Umschuldung von Baudarlehen: So funktioniert’s
Umschuldungen sind bei Baudarlehen nichts Ungewöhnliches. Unter einer Umschuldung versteht man die Ablösung eines bestehenden Darlehens durch ein neu aufgenommenes Darlehen. Speziell im Zusammenhang mit Baudarlehen unterscheidet man dabei zwischen der Umschuldung während der Zinsbindungsfrist und der Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, für den die beiden Vertragspartner (Bank und Kreditnehmer) einen festen Zinssatz vereinbart haben. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen die Konditionen neu verhandelt werden. Dabei kommt es oft vor, dass das ein neues Darlehen bei einer anderen Bank günstiger wäre, als die Verlängerung des bestehenden Darlehens. Eine Umschuldung bietet sich dann besonders an.
Umschuldung während der Zinsbindungsfrist
Noch vor wenigen Jahren, war es während der Zinsbindungsfrist oft wenig rentabel, ein Baudarlehen umzuschulden. Die Vorfälligkeitsentschädigungen, die viele Banken von ihren Kunden vor Ablauf der Zinsbindungsfrist verlangten, überkompensierten den Zinsvorteil, den eine Umschuldung zu Folge gehabt hätte, meist deutlich. Die Folge: Für die wenigsten Kreditnehmer lohnte sich die Umschuldung. Mittlerweile können Banken die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr nach Gutdünken bestimmen, sondern müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten, welche die Vorfälligkeitsentschädigungen deutlich begrenzen.
Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Dennoch kommt es immer noch vor, dass Banken eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das liegt insbesondere daran, dass die Banken bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung den Zinssatz einer alternativen Geldanlage zugrunde legen. Der Bundesgerichtshof hält die Banken zwar dazu an, zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung die Rendite für Pfandbriefe zugrunde zu legen, allerdings berechnen viele Banken dennoch zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Grundsätzlich gilt aber: Je größer die Differenz zwischen Baudarlehen Zinsen und Pfandbriefrenditen, desto höher die Vorfälligkeitsentschädigung. Im Zweifelsfall kann es sich also lohnen, den Ablauf der Zinsbindungsfris abzuwarten, statt sich über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu streiten.
Alternative zur Umschuldung innerhalb der Zinsbindungsfrist
Zumal auch in Niedrigzinsphasen kein wirklicher Anlass zur “Abschlusspanik” gegeben ist. So lassen sich besonders niedrige Zinsen zum Beispiel mittels Forward-Darlehen für die spätere Ablösung des bestehenden Darlehens sichern. Dabei beträgt die Maximallaufzeit meist 5 Jahre. Die verbleibende Zinsbindungsfrist des abzulösenden Darlehens sollte also 60 Monate nicht überschreiten. Der Abschluss eines Forward-Darlehns rechnet sich aber auch nur dann, wenn in Zukunft mit steigenden Zinsen zu rechnen ist!
jetzt kommentieren? 16. Juni 2009
