Betriebskostenabrechnung erstellen
Laut Betriebskostenverordnung müssen Wohnungs- und Hauseigentümer für die in der Wohnung oder Haus eingemieteten Mieter jährlich eine Betriebskostenabrechnung erstellen. Meist wird die Komplexität einer solchen Abrechnung von den Vermietern unterschätzt. Neben der richtigen Aufschlüsselung der Betriebskosten muss die Betriebskostenabrechnung auch übersichtlich und selbsterklärend sein. Fehlen auf der Abrechnung Angaben oder Erläuterungen kann der Mieter der Betriebskostenabrechnung in den meisten Fällen berechtigt widersprechen. Gerade bei ausgewiesenen Nachzahlungen bei der Abrechnung wollen einige Mieter diese Nachzahlung nicht leisten, obgleich sie diese Kosten verursacht haben oder nicht.
Um unnötige Kosten zu vermeiden und den Mietern die Grundlage für Widersprüche bezüglich der „Gestaltung“ der Betriebskostenabrechnung zu nehmen, empfiehlt es sich einen Fachmann mit der Abrechnung der Betriebskosten zu beauftragen oder eine spezielle Software für die Erstellung zu nutzen. Letztere Variante ist mit diversen Online Anbietern zu besonders günstigen Konditionen möglich. Jahrelange Erfahrung sowie nützliche Hilfestellungen wurden in die zu meist von Hausverwaltungen entwickelte Software gesteckt. Weitere Serviceleistungen runden das Angebot ab und bieten Vermietern somit eine deutlich preiswertere Möglichkeit die nötige Abrechnung zu erstellen.
Neben diesen Vorteilen haben Sie einen weiteren wichtigen und entscheidenden Vorteil, denn direkt nach der Dateneingabe erhalten die Kunden dieser Online-Abrechnungsportale die Abrechnung zum Download. Änderungen an der gesamten Abrechnung sind dank intelligenten System innerhalb weniger Klicks erledigt.
jetzt kommentieren? 05. April 2011
