Der Umzug
08.September 2008
Rund um den Bezug einer neuen Immobilie fallen Unmengen an Arbeit an, auch wenn der neue Wohnort ausgewählt und der Vertrag unterschrieben sind. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob die neue Immobilie nur zur Miete oder als Eigentum bezogen wird.Zuerst einmal steht der Umzug an. Alle Habseligkeiten müssen in Kartons und Kisten verpackt und große sperrige Möbel auseinander genommen werden. Wer einen großen Hausstand hat, tut gut daran, bei verschiedenen Umzugsfirmen Angebote einzuholen und den Umzug von Fachleuten durchführen zu lassen. Dabei kann unterschieden werden, ob die Möbelpacker nur den Transport der Möbel und Kisten vom alten in das neue Domizil erledigen, oder ob auch das Einpacken der Gegenstände im Angebot enthalten ist. Viele Menschen möchten ihre Habseligkeiten lieber selber verpacken, doch sollte hier bedacht werden, dass die Umzugsfirma in diesem Fall nur begrenzt Ersatz leistet, wenn etwas kaputt geht, was der Eigentümer selber verstaut hat. Wird der komplette Umzug vom Fachpersonal übernommen, können Schäden in aller Regel geltend gemacht werden. Das Engagement von Fachpersonal hat sehr viele Vorteile. Zum einen entfallen die sehr lästigen und vor allem anstrengenden Teile des Umzugs, und man hat die Hände frei, um in der neuen Unterkunft bereits alles vorzubereiten und die eintreffenden Stücke in die richtigen Zimmer zu delegieren. Außerdem muss die alte Immobilie sauber und ordentlich übergeben werden. Wer nicht selber voll in die Ausführung des Umzugs eingespannt ist, hat Zeit für die Endreinigung und die Schlüsselübergabe.
Außerdem kann ein Umzug im darauf folgenden Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden. Nötig dazu sind zum einen die Rechnung der Spedition, zum anderen aber auch ein Kontobeleg, der den Zahlungsverkehr bestätigt. Von einer Barzahlung sollte also abgesehen werden.
Für einen Umzug, der durch einen Arbeitsplatzwechsel bedingt ist, steht dem Arbeitnehmer ein Tag bezahlter Sonderurlaub zu. Jedoch muss der Tag des Umzugs in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen und von diesem genehmigt werden! An dem freien Tag sollten dann auch direkt die mit dem Umzug anfallenden Behördengänge erledigt werden. Dazu gehören das Ummelden beim Einwohnermeldeamt und das Anmelden des PKW. Darüber hinaus wird oftmals auch der Wechsel der Bank nötig. Wer sich für diese wichtigen Punkte direkt genug Zeit einräumt, beugt Stress vor und hat sie außerdem schnell erledigt.
Artikel gespeichert unter: Allgemein

Ihr Kommentar
Sie müssen sich anmelden um Kommentare zu schreiben.
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren