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Historische Baustoffe

An die bei einem Hausbau verwendeten Materialien wird eine besonders hohe Anforderung gestellt. Je nach Einsatzort müssen sie formstabil oder flexibel sein, luftdurchlässig oder dicht, und in jedem Fall beständig. Viele Bauherren stellen darüber hinaus noch zusätzlich Ansprüche an die Optik der Baustoffe und an ihre Umweltfreundlichkeit. Historische Baustoffe sind allen diesen Anforderungen gewachsen, jedoch vergleichsweise rar gesät und dazu meist teurer als neue Materialien. Liebhaber schätzen jedoch die Einzigartigkeit, denn die einzelnen Steine und Balken sind nicht maschinell gefertigt und somit einzigartig.

Als historische Baustoffe werden Baustoffe bezeichnet, die bereits für eine Immobilie verwendet wurden. Durch vorsichtigen Rückbau der Elemente des Objekts werden die einzelnen Stoffe zurück gewonnen und können in einem neuen Bauwerk verwendet werden. Besonders interessant sind hier alte Backsteine, Dielen und Fachwerkbalken, die in Neubauten eingesetzt werden, die einen „alten” Eindruck erwecken sollen. Auch die Kombination aus den wieder gewonnen Materialien mit neuwertigen Elementen ist für viele Bauherren sehr reizvoll. Sehr nachgefragt sind auch historische Fenster und Türen. Ein Erwerb von historischen Baustoffen ist jedoch teuer, denn vor der Wiederverwendung steht ein langer Prozess der Restaurierung. Vor allem bei Komponenten aus Holz nimmt dieser viel Zeit in Anspruch, denn die Oberflächen müssen komplett aufgearbeitet und mit speziellen Stoffen wieder versiegelt werden, damit durch die Restaurierung nicht der Anspruch des Historischen verloren geht. Nur Spezialisten können diese Aufarbeitung leisten.

Eine Einschränkung, aus welchem Zeitraum die historischen Baustoffe stammen sollen, wird nur ungefähr gezogen, etwa ab dem zweiten Weltkrieg hergestellte Materialien gelten nicht mehr- oder noch nicht- als historisch.

In Deutschland vertreiben rund 200 Anbieter historische Baustoffe, Türen und Fenster sind nicht selten auch bei alteingesessenen Restaurationsbetrieben erhältlich. Wer sich für historische Baustoffe für die eigenen Immobilie interessiert, sollte einige Zeit einplanen, denn nicht immer sind die Materialien in ausreichender Menge vorhanden. Gegebenenfalls lohnt es sich, bei mehreren Anbietern zu kaufen, damit die benötigte Stückzahl erreicht wird.

jetzt kommentieren? 08. Oktober 2008

Der Verkauf von Baukrediten

Es gehört zwar nicht zur Tagesordnung, dennoch kommt es hin und wieder vor, dass Banken Baudarlehen an andere Kreditinstitute verkaufen. Im Idealfall bleibt für den Kreditnehmer alles unverändert, mit ein wenig Glück erhält er über diese Veräußerung sogar die Möglichkeit zu einem günstigeren Darlehen, sofern das neue Kreditinstitut geringere Zinsen anbietet.Doch gerade in der letzten Zeit häufen sich Klagen, denn vielen Bauherren wurde der Kredit im Zuge des Wechsels gekündigt. Nicht selten ging daran der Traum vom Eigenheim kaputt, denn auf die Schnelle und unter diesen Voraussetzungen einen neuen Investor zu finden, ist nicht einfach. Diverse Bauherren haben gegen die Kündigung des Vertrags geklagt- mit Erfolg. Von rechtlicher Seite erfahren die Kreditnehmer zunehmend Unterstützung, Betroffene können sich inzwischen auf erste Urteile berufen. Grundsätzlich ist ein Verkauf von Darlehen von einer Bank an eine andere nicht unüblich und auch keineswegs rechtswidrig. Jedoch müssen die Bedingungen für den Kreditnehmer beim Wechsel des Anbieters unverändert bestehen bleiben. Grundlegende Änderungen dürfen nur in Abstimmung vorgenommen werden. Auch eine Kündigung bedingt durch einen Zahlungsrückstand ist nicht grundsätzlich zulässig. Das neue Gesetz legt fest, dass erst bei einem Verzug von mindestens zwei Raten und 2,5 Prozent des geliehenen Betrags eine Kündigung zulässig ist. Beim Abschluss des Darlehensvertrags sind die Kreditinstitute außerdem verpflichtet, den Bauherrn auf die Möglichkeit einer Veräußerung hinzuweisen.

Ein Kreditnehmer sollte im Fall eines Verkaufs seines Darlehens sicherheitshalber Rechtsbeistand suchen und mögliche Forderungen des neuen Instituts mit einem Experten durchzusprechen. Während der Laufzeit eines Kredits sollte jeder Bauherr über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, damit etwaige rechtliche Probleme kostengünstig geklärt werden können. Noch steht zur Debatte, ob Kreditnehmer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, wenn die Bank das Darlehen weiterverkauft. Diese Option kann vom Bauherrn mit der Bank abgesprochen und im Vertrag festgehalten werden. Damit kann möglichen Problemen, die aus einem Verkauf resultieren können, vorgebeugt werden.

jetzt kommentieren? 06. Oktober 2008

Erbbaurecht

Erbbauerecht- auch Erbpacht genannt- bedeutet im Grunde genommen, dass auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers ein Eigenheim errichtet wird. Inhaber des Geländes ist in den meisten Fällen eine Gemeinde, die durch das Erbbaurecht brach liegendes Land als Bauland freigibt. Mit dem Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Pächter zur Bebauung des Grundstücks.

