Abgeltungssteuer bringt Änderungen für Immobilienbesitzer

20.November 2008

Pünktlich zu Beginn des neuen Jahres tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Diese bringt eine einheitliche steuerliche Behandlung der Kapitalerträge im privaten Bereich mit sich. Betroffen sind damit Einkünfte aus Zinsen durch Erspartes oder Wertpapieranlagen, Erträge aus Investmentfonds und ähnliches. Kleinsparer sind von dieser Regelung nicht betroffen, da erst Beträge über dem festgelegten Freibetrag von 801 Euro versteuert werden müssen. Alle von der Abgeltungssteuer betroffenen Erträge müssen bei der Einkommenssteuererklärung nicht mehr angegeben werden.In Bezug auf Immobilien ist ab dem 01. Januar 2009 auch die Rechtsübertragung von Hypotheken und Grundschulden steuerpflichtig. Die Veräußerung einer Immobilie ist dagegen weiterhin nicht steuerpflichtig. Vermietete Immobilien können dann steuerfrei verkauft werden, wenn das Objekt länger als zehn Jahre im Besitz des Verkäufers war. Wird die Immobilie dagegen früher veräußert, muss der Gewinn mit dem individuellen Steuersatz zwischen 15 und 45 Prozent bei der Steuerklärung angegeben werden. Auch eventuelle Mieteinnahmen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern gelten als zusätzliches Einkommen und müssen als solchen versteuert werden. Eigengenutzte Wohnungen und Häuser können dagegen auch früher verkauft werden.

Gleichzeitig wird auch die Erbschaftssteuer reformiert. Die Freibeträge werden deutlich angehoben, der Ehepartner des Verstorbenen darf nun eine Barsumme in einer Höhe bis 500 000 Euro steuerfrei erben, die Kinder bis zu 400 000 Euro. Besonders relevant sind jedoch die neuen Regeln bei der Vererbung von Wohneigentum. Sofern die vererbte Immobilie selber genutzt wurde, kann sie bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern ebenfalls unversteuert an den Erben weitergegeben werden. Diese Begrenzung über den Wohnraum wurde deswegen aufgegriffen, da diese unabhängig vom tatsächlichen Wert der Immobilie festgelegt werden kann. Bislang wird jedoch noch über die Erbschaftssteuerreform diskutiert, da noch nicht gänzlich festgelegt ist, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad eine Immobilie kostenfrei vererbt werden kann. Außerdem fehlt noch eine einschlägige Festlegung der als Wohnraum geltenden Räume.

Dennoch profitieren Immobilienbesitzer in vielerlei Hinsicht von der Einführung der Abgeltungssteuer.

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