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Die neue Design-/Konzeptwohnung L10 von Bauwerk Capital. Im Herzen Münchens, zwischen Auermühlbach und Isar, in direkter Nachbarschaft zum Deutschen Museum und zum Gasteig, hat Bauwerk Capital soeben die letzte von zehn außergewöhnlichen Wohneinheiten realisiert, die aus Alltag Luxus machen. Mit maximalem Raumangebot bietet sie uneingeschränkte Entfaltungsmöglichkeiten für die Gestaltung des Interieurs: Eine Wohnfläche von 327 qm, verteilt auf 7,5 Zimmer und zwei Geschosse sowie Raumhöhen zwischen 2,60 und 5,75 Metern, bieten eine „Haus-im-Haus-Lösung“.Zusammen mit dem jungen Spezialisten für exklusiven Innenausbau, Holzrausch, den Neuen Werkstätten und den Lichtdesignern Gerd Pfarré (pfarré lighting design), Christoph Matthias (Lichtlauf) und dem kürzlich auf der imm cologne ausgezeichneten Münchner Designer Ben Wirth (benwirth licht) stellt Bauwerk Capital zum Jahresbeginn im Anwesen Lilienstraße 10 (L10) ein neues, raffiniertes Konzept für modernes Wohnen vor. „Bauwerk richtet keine Musterwohnungen ein, sondern entwickelt mit Partnern aus dem Design-Bereich beispielhafte Konzepte für neue Wohnformen. Im aktuellen Fokus steht das Thema individuelle Küchen als Ausdruck von Persönlichkeit und neuen Lebensformen“, so Jürgen Schorn, geschäftsführender Gesellschafter der Bauwerk Capital.
14. Februar 2011
Wer sich ein Eigenheim zulegen möchte, steht erst einmal vor einer grundsätzlichen Frage: soll es ein Neubau werden, oder doch ein bezugsfertiges gebrauchtes Objekt? Sicherlich ist eine ganz neue Immobilie, die nach den eigenen Wünschen gebaut und ausgestattet wird, sehr verlockend. Hier kann jedes Detail mitbestimmt werden, von der Lage bis hin zu den Fliesen in Badezimmern und Küche. Allerdings sind mit dem Neubau auch Kosten verbunden, die im Voraus selten mit eingeplant werden. Im Kaufpreis einer neuen Immobilie sind in der Regel das Grundstück und die Errichtung des Objekts enthalten. Dazu kommen in vielen Fällen jedoch weitere Kosten für Malerarbeiten und das Verlegen der Böden. Darüber hinaus muss auch der Garten noch gestaltet werden, wofür viel Zeit und auch Geld investiert werden muss. Allein das Bauvorhaben erstreckt sich schnell über zwei Jahre; in dieser Zeit kommt auf den Bauherrn eine finanzielle Doppelbelastung zu, da er in der Regel weiterhin zur Miete wohnt, jedoch die Finanzierung bereits übernehmen muss. Auch diese Kosten sollten eingeplant werden.Eine gebrauchte Immobilie dagegen ist in der Regel bezugsfertig. Über eine Immobilien Suchmaschine kann man sich schnell einen Überblick über das Angebot verschaffen. Hier kommen auf den Käufer nur kleinere Beträge zu, die über den eigentlichen Kaufpreis hinausgehen. Kleinere Instandsetzungs- oder verschiedene Renovierungsarbeiten können auch über mehrere Monate gestreckt werden. Das Objekt kann ohne großen Zeitaufwand eingerichtet werden. Darüber hinaus ist die Lage endgültig, denn die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel steht und auch die nähere Umgebung ist meist fertig bebaut. Hier kann abgeschätzt werden, wie nahe das Haus des nächsten Nachbarn steht oder wie weit die nächste Bushaltestelle entfernt ist.
Bei Neubauten dagegen kann die Gestaltung der Neubausiedlung nur anhand der Lagepläne beurteilt werden, ob das Haus des Nachbarn jedoch die Sonne für den Garten nimmt, lässt sich nicht vorhersagen. So ist der Neubau oftmals auch mit verschiedenen Risiken verbunden, die der Bauherr zu tragen bereit sein muss.
25. April 2009
Die Unterbringung des eigenen Autos in einer Garage birgt viele Vorteile. Wesentlich für den Halter sind sicherlich die Kostenvorteile bei der Autoversicherung, aber auch der Schutz vor Vandalismus und Frost. Im Winter steht der Wagen geschützt, das morgendliche Kratzen entfällt und auch Rost wird vorgebeugt. Nicht jedes Gebäude verfügt jedoch über eine angegliederte Garage. Wer über ein eigenes Grundstück verfügt, kann mit einer Fertiggarage schnell und kostengünstig für einen passenden Unterstand sorgen.Fertiggaragen gibt es in einer großen Vielfalt, sie können ganz individuell an die Gestaltung des Wohngebäudes angepasst werden. Sie sind als Flach- oder Satteldach, aus Holz oder Stahl und in verschiedenen Größen lieferbar. Bis zu einer Fläche von hundert Quadtratmetern gilt eine Garage als Kleingarage, bis zu einer Größe von tausend Quadtratmetern als Mittelgarage. Die Größe ist bei der Beantragung der Baugenehmigung entscheidend. Diese muss für eine Fertiggarage in jedem Fall eingeholt werden. Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze für die Errichtung der Garagen, vor allem hinsichtlich des Abstands zur Grundstücksgrenze unterscheiden sich die Vorschriften deutlich voneinander. Manche Anbieter von Fertiggaragen übernehmen die Beantragung für ihre Kunden. Dies erleichtert den Weg zur eigenen Garage enorm, denn die Hersteller verfügen über Typenblätter, die der Beantragung beigelegt werden. So liegen dem zuständigen Bauamt direkt alle nötigen Unterlagen vor. In der Regel dauert der Weg von der Bestellung bis zum letztlichen Aufbau der Garage nur wenige Wochen. Der Aufbau selbst nimmt davon den kleinsten Bestandteil ein, meist kann die Fertiggarage an nur einem Tag errichtet werden- ganz unabhängig vom Wetter.
Soll die Garage neben dem Platz für den Wagen noch zusätzlichen Raum zur Verfügung stellen, sollte die Garage größer gewählt werden. Ein Durchgang von der Garage in die Wohnung ist auch ohne weiteres zu realisieren, sofern die Garage entsprechend platziert werden kann. Viele Eigentümer möchten zusätzlichen Wohnraum auf der Garage anbauen. Dafür muss die Statik der Fertiggarage ausgelegt sein, hier sollte ein ausführliches Gespräch mit dem Hersteller gesucht werden. Eine Fertiggarage ist sehr flexibel, auch eine spätere Umsetzung an einen anderen Platz ist ohne weiteres möglich. Die Ersparnis gegenüber einer gemauerten Garage liegt bei rund 50 Prozent, je nach Ausstattung der Fertiggarage.
24. März 2009
Umzüge bringen viel Arbeit mit sich. Bereits die Wohnungssuche nimmt nicht unwesentlich viel Zeit in Anspruch, noch aufwendiger sind danach die Renovierungsarbeiten an der alten und der neuen Bleibe. Die Besuche im Baumarkt und in Möbelhäusern häufen sich und kosten Zeit und Nerven. Oft rückt der Umzugstermin viel zu schnell näher.Wer einen Umzugsservice mit dem Transport der Möbel und der gepackten Kartons beauftragt, kann dem Umzugstag selbst recht gelassen entgegensehen. Lediglich die ganz privaten Dinge werden selber eingepackt, außerdem in der Regel Kleidung und Wäsche. Alles andere verstauen die Möbelpacker in den mitgebrachten Kartons. In der neuen Wohnung werden die Möbel an die vorgesehenen Plätze gestellt und die Kartons auf die Zimmer verteilt. Das Auspacken der vielen Gegenstände ist dann jedoch wieder Eigenleistung oder muss separat bezahlt werden. Geht etwas auf der Reise kaputt, haftet das Transportunternehmen und kommt für den Ersatz auf. Die Kosten für den Umzug können bei der nächsten Steuer geltend gemacht werden.
Günstiger, aber auch mit mehr Arbeit verbunden, ist ein komplett selbst durchgeführter Umzug. Passende LKW und Anhänger können bei den einschlägigen Autoverleihern oder bei vielen ortsansässigen Unternehmen gemietet werden. Umzugskartons sind im Baufachhandel erhältlich. Wer seinen Umzug selber durchführt, sollte rechtzeitig mit den Vorbereitungen anfangen und für ausreichend Hilfe sorgen. Das Einpacken der Gegenstände und Bücher wird oftmals unterschätzt, nicht selten müssen mehrere Tage veranschlagt werden, bis alles sicher verstaut ist. Wichtig ist zudem, die Kisten nicht zu schwer zu beladen, damit sie später gut getragen werden können. Wer die Möglichkeit hat, sollte den Umzug dann auf zwei Tage verteilen. Vor allem bei großen Umzügen kann die Streckung der Arbeit sinnvoll sein. Am ersten Tag können die Möbel und bereits vollständig bepackte Kartons verladen werden. Wenn noch Zeit bleibt, können die dringend benötigten Dinge wie das Schlafzimmer oder Küchengeräte auch bereits in der neuen Wohnung aufgestellt werden. Abends bleibt dann meist Zeit, um die alte Wohnung in Ruhe zu säubern und die letzten Kleinigkeiten zu verpacken. Am nächsten Tag kann dann in aller Ruhe ausgeladen und das neue Heim bezogen werden. Wer sich seine Kräfte einteilt, hat mehr Energie und empfindet den ‚Umzugsstress weniger stark.
Die Kosten für den Leihtransporter und die Umzugskartons können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Für berufsbedingte Umzüge steht einem Arbeitnehmer außerdem ein zusätzlicher Urlaubstag zu.
17. März 2009
Für die Unterhaltung einer Immobilie fallen monatlich einige Kosten an. Neben den Unkosten für Heizung, Wasser und Strom gehören noch viele weitere Posten dazu. Wer seine Immobilie selber nutzt, zahlt alle Betriebskosten selbst. In einem vermieteten Objekt, das von mehreren Parteien bewohnt wird, werden die Kosten auf alle Bewohner umgelegt.Grundsätzlich muss jeder Mieter für seine eigenen Kosten aufkommen. Deshalb hat jede Mietwohnung in der Regel einen eigenen Strom- und Wasserzähler. So ist gewährleistet, dass es nicht zu Ungerechtigkeiten kommt, denn ein einzelner Bewohner verbraucht ungleich weniger als eine mehrköpfige Familie. Daneben gibt es jedoch auch Unkosten, die zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. So wird der benötigte Strom für die Flur- und Außenbeleuchtung von allen Mietern getragen, auch das für Reinigungsarbeiten benötigte Wasser kann auf jede Partei umgelegt werden.
Darüber hinaus kommen die Mieter auch für die Kosten für die Müllentsorgung, für den Betrieb und die Wartung des Aufzugs sowie für mögliche Grünarbeiten auf. Einige benötigte Versicherungen kann der Vermieter ebenfalls auf seine Mieter umschlagen, so zum Beispiel die Glasversicherung oder Gebäudehaftpflicht. Auch an einer vorhandenen Gemeinschaftsantennenanlage oder einem Breitbandkabel können die Mieter beteiligt werden. Reparaturen an dem Objekt dagegen muss der Inhaber der Immobilie dagegen selber tragen, dafür jedoch kann er einen Teil der Handwerkerkosten steuerlich absetzen.
Einmal im Jahr erhält der Mieter eine detaillierte Aufstellung über die Betriebskosten, die er zu tragen hat. Meist wird ein Teil der Betriebskosten bereits auf die Miete umgelegt. Die so vorausgezahlten Beträge werden gegen die Gesamtsumme verrechnet; der Mieter erhält so entweder eine Gutschrift oder muss eine Nachzahlung leisten. Erscheint ihm die Summe zu hoch, kann er die Rechnung von unabhängigen Stellen gegenprüfen lassen. Der Mieterschutzbund steht mit Rat zur Seite, und auch unabhängige Gutachter können mit der Prüfung betraut werden. Der Vermieter muss die von ihm in Rechnung gestellten Posten gegenüber dem Mieter belegen können, sonst kann die Betriebskostenabrechnung angefochten werden.
01. März 2009
Die Deutschen dürfen sich auf ein immer längeres Leben freuen – das hat auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Die Mehrzahl wünscht sich, möglichst bis zu ihrem Lebensende im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung bleiben zu können. Schon heute sind fast vierzig Prozent aller Haushaltsvorstände sechzig Jahre und älter.Ein so hoher Anteil älterer Bürger ist nicht nur in Deutschland ein noch nie da gewesene Situation. Ein großer Teil der vorhandenen Wohnungen sind für die Bedürfnisse von Senioren nicht optimal. Wie die Situation auf dem Wohnungsmarkt für ältere Mitmenschen genau aussieht, wurde gerade in einer groß angelegten Untersuchung ermittelt. Fast zweieinhalb Tausend Personen über Sechzig wurden zu ihrer Wohnsituation, ihren Wohnwünschen und ihren Plänen befragt.
Von allen Befragen konnten nur etwa ein Drittel behaupten, ihre jetzige Wohnung entspräche ihren altersgemäßen Bedürfnissen. Interessanterweise sind es gerade neuer Gebäude, denen zum Beispiel ein Lift fehlt, und die auch sonst wenig seniorengerecht geplant sind. Dabei wären solche Ausstattungsmerkmale für die Mehrheit der Befragten besonders wichtig, da sie, wenn überhaupt, aus ihrer eigenen Wohnung keinesfalls ausziehen wollen. Die freiwillige Übersiedlung in ein Seniorenheim ist nur für eine Minderheit eine wünschenswerte Option. Überhaupt ist keine Neigung auszumachen, im Alter nur unter Gleichaltrigen zu leben. Daher sind so genannte Seniorenwohnanlagen für die meisten nicht besonders attraktiv. Überwiegend bevorzugen auch ältere Menschen eine gesunde Mischung aller Altersgruppen in ihrer Nachbarschaft.
Die Immobilienbranche wird sich also in Zukunft darauf einstellen müssen, altersgerechten Wohnraum bereit zu stellen. Um auch zukünftig den Bedürfnissen immer älter werdender Nachfrager gerecht zu werden, sind die bisherigen Konzepte nicht ausreichend.
13. Februar 2009
Wer umzieht oder renoviert möchte oft den Bodenbelag in den Wohnräumen verändern. In erster Linie wird die Entscheidung aus den persönlichen Vorlieben heraus gefällt, doch jeder Belag hat seine eigenen Vor- und Nachteile, die bei der Wahl bedacht werden sollten.Fliesen in Wohnräumen sind leicht sauber zu halten und wirken oft sehr edel. Allerdings senken Fliesen die gefühlte Temperatur um einige Grad herab und sind an sich eher kühl. Im Sommer wird das Raumklima durch diese Eigenschaft positiv beeinflusst, im Winter dagegen wünschen sich die meisten Menschen einen warmen Boden. Deshalb sollten Fliesen nur in Verbindung mit einer geeigneten Fußbodenheizung verlegt werden, die dafür sorgt, dass auch vom Boden Wärme abgestrahlt wird.
Sehr beliebt sind Parkett- und Laminatböden. Diese Holzböden sind zwar ebenfalls leicht zu reinigen, jedoch sind sie recht pflegeintensiv. Da das Holz durch zu viel Feuchtigkeit quillt, sollten Parkett- und Laminatböden nur nebelfeucht gereinigt werden. Optimale Pflege und Glanz verleihen spezielle Reiniger, die die Oberfläche versiegeln und das Holz pflegen. Für die schnelle Reinigung zwischendurch kann auch der Staubsauger oder ein Reinigungstuch genutzt werden, das den Staub anzieht und festhält. Um Kratzer auf den hochwertigen Böden zu vermeiden, sollten in den Räumen keine Straßenschuhe getragen werden. Laminat ist weniger empfindlich als echtes Parkett, ähnelt diesem jedoch sehr stark. Auch preislich ist Laminat die günstigere Alternative. Werden die einzelnen Bretter sachgemäß verlegt, hält ein Holzfußboden viele Jahre lang.
Inzwischen wird der alte Teppichboden nur noch recht selten nachgefragt. Dies liegt vor allem an seinem schlechten Ruf, denn Teppichböden wird nachgesagt, dass sie Staub und Dreck festhalten und nicht mehr loslassen. Sicherlich bedarf auch ein Teppich einer regelmäßigen Reinigung, um in einem guten Zustand zu bleiben. Staubsauger mit hoher Leistung entfernen den oberflächlichen Dreck in ausreichendem Maß, zusätzlich sollte der Teppichboden zumindest einmal im Jahr mit einem Schaumreiniger gereinigt werden. Die Geräte können in vielen Verbrauchermärkten zu einer geringen Gebühr geliehen werden. Vor allem für Stauballergiker ist ein Teppichboden oftmals die bessere Wahl, da die Staubpartikel festgehalten werden und die Belastung der Luft dadurch geringer ausfällt. Wer als Allergiker lieber auf Fliesen oder Holzböden zurückgreifen möchte, muss täglich reinigen, damit die allergischen Reaktionen nicht Überhand nehmen.
09. Februar 2009
Das deutsche Mietrecht schützt den Mieter. Vor allem im Bereich der Kündigung muss der Vermieter einen triftigen Grund vorweisen, um dem Mieter die weitere Inanspruchnahme seiner Immobilie zu untersagen. Einer dieser Gründe ist die Ankündigung des Eigenbedarfs an dem Objekt.Dabei jedoch ist eine Kündigung aus Eigenbedarf nicht ganz einfach. Zum einen muss aus der Kündigung deutlich und glaubwürdig belegt werden, weshalb der Vermieter seine Wohnung oder sein Haus selber nutzen möchte. Die schlichte Aussage, dass Eigenbedarf besteht, reicht nicht aus. Stichhaltige Gründe sind vor allem finanzieller Natur. Wurde dem Vermieter beispielsweise das Arbeitsverhältnis gekündigt, bringt ein Umzug in das Eigenheim deutliche Vorteile mit sich: zum einen natürlich die Einsparung, zum anderen wird selbst genutztes Wohneigentum auch nicht gepfändet. Auch eine Trennung vom Ehepartner ist ein triftiger Grund. Des Weiteren werden auch die Schließung einer eheähnlichen Gemeinschaft, die Erwartung eines Kindes und der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen für den Eigenbedarf anerkannt.
