Immobilienbewertung
12.September 2008
Vor allem für Personen, die ihre Immobilie veräußern möchten, ist die Begehung des Objekts durch einen Gutachter nahezu unumgänglich. Dieser legt im Anschluss den Verkehrswert der Immobilie fest, die sich aus dem Zustand des Gründstücks und des Gebäudes zusammensetzt. Die Bewertung orientiert sich an offiziellen rechtlichen Richtlinien und kann über verschiedene Verfahren zur Ermittlung des Werts führen.Häufig genutzt ist die Ermittlung über das Vergleichswertverfahren. Dazu werden vergleichbare Objekte hinsichtlich Größe, Lage, Ausbaugrad und Zustand mit bekanntem Kaufpreis herangezogen, zu den das zu bewertende Objekt in Relation gesetzt wird. Voraussetzung ist, dass genügend Vergleichsobjekte vorhanden sind und die Gebäudeart, das Baujahr und der Gesamtzustand aller Immobilien übereinstimmen.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, den Wert der Immobilie über das Sachwertverfahren festzulegen. Dieses wird in erster Linie für Immobilien genutzt, die nicht für den Abwurf eines Gewinns bestimmt sind, also zum Beispiel für Einfamilienhäuser. Berücksichtigt werden der Wert des Gründstücks und der Herstellungswert der Immobilie zusammen mit gegebenenfalls weiteren Anlagen, die angeschafft wurden.
Für Immobilien, die beispielsweise über Mieteinnahmen Erträge erwirtschaften sollen, also Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien, wird zur Wertermittlung gewöhnlich das Ertragswertverfahren genutzt.
Auch für Kaufinteressenten ist eine solche Wertermittlung durchaus sinnvoll, denn der Sachwert einer Immobilie stimmt nicht grundsätzlich mit dem Verkaufspreis überein. Wer eine Immobilie in Aussicht hat und gerne eine ungefähre Einschätzung des Werts haben möchte, kann auch über das Internet eine Wertermittlung durchführen. Für diesen Zweck stellen verschiedene Seiten Wertermittlungsrechner zur Verfügung, die über einige Eckdaten einen ungefähren Wert ausgeben. Diese Rechner können sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Familienhäuser genutzt werden. Allerdings ist der ermittelte Wert nur eine Richtlinie und kann von dem eines professionellen Gutachters abweichen. Da der Käufer jedoch bei einer angebotenen Immobilie selten einen Gutachter zur Besichtigung mitnehmen darf, stellen diese Rechner doch einen ungefähren Anhaltspunkt zur Verfügung.
Neben dem Verkauf werden auch für eine Beleihung, eine Bilanzierung, eine Zwangsversteigerung oder zur Bestimmung des Versicherungswerts Wertermittlungen durchgeführt.
Artikel gespeichert unter: Immobilienbewertung

Ihr Kommentar
Sie müssen sich anmelden um Kommentare zu schreiben.
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren