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Wer ein Eigenheim kaufen oder bauen möchte, muss sein finanzielles Limit genau kennen. Auch wenn das Traumhaus am Ende des Weges winkt: in keinem Fall sollte der bisherige Lebensstandard deutlich geändert werden. Auch während der Finanzierung sollten anfallende Sonderausgaben wie Kleidung, Autoreparaturen oder das Ersetzen defekter Haushaltsgeräte ohne große Schwierigkeiten aufgebracht werden können. Entsprechend sollte genau kalkuliert werden, wie hoch die Summe der monatlichen Tilgung und Finanzierung ausfallen darf.Bereits im Vorfeld des Gesprächs mit der Bank sollte der eigene Überblick geschaffen werden. Hier helfen Onlinerechner, die gratis im Internet genutzt werden können. Abgefragt werden die Höhe des monatlichen Einkommens, die jetzige Kaltmiete und laufende Fixkosten für Versicherungen. Daraus errechnet sich die Summe, die am Monatsende übrig bleibt. Davon gehen noch einmal die laufenden Kosten für Lebensmittel ab. Am Ende gibt das Programm die Summe aus, die für die Rückfinanzierung veranschlagt werden kann. Noch genauer dagegen ist ein Haushaltsbuch, das über einige Monate geführt werden sollte. Hierin werden auch Ausgaben für Kosmetik, Haushaltsreiniger, Friseur und auch Sonderposten festgehalten. Für die Rückfinanzierung kann in jedem Fall die bislang gezahlte Kaltmiete aufgebracht werden, zudem auch ein Teil des am Monatsende übrig bleibenden Gelds. Allerdings sollte nicht die gesamte Rücklage veranschlagt werden. Wer sich selber auf diese Weise genau über seine verfügbaren Mittel in Kenntnis setzt, kann auch dem Gespräch mit dem Kreditinstitut gelassen entgegen sehen.
Anhand der Höhe der monatlich möglichen Rückzahlung und des Eigenkapitals errechnet die Bank die Höhe des Darlehens. Vor allem Eigenkapital erhöht die Darlehenssumme. Bedacht werden sollte zudem, dass mit dem Darlehen nicht nur der Kaufpreis der Immobilie gedeckt werden muss, sondern auch die rund um den Kauf anfallenden Kosten. Dazu gehören die Bezahlung des Maklers und des Notars, aber auch der Grundbucheintrag und die Grunderwerbssteuer. Rund zehn Prozent des Kaufpreises fallen so noch einmal zusätzlich an, entsprechend sollte der Wert der Immobilie angepasst werden.
10. April 2009
Spinnen, Ameisen und andere Insekten finden sich in jedem Haus und in jeder Wohnung. Meist halten sie sich im Verborgenen und suchen sich dunkle Flecken im Keller oder auf dem Dachboden. Dort führen sie ein für den Menschen verborgenes Leben und stören nicht weiter. Manchmal jedoch vermehren sich die tierischen Untermieter in großer Zahl und treten auch in den Wohnräumen vermehrt auf. Hier heißt es, schnell zu handeln, solange man der Situation noch mit einfachen Mitteln Herr werden kann.Einige Schädlinge kommen besonders häufig vor. Spinnen trifft man in jeder Wohnung an. Die vielbeinigen Räuber leben allein, in jedem Raum ist demnach nur eine einzige Spinne zu finden. Übertritt ein weiteres Tier die Grenzen, wird es von der bereits vorhandenen Spinne getötet. Gerade im Übergang zur kalten Jahreszeit suchen Spinnen vermehrt Unterschlupf in den beheizten Räumen, hier hilft eine einfache Fliegenklatsche oder ein Tuch. Probleme treten erst dann auf, wenn eine Spinne in der Wohnung nistet und sich der Nachwuchs ausbreitet. In diesem Fall muss das Nest gefunden und sorgfältig entfernt werden. Wer sich das nicht zutraut, sollte sich an einen Kammerjäger wenden.
Die meisten Insekten können jedoch ohne Kammerjäger aus den Wohnräumen verbannt werden. In den Geschäften gibt es eine Vielzahl an Insektiziden und Ködern, die für den Menschen nicht schädlich sind und gut wirken.
