Posts gespeichert unter 'Riester Rente'
Im Jahr 2002 wurde die Riester-Rente eingeführt- ein Sparprogramm, bei dem die Anleger für ihr Erspartes einen Zuschuss vom Staat bekommen. Ausgezahlt werden die Beträge dann, wenn der Sparer das rentenfähige Alter erreicht hat und sich zur Ruhe setzt. Das Konzept ist einfach: durch die staatliche Beteiligung wird die private Rentenvorsorge attraktiv. Nun wird im November dieses Jahres die Wohn-Riester-Rente eingeführt. Auch hier werden die eingezahlten Beiträge jährlich durch staatliche Zuschüsse gefördert, abhängig von der Höhe der jährlich eingezahlten Summe kommen so mehrere hundert Euro im Jahr zusätzlich zusammen. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der Sparer sein Geld jederzeit abheben kann, sofern er es direkt in die Anschaffung einer eigenen Immobilie investiert. Einzige Einschränkung: Sofern nicht das komplette Geld aus der Wohn-Riester entnommen wird, müssen 25% der Einlage erhalten bleiben. So soll verhindert werden, dass leere Konten verwaltet werden müssen, wenn sich der Einzahler gegen weitere Einlagen entscheiden. Natürlich läuft der Riester-Vertrag dennoch weiter.Die staatlichen Förderungen können nach dem Erwerb der Immobilie in die Tilgung fließen und werden von den Banken als Sondertilgungsrate angerechnet. Diese Regelung gilt bislang jedoch nur für neue Kredite, ob auch alte Hypotheken auf diese Weise abgebaut werden können, ist bislang nicht klar. Passende Produkte bieten vor allem Spar- und Bausparkassen an, andere Banken wollen im kommenden Jahr eigene Konzepte vorlegen.
Verbraucherschützer warnen jedoch vor einem überstürzten Abschluss einer Wohn-Riester-Rente, denn einige Kritikpunkte sind bislang noch vorhanden, werden aber gerne verschwiegen. Ein mit Wohn-Riester finanziertes Objekt kann nicht so ohne weiteres verkauft werden. Nur dann, wenn es innerhalb einer kurzen Frist durch eine neue Immobilie ersetzt wird, bleibt der Einzahler von einer Strafe in Form einer Strafsteuer verschont. Darüber hinaus muss auch hier auf das Ersparte eine Steuer gezahlt werden. Wer sich im Ruhestand eine herkömmliche Riester-Rente auszahlen lässt, muss die einzelnen Beträge versteuern. Bei der Wohn-Riester wird ein virtuelles Konto angelegt, auf dem die Tilgungsraten für die Immobilie und die staatlichen Förderzulagen mit jährlich zwei Prozent hinterlegt werden. Tritt der Sparer dann in den Ruhestand, muss er diese Summe versteuern. Wahlweise ist eine sofortige vollständige Abschlagszahlung möglich, in diesem Fall müssen nur 70% der Summe versteuert werden. Andernfalls wird die Steuer auf 25 Jahre verteilt- in diesem Fall zahlt der Rentner deutlich mehr.
In jedem Fall sollte vor dem Abschluss einer Wohn-Riester-Rente ein ausführliches Gespräch mit dem Bankberater gesucht werden, der die individuellen Kosten errechnen kann.
08. November 2008
Der Kauf von Immobilien zum Eigenbedarf erfreut sich rund 2 Jahre nach der Abschaffung der Eigenheimzulage wieder einer steigenden Beliebtheit, denn durch den Umstand, dass man die steht Riester Rente nun für den Erwerb ebensolcher Immobilien wie zum Beispiel einem Haus oder einer Wohnung einsetzen kann, kann man zum einen für die Rente sparen werden und zum anderen eine Immobilie zum Eigenbedarf kaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt hieß es für Familien, die auf das Geld schauen müssen: Entweder für die Altervorsorge sparen oder sich eine Wohnung oder ein Haus zum Wohnen anschaffen. Dank Wohn Riester ist nun beides möglich, denn mit den Finanzen, die sich aus der Riester Rente ergeben kann man nun auch Immobilien zum Eigenbedarf kaufen. Diese Möglichkeit sorgt für Erleichterung und bringt mehr und mehr Familien die Option, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Diese neue Option der Riester Rente soll eine bessere Rente gewährleisten und zugleich das mietfreie Leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung möglich machen. Also Rente und eigene Immobilien: Durch Wohn Riester geht nun beides. Die Möglichkeit, die Riester Rente in Immobilien zum Eigenbedarf investieren zu können, sorgt schon heute für frischen Wind auf dem Markt der Immobilien und bei der privaten Altersversorgung, denn eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Haus stellt die einzige Form der privaten Altersvorsorge dar, in der man auch wohnen kann. Die Erleichterung des Kaufs von Immobilien kombiniert mit der Sicherstellung der Rente wird sich allen Prognosen zu Folge auch auf den Bau von neuen Immobilien wie zum Beispiel von Wohnungen und Häusern in naher Zukunft nachhaltig auswirken und so auch zu einem Aufschwung im Baugewerbe Verantwortung zeichnen.
