameisen helfen Köderdosen sehr wirkungsvoll. Diese enthalten einen Lockstoff, der die Ameisen anlockt. Darüber hinaus sollte die Pflanze in jedem Fall umgetopft oder auch weggeworfen werden. Obst und andere offene Lebensmittel sollten während des Befalls nicht in den Räumen stehen.
Auch gegen Motten wirken Köderdosen. Diese kleinen Tiere breiten sich recht schnell aus, vor allem die Kleidermotte ist in vielen Wohnungen daheim. Da sie selten gehäuft auftreten, können sie auch innerhalb weniger Tage bekämpft werden. Zusätzlich zu den Köderdosen helfen auch Mottenkugeln in den Schränken. Vor allem Kleidungsstücke, die auf Dachböden oder in Kellern gelagert werden, sollten entsprechenden Schutz vor dem Ungeziefer erhalten.
Manche Schädlinge dagegen erfordern den Einsatz von professionellen Schädlingsbekämpfern. Vor allem Schaben können mit frei verkäuflichen Mitteln kaum wirkungsvoll bekämpft werden, da sie sich sehr schnell vermehren und in jeder dunklen Ecke sitzen. Auch Mäuse oder Ratten sollten von einem Kammerjäger vollständig entfernt werden, da diese zudem auch Krankheiten übertragen können.
Sobald ein Wohnraum von einem Schädling befallen wurde, sollte die gesamte Fläche gründlich gereinigt werden. Kinder und eventuelle Haustiere sollten von aufgestellten Fallen und Köderdosen ferngehalten werden, da diese oft giftige Stoffe enthalten. Die Anweisungen des Kammerjägers müssen befolgt werden, damit eine vollständige Bekämpfung gewährleistet ist.
Bei Neubauten ist die Frage der Heizungsanlage einer der zentralen Punkte. Sicherlich nimmt die Entscheidung für eine Technik den größten Teil der Zeit in Anspruch, denn alle haben Vor-, aber auch Nachteile. In der Regel werden Neubauten mit einer Heizungsanlage ausgestattet, die den neuen Umweltschutzauflagen entspricht und ihre Energie aus der Sonneneinstrahlung, der Erdwärme oder auch aus Holzverbrennung bezieht.
Viele Bauherren wägen darüber hinaus jedoch auch die Installation einer Fußbodenheizung ab. Vor einigen Jahren wurde eine Fußbodenheizung nahezu ausschließlich in Badezimmern installiert, um die kalten Böden angenehm zu heizen. Die neuen Heizungsanlagen können in jeden Wohnraum integriert werden und die herkömmliche Zentralheizung oftmals nahezu ersetzen. Eine Fußbodenheizung schafft in Wohnräumen ein ganz besonders angenehmes Raumklima und ist ideal, um in den feuchten Herbstwochen eine wohlige Wärme zu schaffen. Vor allem in Wohnungen, deren Boden mit Fliesen oder Parkett ausgelegt ist, lohnt die Anschaffung einer Fußbodenheizung, denn sie ermöglicht einen angenehmen Aufenthalt in dem Raum, ohne kalte Füße zu bekommen.
Wer sich für eine Fußbodenheizung entscheidet, sollte darauf achten, dass deren Steuerung nicht an die der Zentralheizung gekoppelt ist. Andernfalls müsste die gesamte Heizung angestellt werden, sobald die Fußbodenheizung zu Beginn der kalten Jahreszeit genutzt wird, um für eine leichte Wärme zu sorgen. Auch eine separate Nutzung der Fußbodenheizung in den Bädern wäre dann nicht möglich.
Das Verlegen der Heizstäbe unter dem Bodenbelag sollte Fachleuten überlassen werden, auch dann, wenn der Bauherr die Verlegearbeiten von Parkett oder Fliesen selber übernehmen möchte. Eine fehlerhafte Installation kann zu Schäden an der Wohnung führen, die nur dann versichert sind, wenn die Heizung fachgerecht eingebaut wurde.
Auch nachträglich lässt sich eine Fußbodenheizung ohne Schwierigkeiten einbauen. Dafür muss jedoch der Bodenbelag des Raums komplett entfernt und anschließend neu verlegt werden. Bei der Neugestaltung sollte darauf geachtet werden, dass die verwendeten Materialien für die Kombination mit einer Fußbodenheizung ausgelegt sind.
Dass die kalte Jahreszeit begonnen hat, wird vielen erst bewusst, wenn der erste Schnee fällt. Nicht nur die Bereifung des Autos wird oftmals erst dann gewechselt, wenn der Winter bereits eingebrochen ist, auch die nötigen Vorbereitungen an Haus und Garten werden nicht selten zu spät in Angriff genommen. Zwar muss eine bewohnte Immobilie während der kalten Monate nicht aufwendig gepflegt werden, dennoch sollten einige Dinge überprüft werden um Schäden vorzubeugen.Wichtigster Bestandteil der Vorbereitung auf den Winter ist eine Kontrolle der Heizung. Einmal im Jahr sollte ein Fachmann kommen, um die gesamte Anlage zu überprüfen und gegebenenfalls neu einzustellen. Vor der Heizperiode sollten zudem die Heizkörper entlüftet werden. Das jedoch können Eigentümer und Mieter selber durchführen.