Anders als bei dem Erwerb eines Grundstücks wird bei einer Erbpacht eine monatliche Zahlung einer Pachtgebühr fällig. Die Höhe der Summe errechnet sich aus dem Preis des Grundstücks zum Zeitpunkt der Pachtvergabe und wird in regelmäßigen Abständen angepasst. In der Regel werden monatlich zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswerts fällig. Ein Erbbaurechtsvertrag läuft meist 99 Jahre, manchmal auch nur 75 Jahre, der Erbpachtvertrag muss durch einen Notar beurkundet werden. In dieser Zeit ist der Pächter an die Gemeinde gebunden, denn der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Lediglich die Veräußerung oder die Vererbung der Pacht ist nach Absprache mit dem Grundstücksinhaber und dessen Einwilligung möglich. Jedoch sind Immobilien, die auf Erbbaugrundstücken stehen, nicht sehr attraktiv und können nur schwer verkauft werden.

Nach Ablauf der Vertragsfirst fällt das Grundstück an den Eigentümer zurück, der Inhaber des Gebäudes erhält eine Entschädigung. Wer sein Eigenheim auch darüber hinaus nutzen möchte, sollte vertraglich ein Ankaufsrecht mit einem feststehenden Ausgangswert festhalten.

Ebenfalls im Vertrag festgelegt sind die Situationen, die einen Rückfall des Grundstücks an den Eigentümer auch während der Laufzeit bedingen. Grundsätzlich geht der Grund immer dann an den Inhaber zurück, wenn dieser mit seinen Zahlungen in deutlichen Verzug gerät oder eine private Insolvenz anmeldet.

Eine Nutzung des Erbbaurechts lohnt sich vor allem für Personen, die aufgrund wenigen Kapitals von der Bank kein ausreichendes Darlehen für den Erwerb eines Grundstücks und den gleichzeitigen Bau des Wohneigentums erhalten. Durch die monatlichen Zahlungen bleiben große finanzielle Belastungen aus. Bei Vertragsabschluss muss der Erbpachtnehmer Grunderwerbssteuer zahlen und das Grundstück samt des darauf stehenden Gebäudes nach den Vorgaben des Grundstücksinhabers versichern. Außerdem muss bedacht werden, dass aufgrund der schwierigen Weiterverkaufssituation eine örtliche Stabilität gewährleistet sein sollte.

jetzt kommentieren? 25. September 2008

Ein Haus aus Styropor

Der Weg zum Eigenheim ist lang und vor allem teuer. Nicht zuletzt deshalb werden immer neue Wege zur Errichtung eines Hauses gesucht, durch die Kosten und auch Bauzeit gespart werden können. Recht neu auf dem Markt und inzwischen sehr nachgefragt sind Häuser, deren Basis aus Styroporbausätzen besteht.Nahezu jedes Haus kann mit Styroporbausteinen errichtet werden. Auf der Grundlage der Bauzeichnung errechnet das Lieferunternehmen, welche und wie viele Bausteine benötigt werden. Diese werden an die Baustelle angeliefert. Dort können die Einzelteile wahlweise von einer Baufirma oder auch in Eigenleistung verbaut werden. Wichtig ist, dass die Bodenplatte gegossen ist. Ein Keller müsste nach herkömmlicher Bauweise ebenfalls vor der Lieferung errichtet worden sein. Der Bau des Hauses mit Styroporbausteinen kann durch den Bauherrn selber erbracht werden, jedoch legen die meisten Firmen die Mitarbeit eines erfahrenen Baumeisters nahe, damit es später nicht aufgrund von Mängeln zu Problemen mit der Stabilität des fertigen Hauses kommt. Die einzelnen Bauteile werden mittels eines Steckprinzips miteinander verbunden. Auf diese Weise werden alle Wände im Erdgeschoss errichtet, inklusive der Aussparungen für Fenster und Türen. Die Bauteile sind mit großen Hohlräumen versehen, der nach der Fertigstellung der Wände mit Beton ausgegossen werden. Dieser Teil der Errichtung ist der schwierigste, denn der Beton muss alle Styroporsteine gleichmäßig füllen. Hinterbleiben in den Steinen nach der Befüllung kleine Luftblasen, ist eine vollständige Isolierung des Hauses nicht gewährleistet. Der Beton in den Wänden muss nun vollständig austrocknen, danach können die Träger für die zweite Etage oder das Dach aufgebracht werden. Die Zwischenetage wird mit herkömmlichen Stahlstreben verstärkt, dazwischen werden ebenfalls Styroporbausteine verwendet, die ausgegossen werden. Darauf kann nach Wunsch eine weitere Etage oder das Dach aufgesetzt werden.

Die Stabilität eines Hauses aus Styroporgrundsteinen ist mit jener eines Massivhauses gleichsetzbar. Durch die gleichzeitige Verbauung von Styropor und  Beton wird direkt eine hohe Dämmung der Mauern gewährleistet. Da das Styropor weder von Feuchtigkeit noch Pilzen oder Bakterien zerstört werden kann, ist auch die Beständigkeit der Immobilie gesichert. Der Innenausbau kann wie gewohnt von entsprechenden Firmen unternommen werden. Auch hinsichtlich der Dämmung bestehen keinerlei Einschränkungen, selbst Passivhäuser sind mit Styropor herstellbar.

Der Bau eines Hauses mit Styroporbausteinen bietet zwei große Vorteile: Durch die Möglichkeit, bei der Errichtung selber mit anzupacken können enorme Kosten für Handwerker ein gespart werden. Alle Firmen, die den Hausbau mit Styropor anbieten, weisen die Bauherren gerne umfassend ein, sodass nahezu der komplette Grundbau in Eigenleistung absolviert werden kann. Durch die Größe der Steine und der sicheren Verankerung der Bauteile miteinander können in wenigen Tagen die Wände einer Etage fertig gestellt werden. Bis zu der Hälfte der Baukosten können durch diese neue Bauweise eingespart werden.

bisher 1 Kommentar 23. September 2008

Eigenkapital und Darlehenszinsen

Für den Erwerb eines Eigenheims ist Eigenkapital längst nicht mehr unbedingt nötig. Viele Kreditinstitute bieten ihren Kunden inzwischen Finanzierungen bis zu 130% des benötigten Kapitals an. Das Angebot ist sehr verlockend, sollte jedoch nicht unbedacht in Anspruch genommen werden, denn den Verzicht auf Eigenkapital lässt sich die  Bank gut bezahlen.Wer in den Bau oder den Kauf einer Immobilie eigenes Kapital einfließen lässt, bekommt das Darlehen zu deutlich besseren Konditionen. Wer mindestens 20% des Kaufpreises selber finanzieren kann, spart gegenüber einer Vollfinanzierung rund 1% auf den monatlichen Zins. Bereits umgelegt auf eine Laufzeit für die Finanzierung von 10 Jahren auf eine Darlehenssumme von 100 000 Euro ist das sehr viel Geld. Da sich jedoch die Laufzeit für hohe Kredite meist deutlich verlängert, fällt die Zinslast doppelt schwer ins Gewicht. Wer mehr als 20% Eigenkapital in die Immobilie einbringen kann, spart dagegen bei den Zinsen durchaus noch einiges ein.