Auch bei der Kündigung aus Eigenbedarf müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Geht der Grund, weshalb der Vermieter die Immobilie für den Eigenbedarf beansprucht, nicht aus dem Kündigungsschreiben hervor, kann der Mieter zunächst Widerspruch einlegen. Der Mieter darf auch grundsätzlich kontrollieren, ob der Eigenbedarf nicht nur vorgetäuscht wurde. Wird die Wohnung nach dem Auszug des Mieters nicht vom Vermieter selber oder von engen Angehörigen genutzt, kann der Mieter dies zur Anzeige bringen. Wird dem Vermieter die fälschliche Angabe nachgewiesen, muss dieser mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. In der Regel lohnt sich die Anzeige für den ehemaligen Mieter jedoch nicht, denn ein späterer Rückeinzug wird sicherlich zu Schwierigkeiten mit dem Vermieter führen. Dagegen schützt eine Anzeige die neuen Mieter vor der Kündigung aus vorgeschobenen Gründen.
Fällt der Eigenbedarf weg, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist, muss der Vermieter seinen Mietern eine Weiterführung des Vertrags anbieten. Die Suche nach neuen Mietern darf erst erfolgen, wenn die aktuellen Mieter diese Weiterführung ablehnen.
13. Januar 2009
Das nächste Jahr bringt auch für Immobilieneigentümer viele Neuerung in steuerlicher Hinsicht. Was noch alles im Zuge der Wirtschaftskrise auf uns zu kommt ist ohnehin kaum absehbar. Daher sollte man die letzten Tage des Jahre dazu verwenden, sich steuerlich optimal auf das nächste Jahr vorzubereiten.Manches wird für Immobilieneigentümer auch einfacher werden. Wer zum Beispiel an Verwandte vermietet und daher eine vergünstigten Mietzins verlangt, kann sich in Zukunft auf geringeren Widerstand des Fiskus freuen. Bisher musste man bei solchen Verträgen mindestens dreiviertel der ortsüblichen Vergleichsmiete fordern, wenn man Kosten von der Steuer absetzen wollte. Dabei war stets strittig, welcher Wert des Mietspiegels bei der Ermittlung der Mindestmiete zu Grunde gelegt werden sollte. Der Mietspiegel enthält in fast allen Fällen eine Spanne. Jetzt ist geklärt, dass der niedrigere Wert verwendet werden darf. Dies ist einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu verdanken.
Damit man aber nicht ständig die Miete an den aktuellen Mietspiegel anpassen muss, sollte man den unteren Wert nicht ausreizen, sondern einen Puffer einplanen.
Wer seine Eigenheim auch beruflich nutzt, sei es, weil er dort ein Büro eingerichtet hat oder andere Räumlichkeiten dem eigenen Unternehmen zur Verfügung stellt, muss, sofern er diese Nutzung wieder aufgibt, den Anteil seiner stillen Reserven, die anteilig auf diese Räumlichkeiten fallen, versteuern. Auch hier hat der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahler entschieden, dass von diesem Anteil nur fünfzig Prozent zu versteuern sind, wenn das Eigenheim einem Ehepaar zu gleichen Teilen gehört.
Manchmal ist es nicht zu vermeiden, dass ein Gebäude abgerissen werden muss, weil es sich nicht wirtschaftlich instand setzen lässt. Die Kosten dafür kann man von der Steuer absetzen. Baut man anschließend auf diesem Grundstück ein Eigenheim, kann man den Steuervorteil trotzdem nutzen, auch wenn die bisherige Immobilie vermietet war. Einzige Einschränkung: man muss das abgerissene Gebäuden wenigstens drei Jahre besessen haben, sonst spielt das Finanzamt nicht mit. Es geht dann davon aus, dass der Abriss schon beim Kauf geplant war.
11. Januar 2009
RWE gehört zu den größten deutschen Stromanbietern. Bedingt durch die aktuelle Umweltschutzdiskussion und die Debatte um die Senkung der CO2-Belastung bringt RWE nun einen Stromtarif auf den Markt, der speziell umweltbewusste Kunden anlocken soll. Der Proklima-Strom wird anteilig aus erneuerbaren Energien- vor allem Wasserkraft- und aus Kernenergie gewonnen, der CO2-Ausstoß bei der Gewinnung ist deshalb äußerst gering.Der Proklima-Stromtarif gilt für drei Jahre, in denen der Preis keinerlei Veränderung unterliegt. Kunden, die sich jetzt für diesen Tarif entscheiden, haben also bis Ende 2011 die volle Kostenkontrolle, die derzeit bei anderen Anbietern nicht gewährleistet ist. Dieser große Vorteil spricht für den Proklima-Stromtarif. Für Flexibilität sorgt das jährliche Kündigungsrecht, von dem der Kunde ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen kann. Wer bis Ende Januar 2009 einsteigt, kann von den Vorteilen des Angebots profitieren.
Trotz der Kundenfreundlichkeit gibt es jedoch auch Kritiker, die vor allem den Aspekt des Umweltschutzes angreifen. Etwa drei Viertel des Stroms wird aus Kernkraft gewonnen. Sicherlich fällt der CO2-Ausstoss bei der Herstellung sehr niedrig aus, dennoch ist Kernkraft keineswegs unschädlich für die Umwelt. Vor allem die Lagerung des anfallenden Atommülls ist nicht hinreichend geklärt und stellt eine ernstzunehmende Belastung dar. Atomstrom als umweltfreundlich darzustellen, sei somit irreführend. Zur Entlastung der Umwelt sollte vielmehr die Abkehr von Energie aus Kernkraft oder fossilen Energieträger erfolgen, so die Kritiker des Angebots. Einige Anbieter in Deutschland stellen echten Biostrom zur Verfügung, der aus Wind-, Wasser- und Solarenergie sowie aus Biomasse gewonnen wird.
Dennoch: RWE geht voran und befriedigt mit dem Proklima-Tarif zwei wichtige Bedürfnisse des Kunden. Der Tarif bietet Transparenz und Planungssicherheit, die gerade derzeit nachgefragt sind. Vor allem der Fixpreis wird die Abnehmer interessieren, denn abgesehen von steuerlichen Änderungen bleibt der Preis bis Ende der Laufzeit im Dezember 2011 gleich.
