Bürgschaft statt Kaution für Mieter?

06.Dezember 2008

Jeder, der bereits einmal zur Miete gewohnt hat, kennt das Procedere: Beim Einzug wird eine Kaution fällig; die Höhe wird durch den Vermieter bestimmt und darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Bislang wurde die Kaution in der Regel an den Vermieter überwiesen, oder aber es wurde ein Sparbuch mit dem entsprechenden Betrag eingerichtet und an den Vermieter verpfändet. Nun steht das Modell der Bankbürgschaft in den Startlöchern, dass den Mietern Erleichterung verschaffen soll.Bei einer Bürgschaft steht die Bank für einen eventuellen Schaden ein, auch die Rückabwicklung mit dem Mieter übernimmt das Kreditinstitut. Die Hinterlegung der Kaution entfällt damit. Mit diesem Angebot sollen vor allem Mieter angesprochen werden, die wenig Geld zur Verfügung oder einen Engpass haben. Jedoch lassen sich die Institute ihren Service bezahlen: Bei der Erstbeantragung werden rund 100 Euro fällig, darüber hinaus werden jährlich fünf Prozent der verbürgten Summe eingezogen. Über die Jahre gerechnet verliert der Mieter also bares Geld, das er nicht zurück erhält. Im Falle eines Schadens an der Wohnung muss er dennoch aufkommen. Legt er die Kaution dagegen auf ein Konto an, zahlt er lediglich die Gebühr für die Eröffnung des Kontos, diese variiert zwar zwischen den Banken, fällt jedoch in jedem Fall günstiger aus. Wird die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses ohne Schäden übergeben, erhält der Mieter das Geld in voller Höhe zurück- es entsteht ihm demnach kein Verlust.

Interessanter ist das Modell der Bürgschaft hingegen für den Vermieter, denn er muss sich nicht um die eingehende Kaution des Mieters kümmern und das Geld verwalten. Desweiteren garantiert die Bürgschaft auch für die Liquidität des Mieters, denn diese überprüft ihn auf vorhandene Schufa-Einträge. Im Fall eines Schadens läuft die Abwicklung ebenfalls über die Bank, die ein schnelles und unkompliziertes Vorgehen verspricht.

Mieter, die eine Kaution hinterlegen müssen, sollten den Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen einer Bankbürgschaft und einem herkömmlichen Modell ziehen. Oftmals lohnt sich auch eine Nachfrage bei der Hausbank, ob ein ähnliches Angebot zur Verfügung steht.

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