Egal, wie hoch die Summe des Eigenkapitals ausfällt: in jedem Fall sollten die Angebote der einzelnen Anbieter miteinander verglichen werden. Durch den hohen Konkurrenzdruck unterliegen die Zinsen der verschiedenen Banken großen Schwankungen. Wer den günstigsten Kredit haben möchte, sollte sich entsprechend gut informieren und nicht das erste Angebot direkt annehmen.

Auch wenn der Traum vom Eigenheim sehr groß ist, durch die Zinslast sind die monatlichen Raten oftmals sehr hoch und können nur durch starke Einschränkungen überhaupt finanziert werden. Dadurch wird der Traum von der eigenen Immobilie schnell zur Last. Das gilt es unbedingt zu vermeiden. Bevor auf eine Vollfinanzierung zurückgegriffen wird, sollte gut durchdacht sein, ob die Erfüllung des Wunschs nicht doch noch einige Zeit warten kann, in der zumindest ein Teil der Summe angespart werden kann. Der dadurch gewonnene finanzielle Spielraum kommt dem Inhaber eher zugute als ein bereits frühzeitig erworbenes Eigenheim.

Unabhängige Berater können bei Unsicherheiten unterstützen und mittels individuell angefertigter Finanzpläne den Nutzen des Eigenkapitals und jenen einer Vollfinanzierung objektiv vergleichen.

jetzt kommentieren? 16. September 2008

Schwarzarbeit an Immobilien

Der Hausbau ist teuer, die Preise für die benötigten Materialien steigen, und auch kleinere Umbauten oder Renovierungsarbeiten fallen finanziell stark ins Gewicht. Viele Bauherren und Immobilienbesitzer versuchen daher, über Schwarzarbeit Geld zu sparen. Schnell ist ein ambitionierter und zeitlich flexibler Handwerker gefunden, der sich für einen geringen Stundenlohn ans Werk macht. Doch Vorsicht ist geboten, denn Schwarzarbeit ist strafbar und kann im Schadensfall zu großem Ärger führen!Wer gelernte Handwerker an seinem Haus ohne Rechnung arbeiten lässt, spart auf der einen Seite viel Geld, denn meist liegt der Stundenlohn unter dem, der für die Arbeit im Rahmen eines offiziellen Auftrags veranschlagt wird, zum anderen entfällt auf die Mehrwertsteuer. Bei der Beschäftigung eines Laien kann sogar noch mehr eingespart werden, da dieser oftmals günstiger arbeitet. Darüber hinaus verlassen sich viele Menschen darauf, dass vom Amt nur Großbaustellen überprüft werden. Doch auch Privatbaustellen stehen inzwischen verstärkt auf der Liste. Wer bei der Beschäftigung von Schwarzarbeit ertappt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen: bis zu 300 000 Euro können rechtlich dafür gefordert werden! Zwar fallen die Strafen meist geringer aus, doch schnell erreicht das Bußgeld eine Summe, mit der auch ein Betreib mit offiziellem Auftrag hätte bezahlt werden können. Außerdem sind Pfusch und Schäden nicht über eine Versicherung abgedeckt und müssen vom Bauherrn selber behoben werden. Auch bei einem Unfall auf der Baustelle tritt keine Versicherung ein, und eine mündliche Absprache reicht nicht aus, um mögliche Ansprüche des Verunfallten abzuwiegeln. Die möglichen Schwierigkeiten durch Schwarzarbeit sollten unbedingt gegen den Nutzen durch die finanzielle Ersparnis aufgerechnet werden.

Gegenüber des Begriffs der Schwarzarbeit steht jener der Nachbarschaftshilfe. Natürlich kann ein befreundeter Handwerker beim Verlegen von Parkett oder beim Verputzen helfen, sofern er dafür nicht im üblichen Verständnis bezahlt wird. Nachbarschaftshilfe liegt dann vor, wenn die Leistung nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt ist. Damit bedingt Nachbarschaftshilfe kein Arbeitsverhältnis und ist nicht versicherungspflichtig.

jetzt kommentieren? 13. September 2008

Wohngeld wird weniger benötigt

Das Statistische Bundesamt teilte kürzlich mit, dass immer weniger Haushalte in Deutschland Wohngeld erhalten. Insgesamt 1,5 Prozent der gesamten deutschen Privathaushalte nahm diese Sozialleistung im vergangenen Jahr in Anspruch, 0,2 Prozent weniger als noch 2006. Über 900 Millionen Euro gab der Staat in Form von Mietzuschüssen dabei aus. Aktuell leben in den neuen Bundesländern mehr Wohngeldempfänger als in den alten, wobei in Bayern am wenigsten Zuschüsse benötigt werden. Der Rückgang belegt sich vor allem durch die Reform von Hartz IV, aber auch durch den Rückgang der Arbeitslosigkeit. Mit der aktuellen Wohngeldreform steigt der monatliche Zuschuss der Berechtigten spätestens ab Januar 2009 von bislang rund 88 Euro auf dann rund 140 Euro. Darin sind jedoch auch die Heizkosten enthalten, die pauschal für die Quadratmetergröße der Wohnung berechnet sind und bislang separat berechnet wurden. Die Regierung plant, aufgrund des explosionsartigen Anstiegs der Nebenkosten, die Erhöhung bereits auf den 01. Oktober diesen Jahres vorzuverlegen.Das Wohngeld ist eine finanzielle Zusatzleistung des Deutschen Staates, die einkommensschwachen Personen zur Sicherung eines angemessenen Wohnstandards gezahlt wird. Dabei können nicht nur zur Miete wohnende Menschen Wohngeld beziehen, sondern auch Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie, die mit den laufenden Kosten finanziell überfordert sind. Diese erhalten einen monatlichen „Lastenzuschuss”. Die Höhe des Wohngelds ist abhängig von der Höhe des Einkommens aller Personen, die in der Wohnung leben. Eine Bezuschussung erfolgt dann, wenn die Einnahmen eine bestimmte, jedes Jahr neu festgelegte Höhe nicht überschreiten. Darüber hinaus muss der bewohnte Wohnraum angemessen sein. Personen, die in einer überproportional großen Mietwohnung leben, erhalten nur den Zuschuss für den als angemessen festgelegten Raum und werden dazu angehalten, eine passende Wohnung zu suchen. Das Wohngeld wird jeweils für ein Jahr bewilligt, für eine Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf ein neuer Antrag beim zuständigen Amt eingereicht werden. Im Internet können alle Informationen rund um das Wohngeld kostenfrei heruntergeladen werden.