02. Dezember 2008
Rund um Immobilien hat sich ein großer Markt entwickelt, der alle mit dem Wohnvergnügen zusammenhängenden Bedürfnisse befriedigt. Umzugsunternehmen, Gärtnereien, Architekturbüros und viele weitere Unternehmen sind abhängig von der Wohnlust der Menschen. Auch Makler bedienen sich der immer neuen Ansprüche und verhelfen Personen, die eine neue Wohnung oder ein Haus benötigen, zu ihrem Glück. Doch welche Grundlagen muss ein Makler mitbringen, um als ein solcher arbeiten zu dürfen?Makler arbeiten in der Regel selbständig über ein eigenes Gewerbe, oder sie sind in einer größeren Agentur angestellt. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Ausbildung, die zu einer späteren Erwerbstätigkeit als Immobilienmakler befähigt. Vielmehr kann jeder, der sich in der Lage fühlt, über die Selbständigkeit als Makler arbeiten. Das benötigte Gewerbe kann beim zuständigen Amt angemeldet werden, die Einnahmen werden dann abhängig von der Höhe versteuert. Doch auch wenn grundsätzlich jeder als Makler in das Geschäft um die Immobilien einsteigen kann, sind einige Kenntnisse hilfreich, wenn nicht sogar unerlässlich, damit das Geschäft gut läuft und die Kunden sich rundum betreut fühlen. Diese Kenntnisse können in einer Ausbildung oder einem einschlägigen Studium erworben werden. Immobilienkauffrau/ -kaufmann oder ein Studium der Architektur bilden eine mögliche Grundlage für die Tätigkeit, denn die vermittelten Kenntnisse helfen dem Makler, die aktuelle Immobiliensituation abschätzen zu können.
Im Idealfall sollten Interessierte ein Praktikum bei einem bereits ansässigen Unternehmen machen. Während dieser Zeit können bereits Einblicke in das Geschäft gewonnen werden, außerdem besteht die Möglichkeit, sich über den Berufszweig ein genaues Bild zu verschaffen. Neben den theoretischen Kenntnissen sollte ein Immobilienmakler auch auf Menschen zugehen können und über ein nicht unerhebliches Verkaufstalent verfügen. Auch ein Einstieg über ein Angestelltenverhältnis ist der Selbständigkeit vorzuziehen, denn die arbeitgebende Firma verfügt über die nötigen Kontakte und kann für die ersten Vermittlungen einen erfahrenen Makler zur Seite stellen. Der Sprung in die Selbständigkeit ist auch später immer möglich. Hier sollte jedoch klar sein, dass nur über erfolgreiche Vermittlungen auch Umsätze geschrieben werden und das Einkommen somit monatlichen Schwankungen unterliegt.
30. November 2008
Die eigenen vier Wände sollen gemütlich und einladend wirken. Die meisten Menschen möchten diese Aspekte über eine perfekt abgestimmte Einrichtung und dezente Accessoires umsetzen. Was jedoch viele nicht wissen ist, dass die Wirkung eines Raumes darüber hinaus auch von günstigen Energieströmen beeinflusst wird. Die chinesische Tradition des Feng Shui befasst sich mit der positiven und der negativen Energie und zeigt Möglichkeiten auf, wie die positiven Ströme eingefangen und in den Räumen festgehalten werden und die negativen Ströme abgewendet werde können. Das Feng Shui entstammt der daoistischen Philosophie und soll helfen, den Menschen mit seiner Umwelt in Einklang zu bringen. Für Personen, die sich intensiv mit diesem Thema befassen möchten, dass sich nicht allein auf die Einrichtung einer Immobilie beschränkt, lohnt sich die Anschaffung eines Ratgebers, in dem alle Hintergründe erklärt werden. Diese erscheinen inzwischen in großer Zahl und sind sowohl im Buchhandel als auch im Internet erhältlich.Alternativ dazu kann auch ein Feng Shui-Berater oder ein Innenarchitekt mit entsprechenden Kenntnissen zu Rate gezogen werden. Dieser begeht die Immobilie und erläutert die Ströme der Energie. Auf dieser Basis gibt er Hinweise zu einer optimalen Einrichtung, die einen optimalen Fluss der positiven Energie begünstigt. Oftmals muss dazu gar nicht viel umgestellt werden, bereits kleine Änderungen der Dekoration bewirken Wunder. So besagt eine Regel, dass der Eingangsbereich mindestens so lang sein sollte, wie die Eingangstür hoch ist. Ist der Raum kleiner, kann mit einem Spiegel gegenüber der Tür nachgeholfen werden. Windspiele neben der Haustür fangen die Energie ein und verhindern, dass sie durch die offene Tür entweicht.
Im Idealfall wird eine Wohnung direkt nach den Vorgaben des Feng Shuis eingerichtet. Spätere Änderungen sind zwar meist gut umsetzbar, jedoch mit mehr Aufwand verbunden. Diese lohnen sich besonders dann, wenn die Bewohner Einschränkungen im Wohlbefinden spüren, zum Beispiel wenn der Schlaf gestört ist oder sich auch im gut geheizten Wohnzimmer kein rechtes Behagen einstellen möchte. Bislang ist die Wirkung des Feng Shuis noch nicht wissenschaftlich belegt, doch ähnlich der Akupunktur ist die Wirkung kaum zu verleugnen.
24. November 2008
Kleine Wohnungen sind vor allem bei Singles beliebt. Wer alleine lebt, benötigt weniger Platz, in der Regel reichen zwei Räume plus Bad und Küche. Alleinstehende, die einen größeren Raum bewohnen, merken schnell, dass sie diesen kaum mit Leben füllen können, dafür jedoch muss auch ungenutzter Raum beheizt und geputzt werden. Da kann die Wohnung noch so schön sein- sie wird schnell zur Last. Jedoch stellt auch eine kleine Wohnung den Bewohner vor Schwierigkeiten, vor allem in Bezug auf die Unterbringung von Möbeln und persönlichen Gegenständen.Der Möbelmarkt hat sich inzwischen des Problems angenommen und sich auf Alleinstehende eingestellt. Bei der Einrichtung sollte auf klobige Möbelstücke verzichtet werden. Zwei Sessel mit einem kleinen Tisch wirken lockerer und optisch kleiner als eine große Couch, auch wenn die in Anspruch genommene Fläche dieselbe ist. Auch beim Esstisch sollte lieber auf eine kleinere Variante zurückgegriffen werden, im Idealfall wird ein Tisch gewählt, der ausgezogen werden kann. Auch auf eine Schrankwand sollte verzichtet werden, denn diese drückt den Raum und nimmt Licht. Regale oder ein Sideboard bieten ebensoviel Stauraum und lassen sich gut verteilen. Bei der Gestaltung einer kleinen Wohnung sollte auf überflüssige Stücke verzichtet werden. Das gilt nicht nur für das Mobiliar, sondern auch für die Dekoration. Je enger der Raum, desto puristischer sollte die Einrichtung ausfallen. Jedes Stück sollte bewusst platziert werden. Wer über viel Dekoration verfügt, sollte lieber regelmäßig einzelne Dinge austauschen statt alle auf einmal hinzustellen.
