Denkmalgeschützte Immoblien versprechen Steuervorteile

13.Oktober 2011

In Deutschland steigt die Nachfrage nach Immoblien anhaltend. Die Turbulenzen auf den Finanzmärkten und die Unsicherheit, die durch die Eurokrise verursacht wird, sorgen dafür, dass immer mehr Anleger ihr Geld in die als sicher geltenden Immoblien investieren. Dabei gewinnen in diesen Tagen auch Immoblien, die unter Denkmalschutz stehen, anhaltend an Bedeutung. Lange Zeit wurden diese Objekte nur von wenigen Liebhabern bevorzugt. Mittlerweile sind die Immoblien, die unter Denkmalschutz stehen, jedoch stark gefragt. Dazu tragen sehr unterschiedliche Aspekte bei. Zum einen bieten diese Immoblien ein einzigartiges Ambiente und zum anderen können sich die Käufer mit diesen Objekten erhebliche Steuervorteile sichern. Dabei sind Denkmalhäuser in Sachen Immobilien eine der wenigen Möglichkeiten, um die eigene Steuerlast zu mindern. Das trägt dazu bei, dass die denkmalgeschützten Immoblien heute nicht nur bei Anlegern und Investoren sehr beliebt sind, sondern auch bei den Eigennutzern.
Entscheiden sich Käufer für den Erwerb eines gewöhnlichen Mietshauses, können sie nur rund zwei Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr steuerlich geltend machen. Noch drastischer gestaltet sich das Bild bei Immoblien, die der Eigennutzung dienen. Hier sind gar keine Abschreibungen mehr möglich. Bei den Immoblien, die unter Denkmalschutz stehen, ist das anders. Saniert der Käufer das Objekt und vermietet es im Anschluss, können die Modernisierungskosten innerhalb von 12 Jahren steuerlich abgesetzt werden. Die Sanierungsaufwendungen der Immoblien können dabei als Werbungskosten geltend gemacht werden. In den ersten acht Jahren können jährlich jeweils neun Prozent geltend gemacht werden. In den folgenden vier Jahren sind weitere sieben Prozent pro Jahr möglich. Auch wenn die denkmalgeschützten Immoblien der Eigennutzung dienen, sind Abschreibungen möglich. In diesem Fall sind Abschreibungen über ein Zeitfenster von zehn Jahren möglich.
Dabei können jedes Jahr neun Prozent der Modernisierungsaufwendungen der Immoblien gegen andere Einkünfte geltend gemacht werden. Über den gesamten Zeitraum hinweg, können demnach insgesamt 90 Prozent aller anfallenden Aufwendungen von dem Immoblien Käufer steuerlich abgesetzt werden. Doch damit man bei den Immoblien, die unter Denkmalschutz stehen, in den Genuss von entsprechenden Steuervorteilen kommt, muss man entsprechende Anforderungen erfüllen, die vom Gesetzgeber definiert wurden. So ist es immer ratsam solche Immoblien von Bauträgern zu erwerben, die sich auf die Sanierung von einer historischen Bausubstanz spezialisiert haben.

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