jetzt kommentieren? 10. September 2008

Immobilienbetrug

Durch Immobilienbetrug wurden seit den 1990er Jahren rund 500 000 Menschen in den finanziellen Ruin getrieben.Im Zuge der Verkürzung der Renten und der Verteuerung der Lebenshaltungskosten bieten windige Versicherungsvertreter und Finanzdienstleister Privatpersonen in einer Haustür-Situation, also einem spontanen Gespräch an der Haustür oder auch am Telefon eine Immobilie an, die zum Kauf steht. Bei diesen Immobilien handelt es sich um bereits vermietete Wohnungen, die sich als Kapitalanlage angeblich hervorragend eignen.  Eigenkapital für die Finanzierung ist nicht nötig, da die Finanzierung zu 100% von der Bank übernommen wird. Der monatliche Abtrag wird im Grunde von den Mieteinnahmen gedeckt, so dass keine Kosten entstehen. Das lockende Ziel am Ende ist der Weiterverkauf der Immobilie nach Ende der Zinsbindung oder der vollständigen Abzahlung.

Sehr viele Menschen sind bereits auf dieses durchaus verlockende Angebot reingefallen, da wesentliche Punkte verschwiegen werden: Bei den angebotenen Immobilien handelt es sich grundsätzlich um Objekte, deren wirklicher Wert dem des Verkaufspreises nicht entspricht, da sowohl gravierende Mängel in der Ausstattung vorhanden sind, als auch hinsichtlich der Lage sehr benachteiligt Defizite bestehen und die Immobilien in wenig nachgefragten Rand- oder Problemgebieten liegen. In der Regel werden Immobilien angeboten, die zu weit weg stehen, um sie kurzfristig anzusehen und ein eigenes Bild zu erlangen. Als besondere Vergünstigung wird außerdem hervorgehoben, dass der Inhaber mit der Verwaltung des Objekts keinerlei Arbeit hat, da diese von einer Mietpoolverwaltung übernommen wird. Das schlagende Verkaufsargument ist die Betonung, dass sich diese Immobilien hervorragend als spätere Altersvorsorge eignen. Der Verkäufer schlägt zum Teil 100% Gewinn aus der Verkaufssumme, da die Immobilien zu einem völlig überteuerten und nicht an die Standortpreise angepassten Quadratmeterpreis verkauft werden.

Auch Kleinverdienern werden Immobilien angeboten. Erst nach dem Erwerb der Immobilie stellen sich die Negativaspekte heraus. Oftmals stammen die Eigentumswohnungen aus Konkursmasse, die zu Schleuderpreisen an Firmen weiterverkauft und nur oberflächlich saniert wurden. Die zu beseitigenden Mängel reißen bereits beträchtliche Löcher in den Haushalt der Inhaber, darüber hinaus stehen die Wohnungen nicht selten jahrelang leer.

Noch immer werden Immobilien aus dem grauen Immobilienmarkt auf diesem Weg verkauft. Grundsätzlich sollte also Vertretern mit Vorsicht gegenübergetreten werden, die mit einem solchen Angebot ohne vorherige Aufforderung aufwarten. Spontane Besuche sind auch dann ungewöhnlich, wenn der Vertreter sich auf einen Arbeitskollegen oder Bekannten beruft! Im Zweifelsfall sollte ein attraktiv klingendes Angebot immer einem renommierten Makler vorgelegt werden, der es objektiv beurteilen kann.

jetzt kommentieren? 10. September 2008

Der Umzug

Rund um den Bezug einer neuen Immobilie fallen Unmengen an Arbeit an, auch wenn der neue Wohnort ausgewählt und der Vertrag unterschrieben sind. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob die neue Immobilie nur zur Miete oder als Eigentum bezogen wird.Zuerst einmal steht der Umzug an. Alle Habseligkeiten müssen in Kartons und Kisten verpackt und große sperrige Möbel auseinander genommen werden. Wer einen großen Hausstand hat, tut gut daran, bei verschiedenen Umzugsfirmen Angebote einzuholen und den Umzug von Fachleuten durchführen zu lassen. Dabei kann unterschieden werden, ob die Möbelpacker nur den Transport der Möbel und Kisten vom alten in das neue Domizil erledigen, oder ob auch das Einpacken der Gegenstände im Angebot enthalten ist. Viele Menschen möchten ihre Habseligkeiten lieber selber verpacken, doch sollte hier bedacht werden, dass die Umzugsfirma in diesem Fall nur begrenzt Ersatz leistet, wenn etwas kaputt geht, was der Eigentümer selber verstaut hat. Wird der komplette Umzug vom Fachpersonal übernommen, können Schäden in aller Regel geltend gemacht werden. Das Engagement von Fachpersonal hat sehr viele Vorteile. Zum einen entfallen die sehr lästigen und vor allem anstrengenden Teile des Umzugs, und man hat die Hände frei, um in der neuen Unterkunft bereits alles vorzubereiten und die eintreffenden Stücke in die richtigen Zimmer zu delegieren. Außerdem muss die alte Immobilie sauber und ordentlich übergeben werden. Wer nicht selber voll in die Ausführung des Umzugs eingespannt ist, hat Zeit für die Endreinigung und die Schlüsselübergabe.