Ameisen werden oft mit Pflanzen eingeschleppt. Sie verbergen sich zumeist in der Erde und kommen hervor, wenn die Pflanze ihren Platz auf der Fensterbank erhalten hat. Gegen Ameisen helfen Köderdosen sehr wirkungsvoll. Diese enthalten einen Lockstoff, der die Ameisen anlockt. Darüber hinaus sollte die Pflanze in jedem Fall umgetopft oder auch weggeworfen werden. Obst und andere offene Lebensmittel sollten während des Befalls nicht in den Räumen stehen.
Auch gegen Motten wirken Köderdosen. Diese kleinen Tiere breiten sich recht schnell aus, vor allem die Kleidermotte ist in vielen Wohnungen daheim. Da sie selten gehäuft auftreten, können sie auch innerhalb weniger Tage bekämpft werden. Zusätzlich zu den Köderdosen helfen auch Mottenkugeln in den Schränken. Vor allem Kleidungsstücke, die auf Dachböden oder in Kellern gelagert werden, sollten entsprechenden Schutz vor dem Ungeziefer erhalten.
Manche Schädlinge dagegen erfordern den Einsatz von professionellen Schädlingsbekämpfern. Vor allem Schaben können mit frei verkäuflichen Mitteln kaum wirkungsvoll bekämpft werden, da sie sich sehr schnell vermehren und in jeder dunklen Ecke sitzen. Auch Mäuse oder Ratten sollten von einem Kammerjäger vollständig entfernt werden, da diese zudem auch Krankheiten übertragen können.
Sobald ein Wohnraum von einem Schädling befallen wurde, sollte die gesamte Fläche gründlich gereinigt werden. Kinder und eventuelle Haustiere sollten von aufgestellten Fallen und Köderdosen ferngehalten werden, da diese oft giftige Stoffe enthalten. Die Anweisungen des Kammerjägers müssen befolgt werden, damit eine vollständige Bekämpfung gewährleistet ist.
31. Januar 2009
Dass die kalte Jahreszeit begonnen hat, wird vielen erst bewusst, wenn der erste Schnee fällt. Nicht nur die Bereifung des Autos wird oftmals erst dann gewechselt, wenn der Winter bereits eingebrochen ist, auch die nötigen Vorbereitungen an Haus und Garten werden nicht selten zu spät in Angriff genommen. Zwar muss eine bewohnte Immobilie während der kalten Monate nicht aufwendig gepflegt werden, dennoch sollten einige Dinge überprüft werden um Schäden vorzubeugen.Wichtigster Bestandteil der Vorbereitung auf den Winter ist eine Kontrolle der Heizung. Einmal im Jahr sollte ein Fachmann kommen, um die gesamte Anlage zu überprüfen und gegebenenfalls neu einzustellen. Vor der Heizperiode sollten zudem die Heizkörper entlüftet werden. Das jedoch können Eigentümer und Mieter selber durchführen.
Außerdem sollten die Dichtungen der Fenster und Türen genau überprüft werden, um unnötigen Energieverlust zu vermeiden. Das Auswechseln der Dichtungen kann selber vorgenommen werden, die benötigten Materialien sind im Baumarkt erhältlich. Oftmals reicht auch eine Fußmatte oder ein Zugluftstopper, um den ungewünschten Luftaustausch an Türen zu unterbinden.
Ebenfalls auf der Liste stehen sollte ein Blick auf das Dach. Kleinere Schäden können durch die vermehrte Feuchtigkeit im Winter und plötzlichen Frost zu ernsten Problemen werden. Die Reparaturen sollten grundsätzlich frühzeitig und von einem Fachmann durchgeführt werden, denn die Wetterbedingungen im Winter lassen die Instandsetzung oft nicht zu.
Auch Regenrinnen und Fallrohre sollten überprüft werden. In ihnen setzen sich über die Monate Blätter und andere Schmutzpartikel ab, durch die Verstopfungen auftreten können. Kann das Regenwasser nicht abfließen, können unschöne Spuren an der Hauswand auftreten, die nur durch einen erneuten Anstrich zu entfernen sind. Auch diese Arbeit kann der Besitzer selber durchführen und braucht keinen Fachmann hinzuzuziehen.