Auch hinsichtlich der Farben ist Vorsicht geboten. Dunkle Farben schlucken das Licht und lassen die Räume kleiner wirken, helle Farben dagegen strecken. Mit Spiegeln lassen sich ebenfalls optisch erweiternde Effekte erzielen. Wichtig ist zudem, nicht jede Wand mit einem großen Bild zu verdecken sondern ganz bewusst Freiräume zu belassen. Mindestens eine Wand sollte zu einem großen Teil frei bleiben, damit das Auge einen Ruhepol hat. Darüber hinaus lohnt es sich zu experimentieren und die Möbel so lange im Raum zu bewegen, bis sie die optimale Position gefunden haben und sich ein harmonisches Bild ergibt.
18. November 2008
Aufgrund steigender Energiekosten denken immer mehr Immobilienbesitzer an Modernisierungsmaßnahmen. Das liegt unter anderem auch im Alter der Objekte begründet, denn rund Dreiviertel der Wohnungen in Deutschland wurden vor 1980 erbaut- zu den damals geltenden Standards. Diese können mit der heutigen Norm nicht mithalten, hoher Energieverlust ist nur einer der vielen negativen Aspekte eines Altbaus. Die Energiebilanz kann jedoch mit relativ wenig Aufwand deutlich verbessert werden. Gleich ob hier das Haus neu gedämmt oder eine komplett neue Heizungsanlage eingebaut werden soll- kostspielig ist ein solches Vorhaben in jedem Fall. Ein guter Teil der Kosten kann jedoch eingespart werden, wenn der Eigentümer sich an die richtigen Stellen wendet, denn Bund und Länder beteiligen sich unterstützend an vernünftig aufgezogenen Umbauten. Auch Energieversorger bieten zum Teil Förderprogramme an. Für die erste Recherche bietet es sich an, einen Energieberater hinzuzuziehen. Dieser kann das Wohneigentum auf Schwächen hin untersuchen und Tipps für eine zielgerichtete Maßnahme geben. Außerdem kennt ein Energieberater in der Regel auch die laufenden regionalen Förderprogramme und kann entsprechende Hinweise geben. In Eigenleistung kann der Immobilienbesitzer sich im Internet über weitere Förderungen informieren und sich nach passenden Ansprechpartnern umsehen. Auch die regionalen Verbraucherzentralen stellen Informationsmaterial zur Verfügung. Häufig unterstützt sind der Einbau von neuen Türen und Fenstern sowie die Umrüstung auf eine energiesparende und umweltfreundliche Heizungsanlage. Um sich Förderungsgelder sichern zu können, muss vor dem Beginn der Sanierung ein Kostenvoranschlag eines Energieberaters eingereicht werden. Im Nachgang einer bereits durchgeführten Maßnahme können Fördermaßnahmen nicht mehr beantragt werden.Zusätzlich locken für die Kosten der Sanierungsarbeiten steuerliche Ersparnisse. Für die Erhaltung und Modernisierung der häuslichen Umgebung können auf den Höchstbetrag von 3000 Euro 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss jedoch die Rechnung des Handwerkers und der Kontobeleg vorgelegt werden, um die Überweisung zu belegen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt!
07. November 2008
Viele Menschen haben das Glück, in ihren eigenen vier Wänden alt zu werden, nicht wenige dürfen sogar in ihrem eigenen Bett sterben. So schön diese Tatsache für die Betroffenen ist- für die Angehörigen, sofern welche vorhanden sind, beginnt danach die Ausräumung der Wohnung. Oftmals fällt diese Aufgabe gar nicht leicht, denn viele Stücke erinnern an den Verstorbenen und machen es nahezu unmöglich, sie wegzuwerfen. Alternativ dazu kann die Haushaltsauflösung auch an einen professionellen Dienstleister abgegeben werden, der alle in der Wohnung oder dem Haus befindlichen Gegenstände sichtet und dem weiteren Gang zuordnet. Gute Möbelstücke, teures Geschirr und andere Wertgegenstände werden an verschiedene Organisationen weitergegeben und an Bedürftige weitergegeben oder verkauft. Auf diese Weise dient der Hausstand des Verstorbenen oft noch viele Jahre dazu, anderen Menschen das Leben schöner und angenehmer zu gestalten, außerdem mindert es die Entsorgungskosten. Altkleider und Gegenstände ohne großen Wert werden ordnungsgemäß durch die Firma entsorgt, auch Altmetall und elektrische Geräte werden an den zuständigen Stellen abgegeben. Der Erlös der weitergegebenen Gegenstände mindert die Kosten für die Entrümpelungen, je nach Höhe zahlt die Entrümpelungsfirma überschüssige Beträge auch aus. Die Firmen hinterlassen die Wohnungen besenrein, für den Auftraggeber bleiben keinerlei weitere Aufgaben.Bevor die Firma mit der Entrümpelung beauftragt wird, sollte der Erbe den Hausstand sichten und die Dinge, die er gerne behalten möchte, mit sich nehmen. Vor allem Schmuck, aber auch persönliche Gegenstände oder Antiquitäten werden nur ungern weggegeben. Danach sollte darüber nachgedacht werden, den Hausstand vertraglich in das Eigentum der beauftragten Firma zu übergeben. Damit entfallen alle Rechte, aber auch alle Pflichten an den neuen Inhaber, das Unternehmen ist dann rechtlich an die Entsorgung gebunden. Auch für entstehende Schäden durch unsachgemäßen Abtransport an Wänden oder Autos muss dann die Firma aufkommen. So abgesichert kann die Entrümpelung mit gutem Gewissen abgegeben werden.