Außerdem kann ein Umzug im darauf folgenden Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden. Nötig dazu sind zum einen die Rechnung der Spedition, zum anderen aber auch ein Kontobeleg, der den Zahlungsverkehr bestätigt. Von einer Barzahlung sollte also abgesehen werden.

Für einen Umzug, der durch einen Arbeitsplatzwechsel bedingt ist, steht dem Arbeitnehmer ein Tag bezahlter Sonderurlaub zu. Jedoch muss der Tag des Umzugs in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen und von diesem genehmigt werden! An dem freien Tag sollten dann auch direkt die mit dem Umzug anfallenden Behördengänge erledigt werden. Dazu gehören das Ummelden beim Einwohnermeldeamt und das Anmelden des PKW. Darüber hinaus wird oftmals auch der Wechsel der Bank nötig. Wer sich für diese wichtigen Punkte direkt genug Zeit einräumt, beugt Stress vor und hat sie außerdem schnell erledigt.

jetzt kommentieren? 08. September 2008

Einbruchschutz

In den eigenen vier Wänden möchte man sich rundum wohl fühlen. Das betrifft nicht nur die Einrichtung und die Lage der Immobilie, sondern in besonderem Maß auch die Sicherheit, die das Gebäude vermittelt. Einbrecher wählen immer den schnellsten Weg. Wenn ein Einbruch in ein Haus nicht innerhalb sehr kurzer Zeit bewerkstelligt werden kann, lassen sie von dem Objekt ab und suchen sich ein anderes. Ziel ist also in erster Linie, das Haus so zu sichern, dass ein Einbruch viel Zeit in Anspruch nehmen würde.Eine wichtige Rolle spielt dabei die Haustür. Hier sollte es sich um eine Sicherheitstür handeln, die in sechs Klassen erhältlich sind. Bei diesen Türen wird sichergestellt, dass alle Bestandteile, also Schloss, Zarge, Klinke und Beschlag aufeinander abgestimmt und von hochwertiger Qualität sind. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass Häuser nicht nur eine Vorder- sondern häufig auch Nebeneingangstüren haben. Auch diese sollten gesichert sein! Dabei müssen nicht immer neue Türen angeschafft werden, denn auch vorhandene können mittels Nachrüstung sehr sicher sein. Ein Austausch von Schloss und Zylinder ist jederzeit möglich. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Zylinder über einen Bohrschutz verfügt und dazu ein Schutzbeschlag verwendet wird. Darüber hinaus kann eine Türspaltsicherung eingebaut in Form einer Kette oder eines Riegels eingebaut werden, der die Tür vorm Aufdrücken von Außen schützt.

Auch Fenster werden inzwischen mit gutem Einbruchschutz hergestellt. Natürlich können auch an diesen Fenstern die Scheiben eingeschlagen werden, da dies jedoch Lärm verursacht, sehen viele Einbrecher davon ab.

In keinem Fall sollten Fenster und Türen während einer Abwesenheit der Hausbewohner geöffnet sein. Auch geklappte Fenster bieten genug Angriffsfläche für Einbrecher! Die Türen sollten nicht nur angezogen sondern grundsätzlich abgeschlossen sein.

Für Normalhaushalte reicht eine Ausstattung mit den herkömmlichen Sicherheitsbestandteilen. Darüber hinaus kann natürlich auch eine Alarmanlage eingebaut werden, falls im Haus besondere Wertgegenstände gelagert werden oder die Bewohner sehr ängstlich sind.

Bevor eine Nach- oder Umrüstung vorgenommen wird, sollte das Gespräch mit dem Fachmann gesucht werden, denn dieser kann sinnvolle von überflüssigen Anschaffungen unterscheiden. Viele Firmen haben sich auf Sicherheitstechnik für Privatimmobilien spezialisiert und beraten ausführlich und kostenlos über alle Möglichkeiten.

jetzt kommentieren? 07. September 2008

Die Hausordnung

Nicht alle Menschen haben das Glück, ein eigenes freistehendes Haus ganz allein mit der Familie zu bewohnen. Viele wohnen zur Miete in einer Wohnung und müssen sich Tag für Tag mit Nachbarn auseinander setzen. In den meisten Fällen gestaltet sich das Zusammenleben friedlich und harmonisch, trotzdem kann es immer wieder zu Streitigkeiten kommen. Der eine hört vielleicht zu spät noch laute Musik, der andere stellt sein Fahrrad im Flur ab- Kleinigkeiten, die des Nachbarn Geduld auf eine Probe stellen. Wie sich jeder Hausbewohner zu verhalten hat, was erlaubt ist und was vermieden werden sollte regelt die Hausordnung.Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Mietparteien in einem Wohngebäude. Wichtige Punkte sind hier die Aufteilung der Reinigungspflicht, die Nutzung der gemeinschaftlichen Räume wie einem Waschkeller und die Festlegung der Ruhezeiten. Auch die Beseitigung von Schnee, Eis oder Laub vor dem Haus auf dem Gehsteig wird in der Hausordnung geregelt. Daneben wird auch festgehalten, in welcher Form der gemeinsame Flur genutzt werden darf. Vor allem Aspekte der Sicherheit spielen hier eine wichtige Rolle, denn der Flur dient als Flucht- und Rettungsweg und sollte deshalb grundsätzlich freigehalten werden. In den meisten Mehrparteienhäusern ist damit das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen sperrigen Objekten untersagt. Im Einzelfall können Absprachen untereinander jedoch Ärger vorbeugen und Ausnahmen gewähren.

Viele Hausordnungen regeln darüber hinaus auch den Umgang mit Haustieren, sofern diese in den Mietwohnungen gehalten werden dürfen.