Der Außenbereich, also Garten und Auffahrt, benötigen meist wenig Aufmerksamkeit. Wer in einer Regentonne Gießwasser sammelt, sollte dies je nach Standort der Tonne ausgießen. Friert das Wasser ein, könnte das Material der Regentonne Schaden nehmen. Ein gegebenenfalls vorhandener Teich sollte frostfest abgedeckt werden um Tiere und Pflanzen zu schützen.
Der Wintercheck ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege eines Objekts. Im Idealfall sollte im Herbst ein Tag festgelegt werden, an dem die Begehung der Immobilie durchgeführt wird. So kann Schäden wirksam vorgebeugt werden.
19. Januar 2009
Bauherren stehen bei der Planung ihres Eigenheims vor vielen Entscheidungen. Die für oder gegen einen Keller ist eine davon, und sie sollte mit Bedacht getroffen werden.Ein Keller erhöht die Kosten für die Immobilie deutlich, jedoch steigt der Wert des Objekts dadurch ganz beträchtlich an. Wer die Möglichkeit nicht ausschließt, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen, sollte den Mehraufwand deshalb besser in Kauf nehmen. Ein Objekt mit Keller verkauft sich schneller und leichter und erzielt einen höheren Preis. Fällt die Entscheidung gegen den Keller, sollten Ersatzräume zur Verfügung stehen, in denen Gegenstände gelagert werden können, die nicht stetig genutzt werden. Gartenmöbel, Gartengeräte und gegebenenfalls die Tiefkühltruhe oder die Waschmaschine müssen untergebracht werden. Hierfür bieten sich zusätzliche Abstellräume an der Garage oder ein entsprechender Anbau an, für die jedoch ebenfalls Kosten anfallen. Außerdem erfordert die Bodenplatte bei einer Immobilie ohne Keller mehr Arbeit. Damit diese frostsicher ist, müssen Fundamentgräben gegossen werden, die im Idealfall einen Meter in den Boden reichen. Über die Gräben wird dann die Bodenplatte gegossen, die einige Tage aushärten muss, bevor mit dem weiteren Bau fortgefahren wird. Für eine Bodenplatte für eine Immobilie ohne Keller müssen etwa zehntausend Euro veranschlagt werden. Der gegossene Boden des Kellers liegt in jedem Fall tief genug, um vor Frost geschützt zu sein, daher fällt diese günstiger aus und ist schneller gefertigt.
Für eine komplette Unterkellerung eines Einfamilienhauses fallen Kosten von etwa dreißigtausend Euro an. Dafür jedoch kann ein Keller unter bestimmten Voraussetzungen auch als Wohnraum genutzt werden. Sofern die Decke hoch genug ist und ausreichend große Fenster vorhanden sind, wird ein Ausbau ohne große Probleme bewilligt. Inzwischen kann der Kellerbau mittels Fertigkellern beschleunigt werden. Diese bestehen aus Beton und werden vorgefertigt geliefert. Die Einbringung in das vorgesehene Kellerloch geht schnell und ermöglicht eine schnelle Aufnahme der weiteren Baumaßnahmen.
18. Dezember 2008
Das System aus zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung ist auf den ersten Blick schwer durchschaubar. Die Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung werden jedoch deutlich, sobald eine genauere Auseinandersetzung erfolgt. Da die private Krankenversicherung zudem nur für wenige Menschen eine Möglichkeit darstellt, ist es nicht unbedingt nötig, sich damit auseinander zu setzen.Die private Krankenversicherung kann nur von Menschen in Anspruch genommen werden, deren Gehalt entweder über dem Beitragsbemessungssatz liegt oder die freiberuflich tätig sind. Außerdem können sich auch Beamte privat krankenversichern. Für Angestellte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden aufgrund des Alters, des Gesundheitszustands und möglicher Risikofaktoren berechnet. In der Regel sind deshalb junge Versicherungsnehmer recht günstig versichert, manchmal liegen die Beiträge sogar unter denen der gesetzlichen Versicherung. Personen, die erst spät in die private Versicherung wechseln, zahlen hohe Beträge. Auch für Personen, die eine schwerwiegende Vorerkrankung aufweisen, werden höhere Beiträge angesetzt. Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst ihre Beiträge dagegen am realen Einkommen des Versicherten.