11. Juni 2008
Die Riester Rente darf rückwirkend zum 01. Januar diesen Jahres auch für den Kauf von Immobilien wie zum Beispiel Wohnungen oder Häuser zum Eigenbedarf und damit auch als Altersvorsorge heran gezogen werden. Manche Experten sehen diese Entwicklung im Bereich der Immobilien positiv. Hintergrund: Die Bundesregierung hat verfügt, die Riester Rente nur dann zum Kauf von Immobilien wie zum Beispiel Häuser oder Wohnungen benutzt werden darf, wenn der Besitzer auch selbst in dem Haus bzw. in der Wohnung lebt. Durch diesen Beschluss der Regierung kann also die Riester Rente ab sofort vollständig für den Kauf, aber auch für den Bau von Immobilien wie einem Haus oder einer Wohnung eingesetzt werden. Durch die Möglichkeit, die Riester Rente für Immobilien wie zum Beispiel Wohnungen oder Häuser benutzen zu können, prognostizieren Experten einen Anstieg im Bereich des Neubaus von Immobilien. Es gilt also, durch die neue Gesetzgebung optimistisch in Bezug auf den Markt der Immobilien zu denken. Wenn tatsächlich ein Anstieg beim Bau von Immobilien wie Wohnungen oder Häusern in Zukunft zu verzeichnen ist, so kann durch den Zuwachs im Bereich der Immobilien die Konjunktur und der Arbeitsmarkt positive Impulse bekommen. Wer also mit Hilfe der Riester Rente Immobilien wie Wohnungen oder Häuser zum Eigenbedarf oder besagte Immobilien bauen lässt, der kann im gleichen Zug etwas für die Altersvorsorge unternehmen. Das ist das Prinzip der neuen Funktion der Riester Rente. Die Konsequenz für den Markt der Immobilien wird Experten zufolge also sein, dass mehr und mehr Bundesbürger über diese Form der Altersvorsorge nachdenken werden und Immobilien wie das eigene Haus oder die eigene Wohnung noch einen zusätzlichen Stellenwert bekommen werden.
22. Mai 2008
Die Riester-Rente ist mittlerweile eine gängige Methode für Arbeitnehmer in Deutschland, um sich eine eigene individuelle Altersvorsorge aufzubauen. Eine neue und zusätzliche Variante stellt nun die Möglichkeit dar, Immobilien wie zum Beispiel Wohnungen oder Häuser komplett mit Hilfe der Riester-Rente zu finanzieren. Der Grund für die neuen Regelungen, die für Besitzer von Immobilien von beträchtlichem Belang sein dürften: Die bisherigen Modalitäten legten bislang fest, dass zwischen 10.000 bis 50.000 Euro aus dem Fond einer individuellen Riester-Rente für die Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie herangezogen werden durften. Da es aber kaum Verträge gab, die diese Summen erreicht haben, wurde diese Regelung Immobilien betreffend als wirklichkeitsfremd angesehen und daher eine dringend notwendige Änderung angestrebt, um die Riester-Rente in Bezug auf Immobilien auf einen realistischen Stand zu bringen. Diese Änderung beinhaltet, dass die Beiträge zur Riester-Rente komplett zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie eingesetzt werden können. Auch ein Kredit kann mit Hilfe des Guthabens, das man durch die Riester-Rente angespart hat, zurück bezahlt werden. Wichtig ist, dass die Wohnungen oder Häuser mindestens zwanzig Jahre als Eigenbedarf benutzt wurden. Beim Verkauf der Immobilien sollte man aber mit Rückzahlungen rechnen, wenn nicht der Kauf einer neuen Immobilie wie ein Haus oder eine Wohnung zum Eigenbedarf nachgewiesen werden kann. Mit dieser Änderung der Riester-Rente in Bezug auf Immobilien wurde dazu beigetragen, dass diese Form von individueller Altersvorsorge für mehr und mehr Menschen in Deutschland von steigendem Interesse sein wird.
19. Mai 2008