In Privathäusern müssen Hausordnungen rechtlich nicht ausgehangen werden, dennoch ist jeder Mieter verpflichtet, sie zu kennen und zu befolgen. Zuwiderhandlungen werden abgemahnt, wiederholte Verletzung kann sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Sofern die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist, kann der Vermieter Änderungen nur nach Absprache und mit Einverständnis der Mieter vornehmen. Ist die Hausordnung dagegen nicht Teil des Vertrages, können Änderungen ohne Absprache vorgenommen werden. Die Mieter müssen dann nur über diese informiert werden.

jetzt kommentieren? 06. September 2008

Einrichtung mit einem Innenarchitekten

Im Kauf oder Bau einer Immobilie ist immer auch ein bisschen der Gedanke an einen Neuanfang enthalten. Nicht wenige Menschen entscheiden sich deshalb dazu, nicht nur das Gebäude zu wechseln, sondern auch die Einrichtung bis auf wenige geliebte Stücke auszutauschen. Damit wird ein komplett neues Umfeld geschaffen. Es ist jedoch nicht immer einfach, die neuen Wohnräume passend einzurichten, schließlich sollen die Möbel zusammen- und in die Zimmer hineinpassen. Aus diesem Grund engagieren viele Immobilienbesitzer Innenarchitekten, die mit ihnen gemeinsam ein komplettes Wohnkonzept ausarbeiten und die Farben und Formen der neuen Einrichtung festlegen. Dabei sollen die verwendeten Textilien und Farben und auch die Beleuchtung das Wohlbefinden der in den Zimmern lebenden Personen widerspiegeln und unterstützen, damit das Heim zu einem wirklichen Ruhepol wird.Die Zusammenarbeit beginnt deshalb mit einem ausführlichen Gespräch, um die Vorlieben und Abneigungen des Kunden herauszufinden. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Innenarchitekt dann verschiedene Vorschläge, wie die einzelnen Räume gestaltet werden könnten. Der Kunde kann aus diesen Vorschlägen einen auswählen oder aber einzelne Fragmente der verschiedenen Konzepte zu einem neuen Entwurf zusammenfügen. Auf dieser Grundlage werden dann die Möbel, Wandfarben und Accessoires ausgewählt und gekauft. Wahlweise kann der Architekt den Einkauf alleine tätigen oder gemeinsam mit dem Kunden. Sofern der Innenarchitekt alleine mit der letztlichen Auswahl betraut wird, sollte eine genaue Absprache bezüglich des Kostenrahmens vorgenommen werden.

Innenarchitekten betreuen vor allem Geschäftskunden und richten öffentliche Gebäude, Büroräume, Hotels oder Kulturbauten ein. Privatimmobilien werden in der Regel nur dann von Innenarchitekten eingerichtet, wenn es sich um Luxusobjekte handelt. Dennoch engagieren inzwischen vermehrt auch Normalbürger eine solche Hilfe für den Innenausbau und die Einrichtung. Wer sich dafür entscheidet, sollte mit den Architekten eine schriftliche Absprache bezüglich seines Honorars treffen, denn in der Regel werden diese nicht pauschal sondern nach einem Stundensatz bezahlt. Schnell ist dann das eigentlich veranschlagte Budget überschritten. Außerdem sollte im Voraus bedacht werden, dass die Kompletteinrichtung einer Immobilie durch einen Fremden wenig Platz für Persönlichkeit lässt und möglicherweise bei einem Aufenthalt in der Immobilie das Gefühl entsteht, als befände man sich in einem fremden Haus.

jetzt kommentieren? 03. September 2008

Immobilienerwerb ohne Trauschein

Viele Paare entschieden sich für ein gemeinsames Leben, ohne ihre Verbindung staatlich anerkennen zu lassen. Bei normalen Kaufentscheidungen spielt dieser Umstand keine Rolle, für den Erwerb einer gemeinsamen Immobilie müssen jedoch Vorkehrungen für den Fall einer Trennung getroffen werden, damit es nicht zu rechtlichen Streitigkeiten kommt. Sofern beide sich an dem Kauf oder an dem Bau der Immobilie beteiligen, werden auch beide in das Grundbuch eingetragen. Je nachdem, in welchem Maß die Partner finanziell beteiligt sind, können sie als hälftige Eigentümer oder auch als Inhaber zu einem Drittel oder einem Viertel eingetragen werden. Festgehalten werden sollte, wer im Fall der Trennung das Eigenheim übernimmt und somit die weiterhin anfallenden Kosten trägt. Auch die Form der Zahlung des Ablösebetrags durch den übernehmenden Partner sollte geregelt werden.Für Partner, die nicht verehelicht sind, gibt es in Deutschland kein gegenseitiges Erbrecht. Verstirbt einer der Partner, erben dessen Eltern oder die leiblichen Kinder, sofern welche vorhanden sind. Der Partner hingegen geht leer aus. Viele uneheliche Lebensgemeinschaften gründen deshalb für den Erwerb der Immobilie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Gesellschaftsvertrag werden alle notwendigen Punkte festgehalten. Unter anderem kann darüber das Erbe geregelt oder festgelegt werden, ob die Immobilie nach der Trennung verkauft wird und beide Teile ihren eingebrachten Anteil zurück erhalten

Für den Fall, dass nur einer der beiden Partner den finanziellen Teil des Erwerbs übernimmt und als alleiniger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird, sollte vertraglich geregelt werden, ob und in welchem Umfang der andere für den Erhalt des Hauses und die Nutzung der Immobilie aufkommen muss. Mitspracherecht bezüglich eines möglichen Verkaufs oder einer Vermietung hat der nicht eingetragene Partner aus rechtlicher Sicht nicht.  

Auch hinsichtlich der Haftung ist der Eintrag im Grundbuch Rechtsgrundlage. Jeder der eingetragenen Inhaber ist voll haftbar, auch wenn sie die Immobilie zu unterschiedlichen Anteilen erworben haben. Beide Partner haften solidarisch auch für den Anteil des jeweils anderen, egal, wie viel sie selber eingebracht haben!