Der Wechsel aus der privaten Versicherung zurück in die gesetzliche ist nur unter bestimmten Umständen möglich. So können privat Versicherte wechseln, wenn ihr Einkommen sinkt und sie wieder unter die Bemessungsgrenze fallen, auch im Fall einer Arbeitslosigkeit muss die gesetzliche Krankenversicherung wieder in Anspruch genommen werden.
In der Regel liegen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung höher als in der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür bietet eine private Versicherung jedoch auch einen größeren Leistungsumfang, so werden zum Beispiel alle verschriebenen Medikamente übernommen, auch einfache Schmerzmittel. Dagegen stehen aber zusätzliche Kosten für die Versicherung der Familienangehörigen, denn für diese fallen in der privaten Versicherung eigene Beiträge an. In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder und auch ein nicht erwerbstätiger Partner familienversichert werden.
Keine Unterschiede gibt es hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses. Auch Privatversicherte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kosten für die Versicherung. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt bei mindestens der Hälfte der durchschnittlich für eine gesetzliche Versicherung anfallenden Kosten, höchstens wird die Hälfte der tatsächlichen Beiträge übernommen. Wie hoch die Zahlung ausfällt, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
11. Dezember 2008
Es gibt einige exotische Finanzierungsmöglichkeiten, wenn man sich eine Immobilie anschaffen will. Diese bieten durchaus Chancen, jedoch beinhalten sie auch Risiken.Eines dieser Finanzierungsinstrumente ist ein Immobilienkredit in Schweizer Franken ohne festen Zinssatz. Da man jedoch in Deutschland selten einen Hauskauf in Schweizer Franken wird abwickeln können, läuft zwar der Kredit in dieser Währung. Ausgezahlt wird er jedoch in Euro. Umgekehrt wird die Rückzahlung wiederum in der Schweizer Währung verlangt.
Der Zins ist im Augenblick, bei den wenigen Banken, die ein derartiges Produkt anbieten, recht günstig und bewegt sich um die dreieinhalb Prozent. Außerdem wird ein Disagio in Höhe von einem Prozent fällig, sobald der Kredit genehmigt ist. Diese Art von Kredit hat jedoch einen gewissen Glückspielcharakter. Da der Zinssatz variabel ist, hängt der Kreditnehmer davon ab, wie sich die Zinsen pro Quartal entwickeln. Sooft nämlich wird der Kreditzins angepasst. Maßstab dabei ist der Libor – der Zinssatz, zu dem Banken sich Schweizer Franken besorgen können. Die Tilgungsrate ist ungewöhnlich hoch. Es müssen wenigstens vier Prozent per anno auf das Kapital zurück gezahlt werden. Hoch ist auch der Finanzierungsanteil, der bis zu achtzig Prozent beträgt, und das schon ab einer Darlehnssumme von fünfundsiebzig Tausend Euro.
Das Modell hat durchaus seine Vorteile. Die Zinsen in der Schweiz sind günstiger als in Deutschland, so das man erst einmal weniger bezahlt als für einen Kredit hierzulande. Außerdem kann man jederzeit Sondertilgungen leisten. Entwickelt sich der Zins günstig, zahlt man weniger zurück, als man sich geliehen hat.
Das kann aber auch genau umgekehrt kommen, schließlich können die Zinsen in der Schweiz auch steigen statt zu fallen. Das ist durchaus schon vorgekommen, und zwar in erheblichem Umfang. Noch vor achtzehn Jahren betrug der Hypothekenzins dort glatte zehn Prozent. Auch wenn der Kurs des Franken anzieht, wird es für den Darlehnsnehmer ein schlechtes Geschäft. Einige Vertragsbesonderheiten machen dieses Geschäft noch wesentlich unberechenbarer.
Letztlich ist es nur dann eine Option, wenn man sich auch eine ungünstige Entwicklung leisten kann, genauer, jederzeit den Kredit zurückzahlen oder Umschulden kann. Ansonsten ist das Risiko im Vergleich zur möglichen Ersparnis zu hoch, um für den normalen Immobilienerwerber in Betracht zu kommen.