Außerdem sollten die Dichtungen der Fenster und Türen genau überprüft werden, um unnötigen Energieverlust zu vermeiden. Das Auswechseln der Dichtungen kann selber vorgenommen werden, die benötigten Materialien sind im Baumarkt erhältlich. Oftmals reicht auch eine Fußmatte oder ein Zugluftstopper, um den ungewünschten Luftaustausch an Türen zu unterbinden.
Ebenfalls auf der Liste stehen sollte ein Blick auf das Dach. Kleinere Schäden können durch die vermehrte Feuchtigkeit im Winter und plötzlichen Frost zu ernsten Problemen werden. Die Reparaturen sollten grundsätzlich frühzeitig und von einem Fachmann durchgeführt werden, denn die Wetterbedingungen im Winter lassen die Instandsetzung oft nicht zu.
Auch Regenrinnen und Fallrohre sollten überprüft werden. In ihnen setzen sich über die Monate Blätter und andere Schmutzpartikel ab, durch die Verstopfungen auftreten können. Kann das Regenwasser nicht abfließen, können unschöne Spuren an der Hauswand auftreten, die nur durch einen erneuten Anstrich zu entfernen sind. Auch diese Arbeit kann der Besitzer selber durchführen und braucht keinen Fachmann hinzuzuziehen.
Der Außenbereich, also Garten und Auffahrt, benötigen meist wenig Aufmerksamkeit. Wer in einer Regentonne Gießwasser sammelt, sollte dies je nach Standort der Tonne ausgießen. Friert das Wasser ein, könnte das Material der Regentonne Schaden nehmen. Ein gegebenenfalls vorhandener Teich sollte frostfest abgedeckt werden um Tiere und Pflanzen zu schützen.
Der Wintercheck ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege eines Objekts. Im Idealfall sollte im Herbst ein Tag festgelegt werden, an dem die Begehung der Immobilie durchgeführt wird. So kann Schäden wirksam vorgebeugt werden.
Das deutsche Mietrecht schützt den Mieter. Vor allem im Bereich der Kündigung muss der Vermieter einen triftigen Grund vorweisen, um dem Mieter die weitere Inanspruchnahme seiner Immobilie zu untersagen. Einer dieser Gründe ist die Ankündigung des Eigenbedarfs an dem Objekt.Dabei jedoch ist eine Kündigung aus Eigenbedarf nicht ganz einfach. Zum einen muss aus der Kündigung deutlich und glaubwürdig belegt werden, weshalb der Vermieter seine Wohnung oder sein Haus selber nutzen möchte. Die schlichte Aussage, dass Eigenbedarf besteht, reicht nicht aus. Stichhaltige Gründe sind vor allem finanzieller Natur. Wurde dem Vermieter beispielsweise das Arbeitsverhältnis gekündigt, bringt ein Umzug in das Eigenheim deutliche Vorteile mit sich: zum einen natürlich die Einsparung, zum anderen wird selbst genutztes Wohneigentum auch nicht gepfändet. Auch eine Trennung vom Ehepartner ist ein triftiger Grund. Des Weiteren werden auch die Schließung einer eheähnlichen Gemeinschaft, die Erwartung eines Kindes und der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen für den Eigenbedarf anerkannt.
Auch bei der Kündigung aus Eigenbedarf müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Geht der Grund, weshalb der Vermieter die Immobilie für den Eigenbedarf beansprucht, nicht aus dem Kündigungsschreiben hervor, kann der Mieter zunächst Widerspruch einlegen. Der Mieter darf auch grundsätzlich kontrollieren, ob der Eigenbedarf nicht nur vorgetäuscht wurde. Wird die Wohnung nach dem Auszug des Mieters nicht vom Vermieter selber oder von engen Angehörigen genutzt, kann der Mieter dies zur Anzeige bringen. Wird dem Vermieter die fälschliche Angabe nachgewiesen, muss dieser mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. In der Regel lohnt sich die Anzeige für den ehemaligen Mieter jedoch nicht, denn ein späterer Rückeinzug wird sicherlich zu Schwierigkeiten mit dem Vermieter führen. Dagegen schützt eine Anzeige die neuen Mieter vor der Kündigung aus vorgeschobenen Gründen.
Fällt der Eigenbedarf weg, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist, muss der Vermieter seinen Mietern eine Weiterführung des Vertrags anbieten. Die Suche nach neuen Mietern darf erst erfolgen, wenn die aktuellen Mieter diese Weiterführung ablehnen.
