Maklerprovisonen für Immobilien

23.Januar 2008

Immobilienmakler sichern ihre eigenen Rechte auf die Provision oftmals durch Notare im Maklervertrag ab. In einigen Fällen ist sogar die Klausel möglich, dass sich der Käufer bei Nichtzahlung der Provision einer sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. In dem Fall wird das komplette Vermögen des Käufers aufgeteilt und zur Vollstreckung verwendet. Der Notar ist in jedem Fall unparteiisch. Er legt jedoch den kompletten Erstentwurf vor. Man sollte als Käufer immer in Hintergedanken haben, dass die Erwähnung eines Notares im Maklervertrag automatisch eine notarielle Beurkundungsgebühr nach sich zieht. Diese erhöht den Kaufpreis des Gegenstandes in Form von weiteren Nebenkosten. Muss nur der Käufer eine Maklergebühr bezahlen, so erhöht sich damit der grundsteuerpflichtige Gebäudewert. Kostet eine Immobilie zum Beispiel 500.000 Euro und die Maklerprovision beträgt 20.000 Euro so ist der grundsteuerpflichtige Gebäudewert 520.000 Euro. Die Grundsteuer liegt in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 3,5 und 7 Prozent.

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