Der freiwillige Energiepass wird als Energieausweis zur Pflicht

10.Oktober 2007

So wie es bei Waschmaschinen aber auch Autos schon längst wichtig ist, wie umweltfreundlich die Geräte sind oder in welcher Schadstoffklasse (EU1, 2, 3 oder 4) sie sind, so wird auch die Energieeffizienz von Wohnungen und Häusern bald zu einem wichtigen Entscheidungskriterium beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie. Ab Januar 2008 will die Bundesregierung den Energieausweis schrittweise einführen.

Der Verbrauchsausweis setzt sich auf Grundlage der Heizkostenabrechnung zusammen, und kann von Messdienstleistern günstig erstellt werden.

Der Erstellung des Bedarfsausweis ist mit mehr Aufwand und Kosten verbunden. Ein hierfür bestellter Experte berechnet, nach einer detaillierten Untersuchung des in Frage kommenden Gebäudes, den theoretischen Energiebedarf. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt 10 Jahre. Welcher Ausweis benötigt wird richtet sich nach Baujahr und Größe des Gebäudes.

Bis zu einer Größe von vier Wohnungen

Baujahr Art der Ausweispflicht
Bis1965 Berdarfsausweis
1966-1977 Berdarfsausweis
Ab 1978 Berdarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Ab einer Größe von fünf Wohnungen

Baujahr Art der Ausweispflicht
Bis1965 Berdarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Ab 1966 Berdarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Wichtig zu wissen!

Bis Ende 2007 gibt es eine Übergangsregelung, in der alle Hausbesitzer frei zwischen den beiden Ausweisen wählen dürfen. Für Hausbesitzer kleiner und älterer Wohnungen oder Häuser empfiehlt es sich jetzt die Ausstellung des günstigen Verbrauchsausweises.

Quelle: www.cawo-immobilien.de

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