09. Dezember 2008
Jeder, der bereits einmal zur Miete gewohnt hat, kennt das Procedere: Beim Einzug wird eine Kaution fällig; die Höhe wird durch den Vermieter bestimmt und darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Bislang wurde die Kaution in der Regel an den Vermieter überwiesen, oder aber es wurde ein Sparbuch mit dem entsprechenden Betrag eingerichtet und an den Vermieter verpfändet. Nun steht das Modell der Bankbürgschaft in den Startlöchern, dass den Mietern Erleichterung verschaffen soll.Bei einer Bürgschaft steht die Bank für einen eventuellen Schaden ein, auch die Rückabwicklung mit dem Mieter übernimmt das Kreditinstitut. Die Hinterlegung der Kaution entfällt damit. Mit diesem Angebot sollen vor allem Mieter angesprochen werden, die wenig Geld zur Verfügung oder einen Engpass haben. Jedoch lassen sich die Institute ihren Service bezahlen: Bei der Erstbeantragung werden rund 100 Euro fällig, darüber hinaus werden jährlich fünf Prozent der verbürgten Summe eingezogen. Über die Jahre gerechnet verliert der Mieter also bares Geld, das er nicht zurück erhält. Im Falle eines Schadens an der Wohnung muss er dennoch aufkommen. Legt er die Kaution dagegen auf ein Konto an, zahlt er lediglich die Gebühr für die Eröffnung des Kontos, diese variiert zwar zwischen den Banken, fällt jedoch in jedem Fall günstiger aus. Wird die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses ohne Schäden übergeben, erhält der Mieter das Geld in voller Höhe zurück- es entsteht ihm demnach kein Verlust.
Interessanter ist das Modell der Bürgschaft hingegen für den Vermieter, denn er muss sich nicht um die eingehende Kaution des Mieters kümmern und das Geld verwalten. Desweiteren garantiert die Bürgschaft auch für die Liquidität des Mieters, denn diese überprüft ihn auf vorhandene Schufa-Einträge. Im Fall eines Schadens läuft die Abwicklung ebenfalls über die Bank, die ein schnelles und unkompliziertes Vorgehen verspricht.
Mieter, die eine Kaution hinterlegen müssen, sollten den Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen einer Bankbürgschaft und einem herkömmlichen Modell ziehen. Oftmals lohnt sich auch eine Nachfrage bei der Hausbank, ob ein ähnliches Angebot zur Verfügung steht.
06. Dezember 2008
Viele Menschen sehen aus zeitlichen und finanziellen Aspekten von dem Bau eines Eigenheims ab und kaufen lieber eine gebrauchte Immobilie. Ausgesucht wird meist in erster Linie nach subjektiven Kriterien wie dem persönlichen Geschmack und der individuell bevorzugten Wohnlage, weniger nach der Funktionalität und dem Alter des Gebäudes. Dabei spielt dieses eine große Rolle, denn ältere Immobilien müssen nicht selten von Grund auf renoviert oder sogar saniert werden. Vor allem alte Heizungsanlagen sind heute weder von Seiten der Kosten noch von Seiten der Energiebilanz tragbar.
Personen, die ein bestimmtes Objekt ins Auge gefasst haben, aber selber den Zustand des Objekts nicht beurteilen können, sollten deshalb einen zweiten Besichtigungstermin festlegen, zu dem sie einen Sachverständigen mitnehmen. Dieser kann kleine Mängel durchaus von preismindernden Schäden unterscheiden und auch grob einschätzen, wie groß der finanzielle Aufwand für die Instandsetzung ausfällt. Sicherlich können manche Schwachpunkte auch von Laien erkannt werden, wie feuchte Wände oder morsche Bodendielen. Den Zustand der Leitungen und Rohre sowie die Tauglichkeit der Heizung dagegen können nur Fachleute richtig einschätzen. Gerade bei Immobilien, die zu einem vergleichsweise geringen Kaufpreis angeboten werden, sollte der potentielle Käufer aufmerksam werden- kein Inhaber verkauft seine Immobilie deutlich unter Wert! In einem solchen Fall kommt der Gedanke auf, dass eher aufwendige Reparaturarbeiten nach dem Kauf anstehen. Welche das sind und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll durchgeführt werden sollten, können Handwerker, Architekten oder Bausachverständige erklären. Da sie zudem unabhängig sind, raten sie auch von einem Kauf ab, wenn das Gebäude zu sehr geschädigt ist. Auch dann, wenn die Immobilie rein optisch den Wunschvorstellungen entspricht, sollte dem Rat des Fachmanns Gehör geschenkt werden, andernfalls zieht der Kauf des Objekts schnell große Baumaßnahmen nach sich, die vorher im Budget nicht eingeplant wurden. Ein Weiterverkauf gestaltet sich meist schwierig und geht nur in wenigen Fällen ohne Verlust von Statten.
28. Oktober 2008
Immer wieder werden Immobilien als Mietkauf-Objekte angeboten. Das System hinter diesem Wort ist so einfach wie tückisch: die in Frage kommenden Immobilien werden als käufliches Eigentum angeboten, doch die zukünftigen Eigentümer müssen die Kaufsumme nicht direkt aufbringen oder aufnehmen. Das Angebot lautet, das erst deutlich nach dem Einzug die ersten Raten für den Kauf fällig werden, manchmal erst nach fünfzehn Jahren. Bis dahin kann die Immobilie als Mietobjekt genutzt werden. Mietkaufimmobilien werden vor allem jungen Familien angeboten, die über wenig oder kein Eigenkapital verfügen. Auch wenn das Angebot sehr verlockend klingt, raten Experten dringend davon ab, es anzunehmen. Oftmals handelt es sich bei den offerierten Objekten um „Ladenhüter”, also Immobilien, die aufgrund einer schlechten Lage nicht an den Käufer zu bringen sind, oder aber die Objekte weisen teils gravierende Mängel auf. Dazu sind die verlangten Mieten deutlich überteuert. Wenn der Mieter dann nach Jahren der Nutzung die Zahlungen für den Kauf beginnt, ist die Immobilie schon verhältnismäßig alt- auch wenn die bereits gezahlten Mieten zum Teil für den Kauf angerechnet werden, ist der Preis zu hoch. Gerade bei den derzeitigen Zinslasten für Baudarlehen ist es nicht notwendig, auf Mietkauf zurückzugreifen, der in jedem Fall für den zukünftigen Inhaber zum Verlustgeschäft wird. Selbst bei einer 100%-Finanzierung ist das Darlehen rechnerisch günstiger.Für den Mietkauf sind zwei notariell beglaubigte Verträge notwendig: Zum einen der Mietvertrag, zum anderen aber auch der Kaufvertrag. In diesem wird festgehalten, in welchem Zeitraum der Mieter die Immobilie käuflich erwerben muss. Selten ist dem zukünftigen Eigentümer klar, dass nun eine finanzielle Doppelbelastung auf ihn zukommt, schließlich muss er während des Mietverhältnisses- zu meist überhöhten Kosten- dafür Sorge tragen, dass genügend Eigenkapital für den späteren Kauf zur Verfügung steht. Nicht selten führt diese Belastung zu enormen finanziellen Problemen, die bei einer gut durchdachten Direktfinanzierung des selbstgebauten Eigenheims bei einer Bank nicht anfallen würden.
So günstig das Angebot auch klingen mag: von einem Mietkaufobjekt sollte demnach besser schnell Abstand genommen werden.
15. Oktober 2008
Es kommt nicht oft vor, dennoch kann ein Haus oder eine Wohnung die darin lebenden Menschen krank machen. Erst einige Zeit nach dem Umzug stellen sich die ersten Symptome ein, meist Kurzatmigkeit, ständiger Husten, Ausschlag, juckende Augen und ähnliches. Der erste Gedanke ist dann der an eine Allergie, doch der Allergologe kann keine akute Allergie ausmachen. Der Weg zur Diagnose ist dann lang, nicht selten dauert es Monate, bis der Grund für das Leiden gefunden ist: die für das Haus verwendeten Baustoffe enthalten Materialien, die sich auf die Gesundheit des Menschen negativ auswirken können. Nicht alle sind davon in gleichem Maß betroffen, ein weiterer Grund, weshalb die Diagnose meist eine gute Weile braucht.
Zu den gesundheitsschädlichen Materialien gehören die so genannten Weichmacher, die Kunststoffen beigemischt werden, damit diese besser zu verarbeiten sind. Vor allem in PVC-Böden, Kabeln und Dichtungen für Fenster und Türen sind Weichmacher enthalten. Die Giftstoffe gelangen in die Luft und werden vom Menschen eingeatmet. Die Folge sind Müdigkeit und Kopfschmerzen, manchmal reagiert der Körper sogar mit einer Schädigung der Leber und Nerven.