Bei der Anschaffung einer Immobilie sollte also im Vorfeld an die Zukunft gedacht werden, und zwar nicht nur an die gemeinsame.

jetzt kommentieren? 31. August 2008

Seniorengerechte Immobilien

Ein Eigenheim, gleich ob Wohnung oder Haus, ist eine Anlage für die Zukunft. Die meisten Menschen möchten in ihren eigenen vier Wänden alt werden und möglichst lange in ihnen leben. Wer diesen Wunsch für sich hegt, sollte seine Immobilie auch hinsichtlich dieses Gesichtspunktes auswählen, denn nicht jedes Objekt eignet sich für das Leben in fortgeschrittenem Alter.Die Immobilie sollte entsprechend an die veränderte körperliche Leistungsfähigkeit von Senioren angepasst sein. Dazu gehört neben der Größe vor allem das Vorhandensein von Treppen, eine Eigentumswohnung, die auch im Alter bewohnt werden soll, sollte am besten im Parterre oder wenigstens nicht im obersten Stockwerk liegen. Mehrgeschossige Häuser verfügen zwar in der Regel über einen Fahrstuhl, jedoch sollte immer bedacht werden, dass dieser durchaus auch einmal ausfallen kann.

Da ein Haus oft gekauft oder gebaut wird, wenn eine Familie geplant oder schon vorhanden ist, sind die Immobilien verhältnismäßig groß und verfügen über einiges an Grund. Wenn die Kinder dann ausziehen, ist viel Platz vorhanden, der beheizt und geputzt werden muss, dagegen aber nicht bewohnt wird. Die meisten Objekte lassen sich ohne großen Aufwand so umbauen, dass ein Teil als Einliegerwohnung vermietet werden kann. Über eine solche Vermietung kann auch die Pflege des Gartens zum Teil abgegeben werden, denn auch diese Arbeit kann möglicherweise im Alter nicht mehr selbständig zu erledigen sein.

Immer beliebter werden inzwischen Wohngemeinschaften von Senioren, die ihren Alltag noch gut geregelt bekommen aber nicht alleine leben möchten. Vor allem Menschen, die früh ihren Partner verloren haben, finden in dieser Lebensform eine echte Alternative zu einem Aufenthalt in einem Altersheim. Die Mitglieder der Wohngemeinschaft können sich gegenseitig unterstützen und jeder kann den Teil des Haushalts übernehmen, den er gut bewältigen kann.

Unabhängig davon, wie die eigene Immobilie genutzt wird, ein Eigenheim bietet ideale Voraussetzungen für ein ruhiges Leben nachdem Berufsalltag und Kindererziehung hinter einem liegen.

jetzt kommentieren? 25. August 2008

Immobilien um- und ausbauen

Für viele Eigenheimbesitzer kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem die Zimmer zu klein oder das Haus insgesamt nicht groß genug ist. Dann entsteht der Wunsch nach einem Um- oder sogar nach einem Ausbau.Änderungen innerhalb des Hauses kann der Eigentümer verhältnismäßig unbeschränkt vornehmen. Eine zusätzliche Wand einzuziehen, um eine andere Raumaufteilung zu erhalten, ist ohne Probleme möglich. Auch in Mietobjekten kann eine solche Raumtrennung nach Absprache mit dem Vermieter eingezogen werden, sofern sie zu jeder Zeit wieder abgerissen werden kann. Mittels Rehgipsplatten und einem soliden Ständerwerk lassen sich mit wenig Aufwand auch große Räume teilen.

Das Einreißen einer vorhandenen Wand dagegen bringt oft Schwierigkeiten mit sich. Tragende Wände dürfen baurechtlich auch in Eigenheimen nicht entfernt werden, da die Stabilität des Hauses dadurch beträchtlich gemindert würde. Wer sich nicht sicher ist, welche Wand eine tragende ist, sollte das ehemalige Bauunternehmen oder einen Architekten fragen. Anhand der Baupläne können die betreffenden Wände problemlos benannt werden. Außerdem liegen in nahezu allen Wänden elektrische Leitungen. Bei einem Abriss müssen diese von einem Elektroinstallateur sachgerecht entfernt werden.

Umbauten innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung benötigen keine Baugenehmigung. Änderungen, die sich auf die Außenmaße der Immobilie auswirken, sind hingegen nur nach Genehmigung durch das zuständige Bauamt zulässig. Dies gilt bereits für den Anbau eines Wintergartens und in besonderem Maße bei der Erweiterung des Wohnraumes durch angebaute Zimmer oder ein aufgesetztes Dachgeschoß. Ob eine Genehmigung erteilt wird hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze müssen eingehalten werden, außerdem muss die bauliche Veränderung in das Gesamtbild der Siedlung passen, in der die Immobilie steht. Je nach geplantem Ausbau muss vor Aufnahme der Bautätigkeit von einem Architekten die Tragfähigkeit der vorhandenen Substanz überprüft werden. Nicht auf jedes Flachdach kann ein zusätzliches Dachgeschoß aufgesetzt werden! Dafür fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an, die im Gesamtkostenplan berücksichtigt werden sollten. Außerdem müssen die neuen Räume nach der Fertigstellung offiziell abgenommen und in die Pläne der Immobilie eingetragen werden.

jetzt kommentieren? 22. August 2008

Von Nord nach Süd quer durch die Republik: Unterschiedliche Situationen und Bedingungen, die auf dem Markt der Immobilien für Häuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Luxusimmobilien an zu treffen gibt