Das nächste Jahr bringt auch für Immobilieneigentümer viele Neuerung in steuerlicher Hinsicht. Was noch alles im Zuge der Wirtschaftskrise auf uns zu kommt ist ohnehin kaum absehbar. Daher sollte man die letzten Tage des Jahre dazu verwenden, sich steuerlich optimal auf das nächste Jahr vorzubereiten.Manches wird für Immobilieneigentümer auch einfacher werden. Wer zum Beispiel an Verwandte vermietet und daher eine vergünstigten Mietzins verlangt, kann sich in Zukunft auf geringeren Widerstand des Fiskus freuen. Bisher musste man bei solchen Verträgen mindestens dreiviertel der ortsüblichen Vergleichsmiete fordern, wenn man Kosten von der Steuer absetzen wollte. Dabei war stets strittig, welcher Wert des Mietspiegels bei der Ermittlung der Mindestmiete zu Grunde gelegt werden sollte. Der Mietspiegel enthält in fast allen Fällen eine Spanne. Jetzt ist geklärt, dass der niedrigere Wert verwendet werden darf. Dies ist einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu verdanken.
Damit man aber nicht ständig die Miete an den aktuellen Mietspiegel anpassen muss, sollte man den unteren Wert nicht ausreizen, sondern einen Puffer einplanen.
Wer seine Eigenheim auch beruflich nutzt, sei es, weil er dort ein Büro eingerichtet hat oder andere Räumlichkeiten dem eigenen Unternehmen zur Verfügung stellt, muss, sofern er diese Nutzung wieder aufgibt, den Anteil seiner stillen Reserven, die anteilig auf diese Räumlichkeiten fallen, versteuern. Auch hier hat der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahler entschieden, dass von diesem Anteil nur fünfzig Prozent zu versteuern sind, wenn das Eigenheim einem Ehepaar zu gleichen Teilen gehört.
Manchmal ist es nicht zu vermeiden, dass ein Gebäude abgerissen werden muss, weil es sich nicht wirtschaftlich instand setzen lässt. Die Kosten dafür kann man von der Steuer absetzen. Baut man anschließend auf diesem Grundstück ein Eigenheim, kann man den Steuervorteil trotzdem nutzen, auch wenn die bisherige Immobilie vermietet war. Einzige Einschränkung: man muss das abgerissene Gebäuden wenigstens drei Jahre besessen haben, sonst spielt das Finanzamt nicht mit. Es geht dann davon aus, dass der Abriss schon beim Kauf geplant war.
Der Schutz der Umwelt ist derzeit eines der brisantesten Themen. Alle Industrieländer haben sich eine deutliche Verringerung von Treibhausemissionen verpflichtet. Bislang ist die Umsetzung nur vereinzelt zu erkennen, lediglich in der Autoindustrie wird verstärkt an umweltfreundlichen Lösungen gearbeitet.
In dem Arabischen Emirat Abu Dhabi dagegen wurde in diesem Jahr ein Pilotprojekt gestartet, das seinesgleichen sucht. Auf sechs Quadratkilometern soll die umweltfreundlichste Stadt der Welt entstehen: Masdar-City. Autos sind auf den Straßen der Stadt verboten, ihren Wagen müssen die Besitzer vor den Stadtmauern abstellen. Stattdessen wird ein umfangreiches Netz öffentlicher Verkehrsmittel eingerichtet. Betrieben werden diese mit dem Strom, der aus dem eigens für die Stadt errichteten Solarkraftwerk bezogen wird. Nahezu die gesamte Stromversorgung soll über dieses Kraftwerk gesichert werden. Für den Betrieb der Klimaanlagen wird die Kühle tief liegender Erdschichten genutzt. Statt 550 Megawatt, die Städte vergleichbarer Größe benötigen, wird Masdar-City nur 160 Megawatt verbrauchen. Auch hinsichtlich des Wasserkonsums sind deutliche Einsparungen geplant. Ziel ist, den Verbrauch auf die Hälfte zu reduzieren, was sich wiederum auch auf die Energie auswirkt, denn in den Arabischen Emiraten wird das Leitungswasser in aufwendigen Entsalzungsanlagen verbrauchsfertig aufbereitet.
Auch an der Müllentsorgung wird derzeit gearbeitet. Im Zuge der „grünen“ Stadt will Abu Dhabi als erstes Emirat nun recyclingfähige Verpackungen einführen.
Strategisch geplant wird zudem die Lage der Straßen, die tagsüber großteils schattig sein sollen. Dafür fällt die Straßenbreite deutlich geringer aus als in den Arabischen Emiraten üblich. Auch die Bebauung wird weniger großzügig ausfallen. Niedrige und dicht beieinander stehende Häuser sollen das Straßenbild prägen. Bis zu 20 Grad weniger sollen in Madar-City herrschen.
22 Milliarden Dollar wird der Bau Masdar-Citys in etwa kosten. Entworfen wird die zukunftsweisende Stadt von dem Briten Lord Norman Foster, der auch in Deutschland bereits einige Projekte umsetzen konnte. Oberstes Ziel neben der Reduzierung der Umweltbelastung ist die Wahrung aller Annehmlichkeiten. Masdar-City soll zeigen, dass sich Umweltbewusstsein und Komfort nicht ausschließen.