Auch Holzschutz- und Lösungsmittel enthalten nicht selten krankheitsfördernde Stoffe. Vor allem in Altbauten können verschiedene Oberflächen mit Mitteln behandelt worden sein, die heute nicht mehr genutzt werden dürfen. Wenn nach dem Bezug eines älteren Gebäudes anhaltende Beschwerden auftreten, sollte dringend ein Fachmann zur Hilfe gerufen werden.
Auch in neuen Möbeln oder Teppichen werden noch Mittel genutzt, deren Geruch zu Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit führen kann. Diese Stoffe rufen jedoch nur kurzfristig Unwohlsein hervor und haben keinen schädigenden Einfluss auf die Menschen! Da der Geruch zu aufdringlich ist, um ignoriert zu werden, sollte direkt gut gelüftet werden. Außerdem ist es ratsam, den Raum erst dann wieder zu bewohnen, wenn der Geruch verflogen ist.
Der giftigste Baustoff ist Asbest. Dieser zerfällt bis hin zu Staub und wird durch die Atmung in den Körper aufgenommen. Die Folge sind oftmals Krebserkrankungen, die erst Jahre oder Jahrzehnte später auftreten. Asbest darf heute nicht mehr verbaut und muss zwingend entsorgt werden. Die Sanierung von Asbestimmobilien ist sehr teuer und sehr aufwendig, dazu darf die Sanierung nur durch geschulte Fachkräfte vorgenommen werden.
02. Oktober 2008
Der Traum vom Eigenheim ist mit viel Geld verbunden. Doch neben den Kosten für den Erwerb fallen weitere versteckte Kosten an, die nicht unerheblich ins Gewicht fallen und unbedingt eingeplant werden sollten.Läuft der Kauf über einen Makler, fällt eine Maklercourtage an. Diese beläuft sich je nach Bundesland auf eine Höhe zwischen 3,57 Prozent und 7,14 Prozent des Immobilienpreises. Manche Makler werden vom Verkäufer bezahlt, andere dagegen vom Käufer. In Ausnahmefällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.
Der Vertrag wird von einem Notar erstellt, dessen Arbeit in der Regel vom Käufer der Immobilie gezahlt wird. Die Höhe der Kosten beläuft sich auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises und beinhaltet den Entwurf und die Zusendung des Vertrags und die amtliche Beurkundung des Kaufs. Darüber hinaus zieht der Notar alle nötigen Informationen bezüglich der Grundschulden auf der Immobilie ein und gibt die Unterlagen an das Finanzamt und das Grundbuchamt weiter.
Darüber hinaus wird durch den Kauf einer Immobilie die Grunderwerbssteuer fällig, die derzeit bei 3,5 Prozent des Kaufpreises liegt.
Die versteckten Kosten belaufen sich also je nach Bundesland auf rund 10 Prozent des Kaufpreises und müssen in der Regel zwei bis vier Wochen nach Fälligkeit gezahlt werden.
In wenigen Fällen wird nach Vertragsabschluss ein Rücktritt vom Kauf nötig, zum Beispiel wenn die Bank kurzfristig die Zusage für die Finanzierung zurückzieht. In diesem Fall müssen der Notar und der Verkäufer unverzüglich über die neue Situation unterrichtet werden. Sofern die Immobilie noch gekauft werden soll und eine neue Bank gefunden werden muss, kann ein Zahlungsaufschub mit dem Verkäufer ausgemacht werden. Da der Käufer alle Zinsverluste des Verkäufers durch die verspätete Zahlung trägt, muss schnellstmöglich ein neues Kreditinstitut gefunden werden. Bei einer kompletten Rückabwicklung des Kaufs fallen noch mehr Kosten, denn der ehemalige Interessent trägt alle Kosten beim Notar und gegebenenfalls anfallende Kosten für Anwälte und Gericht. Darüber hinaus muss er den Differenzbetrag tragen, falls der Verkäufer seine Immobilie gegen eine niedrigere Summe verkauft.
Vor der bindenden Kaufzusage sollte also die Finanzierung sicher stehen und alle Details genau überprüft worden sein, damit einen spätere Rückabwicklung nicht notwendig wird.