In Berlin kann es vorkommen, dass bei dem Kauf von Immobilien wie zum Beispiel einem Haus oder einer Wohnung rund 1500 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden muss, das zahlt man im Durchschnitt für eine gewöhnlich Wohnung in einer normalen Lage. Will man aber in Gegenden wie zum Beispiel Berlin Mitte und Prenzlauer Berg ein Haus oder eine Wohnung kaufen, muss man schon bis zu 3500 Euro hinlegen, soviel an Investitionen können es dabei schon werden. Manche möchten auch  Pankow und Friedrichshain Immobilien kaufen. Von Stadt zu Stadt ist es in Deutschland anders. Hoch im Norden, in Hamburg nämlich, wohnen 80 Prozent der Bewohner zur Miete, es existiert nur ein Fünftel der Bewohner, die Eigentümer von Immobilien wie zum Beispiel einem Haus oder einer Wohnung sind. Das ist eher die Ausnahme in Deutschland, denn im Durchschnitt ist das in den Städten in Deutschland meist zur Hälfte aufgeteilt. Wer eine eigene Immobilie in der Hansestadt Hamburg kaufen möchte, muss damit rechnen, tief in die Tasche greifen zu müssen, wenn man in eine Topgegend möchte. Jenseits der Topgegenden ist der Preis für Immobilien wie ein Haus, aber auch für Wohnungen recht entspannt für Käufer. Viele Familien suchen meist Immobilien im ruhigen Umland. Für ein altes Einfamilienhaus in kann man dort schnell mal bei einer Größe von circa 120 Quadratmetern mal eben 500 000 Euro los werden. Auch in den Vororten wie unter anderem Rissen, Blankenese und Othmarschen sind die Preise für Immobilien recht happig und gesalzen.  Hier ist  man allerdings in der Schneise des Flughafens, so dass viele Flieger über die Viertel brausen. Teuer wird es, wenn man direkt an der Alster Immobilien kaufen will, denn für eine Wohnung mit Blick auf die Alster muss man in dem Fall schon gut und gerne mal so eben bis hin zu 10 000 Euro für den Quadratmeter berappen. Auch ist mittlerweile die Hafencity in Bezug auf Immobilien mehr und mehr beliebt. In Bayerns Hauptstadt München hingegen sieht die Lage bei den Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Luxusimmobilien schon wieder ganz anders aus als im hohen Norden an der Waterkant. Hier im Freistaat hält sich auf dem Münchner Immobilien Markt die Situation in überschaubaren Grenzen. München hat bei den Immobilien den niedrigsten Leerstand aller deutschen Großstädte zu verzeichnen, er liegt unter zwei Prozent. “, In Bezug auf Immobilien zum Kauf guckt man sich in München am Besten in der Nähe von dem Bereich um, der genau zwischen Hauptbahnhof und Laim liegt Auch Immobilien am Arnulfpark und in Richtung Riem oder Schwabing Nord erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit. Zudem kann man in  Nymphenburg auf Grund der unmittelbaren Nähe zu vielen Sehenswürdigkeiten Münchens sehr schön wohnen, was auch für die Stadtteile Altstadt-Lehel und Bogenhausen zutrifft. Wer die Isar vor der Tür seiner Wohnung oder seine Hauses haben will, ist in Solln direkt richtig, und von Solln aus ist es zudem auch nicht weit bis an den Starnberger See, nach Bad Tölz oder in die Alpen.

jetzt kommentieren? 03. August 2008

Wer umziehen möchte und Immobilien in einer ihm fremden Stadt kaufen oder mieten möchte, sollte sich vorher mit den einzelnen Stadteilen der Stadt vertraut machen

Manchmal kommt es beruflich, manchmal kommt es privat, wenn man in eine andere Stadt zieht. Wo will man denn hin? Nach Berlin, in die Hauptstadt? Oder in die Hansestadt Hamburg? In die Stadt des Frohsinns, nach Köln? Wenn man sich schlussendlich für seine Traumstadt entschieden hat, muss man sich mit anderen Bedingungen, die nur peripher mit den eigentlichen Immobilien zu tun haben – aber doch einen immensen Einfluss besitzen auf den Kauf bzw. die Miete von Immobilien wie zum Beispiel einem schönen Haus oder einer geräumigen Wohnung, aber auch für Gewerbeimmobilien wie zum Beispiel ein Lager oder Parkplatz, kommen erneut aktuelle Fragen zum Vorschein. Zum einen geht es dabei um die Lage der Immobilien. Wo will man wohnen? In der Nähe der Kneipenszene oder lieber in einem ruhigen Vorort? Benötigt man einen Kindergarten in der Nähe, wie sieht es mit den Einkaufsmöglichkeiten wie zum Beispiel mit einem Supermarkt nebenan aus – alles wichtige Fragen, die sich Käufer von wie zum Beispiel einem schönen Haus oder einer geräumigen Wohnung in der Regel vor dem Kauf bzw. vor der Miete von Immobilien selbst stellen. Gerade im Besonderen für Familien gibt es eine Hülle und Fülle an Überlegungen, die es zu treffen gibt, bevor man sich für einen Kauf bzw. die Miete von Immobilien entscheidet. In der Hauptstadt Berlin zum Beispiel kommt es vor, dass Familien, die eine gediegene Wohnlage schätzen, in den Südwesten von Berlin ziehen, vorzugsweise nach Steglitz-Zehlendorf zum Beispiel und auch nach Charlottenburg-Wilmersdorf. In dieser bürgerlichen Ecke Berlins sind viele öffentliche und private Schulen zu finden. Die Berliner Stadtteile Grunewald und Dahlem gehören zu den exklusivsten Orten in Berlin, ein teures Fleckchen so zu sagen. Wer eine Immobilie wie zum Beispiel ein schickes Einfamilienhaus ab einer Million Euro sucht, der wird in diesen gehobenen Gegenden in der Regel schnell fündig, man  findet man diese Immobilien dort. „Jüngeres Volk” wie zum Beispiel Berufsanfänger, kinderlose junge Paare, typische Stadtmenschen, die raus aus dem Mief der Kleinstadt bevorzugt in belebte Ecken Berlins wie zum Beispiel nach Friedrichshain oder zum Prenzlauer Berg in die niemals schlafenden Kneipenstraßen mit ihrem speziellen und vor allen Dingen lautem Trubel ziehen – auch diese Menschen findet man in Berlin und somit auch in Berlins Immobilien Branche. In der Hauptstadt Berlin darf man einen Faktor, eine Gruppe von Immobilien Suchenden nicht vergessen: Dabei handelt e sich um die so genannten politiknah Beschäftigten, de schlicht und ergreifend in Berlin leben, weil sie dort in und um die Regierung arbeiten. Die Mitglieder dieser Gruppe von Immobilien Suchenden findet man unter anderem zum Beispiel bei den Medien, in den Ministerien, bei politischen Verbänden und natürlich bei den Fraktionen der Parteien. Diese Menschen wollen meist nach Berlin Mitte ziehen und dort Immobilien mieten bzw. Immobilien kaufen. Dort ist es zwar teuer, aber hier haben diese Menschen den Stadtteil der kurzen Wege für sich.

jetzt kommentieren? 01. August 2008

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