Immobilienmakler Provision
23.Januar 2008
Der Immobilienmakler arbeitet auf Provisions- oder Courtagebasis. Die Höhe der Provision variiert dabei von Vertrag zu Vertrag. Bei Immobilienverkäufen ist es dem Immobilienmakler möglich bis zu sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer zu verlangen. Bei der Interessenfindung für Mietwohnungen ist die Provision gesetzlich auf zwei Monatskaltmieten beschränkt. Vor allem das Geschäft mit Luxusimmobilien oder mit Gewerbeimmobilien ist für den Immobilienmakler ein lukratives Pflaster. Die Maklercourtage wird in jedem Fall beim Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages fällig. Jede Vorleistung, welche der Makler vor Vertragsabschluss tätigt, geht auf sein eigenes Risiko und kann im Verlustfall nicht von den Auftraggebern zurück verlangt werden. Das Interesse des Immobilienmaklers an einem Vertrag hängt vom Vertrag ab. Besteht ein Exklusivvertrag, so ist das Engagement des Immobilienmaklers höher, als bei einem offenen Vertrag, bei dem der Anbieter den Vertragsabschluss ohne den Immobilienmakler tätigen kann.
Sollte kein Immobilienmakler eingesetzt werden, können die Kosten für ein Immobilienangebot der anderen Partei trotzdem angerechnet werden. Zu den berechneten Kosten gehören zum Beispiel Inserierungs- und Zeitkosten. Diese können entweder dem Interessent oder dem Eigentümer berechnet werden. Ein Interessent kann so zum Beispiel mietfreie Monate oder kostenlose Nebenleistungen für seine Mühen durchsetzen. Ist ein Immobilienmakler in das Vertragsgeschehen mit eingebunden, so entscheidet in vielen Fällen die derzeitige Marktlage wie hoch die Maklerprovision im Endeffekt ausfällt. Da der Verkäufer an einem möglichst hohen Verkaufpreis interessiert ist, der Käufer hingegen an einem möglichst niedrigen, entsteht eine Differenz. Die Kosten dieser Differenz sind die Kosten für die Vermittlung über einen Immobilienmakler. Der Immobilienmakler muss nicht hinzugezogen werden, wenn trotz eines hohen Angebotes eine hohe Nachfrage besteht. Ist der Aufwand für den Verkäufer wegen einer zu geringen Nachfrage hoch, wird dieser einen Makler in Anspruch nehmen, um die Differenz möglichst gering zu halten. Erlaubt es die Marktlage, so kann der Makler eine so genannte Kundenprovision verlangen, mit der er die Maklerkosten komplett dem Kunden berechnet.
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