12. September 2008
Zur aktiven Absicherung gegen die drohenden Folgen der zur Zeit herrschenden Kreditkrise investieren Fonds mehr und mehr in Immobilien wie zum Beispiel Wohnungen oder Häuser, und die Tendenz in Bezug auf Immobilien ist von einer steigenden Tendenz geprägt. Bei einigen der bestehenden Fonds liegt der vorhandene Anteil an Immobilien innerhalb des Fonds mittlerweile schon bei über 75 Prozent. Mehr und mehr Fonds investieren in Zertifikate, die mit Immobilien wie zum Beispiel Häuser oder Wohnungen zu tun haben und dadurch die Rendite nach unten gedrückt wird, was den Fonds für Anleger deutlich attraktiver werden lässt. Deswegen nehmen immer mehr Fonds Immobilien wie zum Beispiel Gewerbeimmobilien, Häuser und auch Wohnungen in ihren Bestand auf. Auch bedingt durch die Tatsache, dass die Riester Rente nun auch in Immobilien als Altersvorsorge investiert werden kann, werden dem Markt der Immobilien einen gewaltigen Boom bescheren, so die Prognose von Experten, die sich mit Immobilien auskennen. Denn immer mehr Anleger investieren aus diesem Grund in Fonds, die Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Gewerbeimmobilien, Wohnungen, Luxusimmobilien oder Auslandsimmobilien zu den Bestandteilen des Portfolios ihres Fonds zählen können. Denn der nach einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung ist im Bewusstsein der Deutschen fest verankert und durch die neuen Gegebenheiten, die auf dem Markt der Immobilien mittlerweile vorherrschen, noch prägnanter geworden. So ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Immobilien wieder die Wertanlage und Vorsorge darstellen, die sie von je her auch darstellen sollten. Investitionen in Immobilien wie Wohnungen und Häuser sind wieder salonfähig und attraktiv geworden, und die Tendenz auf dem Markt von Kauf und Bau von Immobilien ist steigend.
24. Mai 2008
Von der bald in Kraft tretenden Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen brauchen Besitzer von Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien keine Angst zu haben, was auch für Wertsteigerungen selbstgenutzter wie vermieteter Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien gültig ist.. Nach der Meinung von Experten auf dem Feld von Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien wird durch diesen Umstand Immobilien wie Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien als Möglichkeit der privaten Altersvorsorge eine steigende Bedeutung zukommen. Damit die Abgeltungssteuer abgewendet werden kann, müssen Besitzer von Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien folgenden Umstand beachten: Vermietete Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien können nur für den Zeitraum einer zehnjährigen Spekulationsfrist gehalten werden, bei Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien , die zum Eigenbedarf genutzt werden, besteht in der Regel keine Spekulationsfrist. Somit sind bei einem Verkauf mögliche Wertsteigerungen von Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien auch von Kosten wie zum Beispiel Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer befreit. Schon heute gelten Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien in Deutschland als beliebte Form der privaten Altersvorsorge. Umfragen bestätigen dies: Aktuellen Studien zufolge denken 69 Prozent der Befragten darüber nach, für den Ruhestand in eine Immobilie wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder in Luxusmimmobilien zu investieren. Durch die neue Abgeltungssteuer bedingt, die ab Anfang 2009 gültig wird, könnte diese Zahl von Interessierten an Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien noch deutlich steigen. Für Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien als private Altersvorsorge ist es ein zusätzliches Plus, dass bei einer Vermietung ebenfalls bei Einnahmen aus der Vermietung der Wohnung oder des Hauses resultierenden Einnahmen keine Abgeltungssteuer fällig wird. Das Resultat aus der Vermietung oder der Verpachtung einer Immobilie wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien wird mit dem in individuellen Steuersatz besteuert, der im Rentenalter geringer ist als vorher. Außerdem spricht für Immobilien wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien als private Altersvorsorge die aktuell zunehmende Inflation, die momentan bei etwa 3 Prozent anzusiedeln ist. Und schon immer galt bei einer Geldentwertung: Der Kauf von Immobilen wie zum Beispiel Häuser, Wohnungen oder Luxusmimmobilien ist die praktikabelste Alternative, um von den Auswirkungen einer der Geldentwertung weitestgehend verschont zubleiben.
14. Mai 2008