06. November 2008
Eine Erbschaft ist immer eine willkommene Einkommensverbesserung, auch wenn dies oft mit dem schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschen einher geht. Sofern das Erbe nicht überschuldet ist, kann dies zumindest ein kleiner Trost sein. Vererbt werden jedoch nicht nur Vermögensgegenstände, sondern auch alles andere, was der Erblasser zurück lässt. Dazu gehört unter anderem auch sein Mietvertrag, sofern er in einer Mietwohnung gelebt hat. Das Gesetz sieht, besonders zugunsten von zurückbleibenden Mitbewohner, beispielsweise Ehepartnern, vor, dass der Erbe als neue Vertragspartei in den Mietvertrag per Gesetzt eintritt. Dies soll verhindern, dass der Mitbewohner durch den Todesfall über Nacht auf der Straße landet. Die Regelung stammt aus Zeiten, als Wohnungen knapp waren, was im Moment nicht der Fall ist. Dennoch hat die Regelung ihre Berechtigung. Ist kein Mitbewohner mehr da, so erbt trotzdem jemand den Mietvertrag – ein nicht immer gewünschter Effekt, sofern nicht die Absicht des Erben besteht, die Wohnung selbst zu nutzten, was eher selten der Fall sein dürfte. Wünscht ein Mitbewohner nicht, in den Mietvertrag einzutreten, so muss er dies dem Vermieter spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt des Erbfalls mitteilen. Dieser Verzicht hat zur Folge, dass man ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag heraus kommt. Dies ist ein großer Vorteil, falls das Mietverhältnis lange bestanden hat, was Kündigungsfristen von etlichen Monaten zur Folge haben kann. Was eigentlich den Mieter schützen soll, kann für den Erben dagegen schnell zu teuren Belastung werden. Alle Erben, die nicht in der Wohnung leben, haben ein gesetzlich vorgesehenes außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt, ganz unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, drei Monate. Zeit genug also, den Haushalt aufzulösen und die Wohnung in den Übergabezustand zu versetzen.
Die Erben treten auch in Bezug auf Verbindlichkeiten an die Stelle des verstorbenen Mieters. Schuldete dieser noch Miete oder Nebenkosten, so müssen die Erben dafür gerade stehen. Um dies zu verhindern, bleibt nur der Weg die Erbschaft auszuschlagen; sinnvoll, wenn die Verbindlichkeiten die Masse übersteigen.
04. November 2008
„Barrierefreies wohnen” ist eines der aktuellen Schlagwörter wenn es um Immobilien geht. Gemeint ist damit, dass die Objekte möglichst Altersgerecht ausgestattet sind. Das gesamte Konzept der Wohnräume wird dafür angeglichen: Treppenstufen innerhalb einer Wohnung, beispielsweise zum Balkon oder zum Treppenhaus, sind für dieses Ziel nicht wünschenswert. Auch die Dusche soll ebenerdig betretbar sein und ohne eine Bodenwanne auskommen. Die gesamte Wohnung sollte nicht nur für ältere Menschen tauglich sein, sondern darüber hinaus auch Rollstuhlfahrern ein Leben in ihr ermöglichen. Dazu gehören spezielle Bodenbeläge, das Vorhandensein von Aufzügen in Gebäuden mit mehreren Etagen sowie breitere Türrahmen. Alle wichtigen Bedienelemente in der Wohnung wie Lichtschalter, Steckdosen und Thermostate werden in erreichbarer Höhe angebracht. Das Ziel ist, Wohngebäude so auszustatten, dass ein Älter werden in ihnen keine Schwierigkeiten aufwirft und es nicht nötig ist, in höherem Alter noch umzuziehen. Gerade ältere Menschen schätzen es, in ihrem gewohnten Umfeld bleiben zu können und sich nicht umgewöhnen zu müssen.Dabei leidet die Optik barrierefreie Wohnungen keineswegs. Auch für junge und gesunde Menschen ist ein Leben in einer solchen Wohnung angenehm, denn neue Materialien und Einrichtungsgegenstände schaffen ein behagliches und modernes Wohnambiente. Neubauten werden in der Regel inzwischen nach den Prinzipien des barrierefreien Wohnens erbaut, doch auch Altbauten können ohne größere Schwierigkeiten oder finanziellen Mehraufwand entsprechend umgestaltet werden. Treppenstufen können durch eine Rampe ersetzt werden, kleinere Absätze werden durch den Bodenbelag angeglichen. Das erhöht nicht nur den Wohnkomfort sondern minimiert auch Gefahrenquellen.
Das Ziel barrierefreien Wohnens und Bauens ist, dem Menschen ein Umfeld zu schaffen, in dem er auch in gehobenem Alter ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Neben der Anpassung der Wohnräume gehören dazu auch eine uneingeschränkte Erreichbarkeit des Parkplatzes und des Waschkellers und die Möglichkeit zur selbständigen Müllentsorgung. Das heißt, dass auch außerhalb des Gebäudes breite und gut gepflegte Wege vorhanden sein müssen, Treppen oder einzelne Absätze zum Parkplatz sollten über eine Rampe verfügen.
Wer selber baut oder in näherer Zukunft eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte das Wunschobjekt hinsichtlich der Alterstauglichkeit überprüfen und gegebenenfalls direkt entsprechende Maßnahmen einleiten.
03. November 2008
Sobald der Traum vom eigenen Haus bezugsfertig ist, ist es sinnvoll, die darin befindliche Einrichtung und die Geräte umfassend zu versichern. Die Hausratversicherung wird von nahezu allen Versicherungsunternehmen angeboten, doch die in der Police enthaltenen Leistungen unterscheiden sich zum Teil beträchtlich.Versichert sind Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Hauseigentümers, die in der Immobilie selbst aufbewahrt werden. Eingeschlossen ist meist auch das Auto, sofern es in einer angrenzenden Garage untergestellt ist. Die Versicherung tritt dann ein, wenn ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch entsteht. Ausgenommen sind jedoch nicht selten Schäden durch Erdbeben oder auch durch das Löschwasser, das zur Bekämpfung eines Brands benötigt wird. Deshalb gilt es, die Police vor dem Abschluss der Versicherung genau zu prüfen, schließlich nützt eine teure Hausratversicherung nichts, wenn diese die Leistung nach einem Brand verweigert, weil zusätzliche Schäden durch Löschwasser entstanden sind.
Auch hinsichtlich der Versicherungssumme gibt es große Unterschiede. Meist zahlen Versicherungen nach einem Schaden nur den Wiederherstellungswert, jedoch sind manche Räume je nach Größe des Schadens nicht renovierbar. In einem solchen Fall wird nicht selten
eine ganz neue Bleibe nötig, die jedoch teurer ausfällt, als das, was die Versicherung letztlich übernimmt. Daraus entstehen möglicherweise zusätzliche finanzielle Engpässe.
Wer viele teure Geräte in seinem Haus stehen hat, tut gut daran, diese zu fotografieren und die Bilder an einem sicheren Ort zu hinterlegen, damit er den Besitz später vor der Versicherung glaubwürdig nachweisen kann. Selten getragener teurer Schmuck und andere Wertsachen sollten grundsätzlich nicht offen im Haus aufbewahrt werden. In einem Fall, in dem Schmuck oder eine große Menge Bargeld aus dem Haus entwendet werden, ohne dass diese ausreichend gesichert waren- zum Beispiel durch einen Tresor- kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Eine Begehung der Immobilie durch einen Sachverständigen der Versicherung ist sinnvoll, denn dieser kann den Wert des Hausrats gut abschätzen und die Versicherungssumme entsprechend ansetzen. Ohne eine solche Begehung kommt es häufig zu einer Überversicherung, die sich durch zu hohe Prämien bemerkbar macht. Die Höhe der Prämie der Hausratversicherung ist abhängig von der Versicherungssumme und der Lage der Immobilie.
17. Oktober 2008
In jedem Mietvertrag findet sich eine Klausel darüber, wann und in welchen Abständen der Mieter die von ihm genutzten Räume renovieren muss. Je nachdem muss die Wohnung mindestens zum Ein- oder aber zum Auszug renoviert werden, je nachdem, wie der Vermieter es lieber haben möchte. Die meisten Menschen bevorzugen die Renovierung beim Einzug, da die Räume dann direkt so gestaltet werden können, wie es ihnen beliebt. Vermieter dagegen beharren in den meisten Fällen auf die Renovierung beim Auszug, damit der folgende Mieter eine ordentliche Wohnung vorfindet.In dieser Pflichtrenovierung enthalten sind in erster Linie Schönheitskorrekturen. Wände, die auffällige Flecken aufweisen, müssen zumindest gestrichen, manchmal auch tapeziert werden. Teppiche müssen dann ausgetauscht werden, wenn es dem folgenden Mieter nicht zuzumuten ist, diese weiterhin zu nutzen- der Bodenbelag sollte keine Flecken und Löcher aufweisen.
Doch gerade bei einer mehrjährigen Nutzung einer Wohnung bleibt es nicht bei einer einmaligen Renovierung. Wohnräume und die Küche sollten alle paar Jahre gestrichen werden, damit das Wohlgefühl der Bewohner nicht leidet. Haushalte, in denen Raucher leben, benötigen öfter einen neuen Anstrich, denn der Qualm setzt sich schnell in den Tapeten fest. Viele Vermieter gehen also dazu über, im Mietvertrag zusätzliche Fristen für Renovierungsarbeiten festzulegen. Diese dürfen jedoch den Mieter nicht über Gebühr belasten. Grundsätzlich ist die Renovierung die Sache des Vermieters- zwar darf dieser die Pflicht vertraglich an den Mieter abgeben, jedoch nur in dem Maße, in dem er selber Renovierungsarbeiten durchführen würde. Das heißt im Normalfall: Renovieren nach Bedarf, also immer dann, wenn der Zustand der Räume nicht mehr tragbar ist.
In welchen Farben der Mieter die Räume dann gestaltet, ist ihm selber überlassen, wie Gerichte kürzlich festlegten. Der Vermieter darf lediglich fordern, dass auffällige Anstriche vor dem Auszug durch eine neutrale Farbe zu ersetzen sind. Auch vertraglich festgelegte Einschränkungen sind damit hinfällig.
11. Oktober 2008
Ein Eigenheim der ganz besonderen Art ist das Hausboot. Die schwimmende Immobilie lässt für immer mehr Menschen Wohnträume wahr werden, dennoch ist diese Wohnform sehr selten. Das liegt nicht unbedingt an mangelndem Interesse, sondern vielmehr an der aufwendigen Beschaffung eines Hausboots und den spärlich gesäten Liegeplätzen.
Eines ist natürlich Grundvoraussetzung für ein Hausboot: Wasser. Zusätzlich jedoch muss ein ständig bewohntes Hausboot an Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen werden. Dies ist nur in der Nähe von Städten möglich, meist werden Liegeplätze nur etwas entfernt von den befahrenen Wasserwegen angeboten. Da die wenigsten Hausboote fahrtüchtig sind, ist dies nicht weiter schlimm. Die Kosten für einen ständigen Liegeplatz variieren zwischen den Bundesländern und Städten.
Der Raum auf einem Hausboot ist begrenzt. Die Bewohner sind meist entsprechend Platz sparend eingerichtet und neigen dazu, nur wichtige Dinge aufzuheben. Sehr schnell ist ein Hausboot zu voll, die Möblierung stellt besondere Ansprüche an den Eigentümer.
Hausboote können gebraucht gekauft und nach den eigenen Vorstellungen renoviert und umgebaut werden, oder der Interessierte Käufer wendet sich an eine Firma, die speziell nach den Wünschen des Kunden ein neues Hausboot anfertigt. Wohntauglich sind sowohl ältere als auch ganz neue Boote, es bleibt dem persönlichen Geschmack überlassen, welches Hausboot bevorzugt wird. Inzwischen werden Hausboote auch mehrstöckig hergestellt, damit kann die Wohnfläche auf die einer ganz normalen Immobilie vergrößert werden.
Auch bei Hausbooten ist die Energieversorgung mit einer alternativen Energiequelle umsetzbar, denn auf dem Dach können Solarzellen aufgebracht werden.
Das Leben auf einem Hausboot unterscheidet sich nicht grundsätzlich von dem in einem festen Haus. Findige Besitzer schaffen sich auf dem Dach oder dem Deck einen kleinen Nutzgarten und richten sich mit Topfpflanzen eine grüne Oase ein. Lediglich das Auto muss in den meisten Fällen etwas weiter weg angestellt werden, denn Garagen sind auf dem schwimmenden Untergrund eher selten.
09. Oktober 2008
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