Mietkauf birgt viele Gefahren für den Käufer

07.August 2011

Wer sich beim Immobilienkauf für den Mietkauf entscheidet, muss auf zahlreiche Fallstricke achten. Vor allem für den Käufer der Immobilie birgt dieses Modell viele Gefahren. Immer mehr Verbraucher halten nach Immobillien Ausschau, die im Rahmen des Mietkaufs erworben werden können. Der Mietkauf ist bei Imobilien durchaus verlockend. So ist er eine Möglichkeit, um schuldenfrei zum Eigenheimbesitzer zu werden. Viele Käufer unterschätzen dabei jedoch die Gefahren, die mit dem Mietkauf bei Immobilein  einhergehen. Grundsätzlich ist dieses Modell auf den ersten Blick einfach gestrickt. So wird zwischen den beiden Vertragsparteien für die Imobilien ein Mietvertrag abgeschlossen. In diesem wird der Kauf des betroffenen Objekts bereits festgelegt. Dabei orientiert sich dieser an einer genau definierten Zeitspanne. Während der Vertragslaufzeit zahlt der Käufer für die Immoblien die vereinbarte Miete. Diese wird auf den Kaufpreis angerechnet. Ist die Vertragslaufzeit zu Ende, muss der Käufer die vereinbare Restsumme zahlen.

Dabei wird bei Immobilien häufig übersehen, dass bei dem Mietkauf die gezahlten Mieten nicht vollständig auf den Kaufpreis angerechnet werden. Eine Anrechnung erfolgt grundsätzlich nur in Teilen. Dadurch zahlt der Käufer für das Haus weitaus mehr als den eigentlichen Kaufpreis. Es ist nicht selten, dass nur ein Drittel der Miete, die für die Imobilien gezahlt wurde, auf den Kaufpreis angerechnet wird. Im Mietkauf von Immobielen ist der Käufer demnach einer finanziellen Doppelbelastung ausgesetzt. Zum einen muss er die im Vertrag vereinbarten Mieten zahlen. Zum anderen muss er aber auch Geld beiseitelegen, um schließlich die vereinbarte Restsumme stemmen zu können. Dabei liegen die zu zahlenden Mieten beim Mietkauf von Immoblien in der Regel über dem Niveau von klassischen Mietverträgen.

Die Folgekosten, die durch den Mietkauf bei Immobilien entstehen, können für den Käufer schnell unkalkulierbar werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in dem Vertrag vereinbart wird, dass der Käufer auch noch die Instandhaltungskosten für das Objekt übernehmen muss. Eine weitere Gefahr, die von dem Mietkauf bei Immobilein ausgeht, bezieht sich auf das Insolvenzrisiko. Der Käufer trägt grundsätzlich das Insolvenzrisiko des Verkäufers. Im Fall einer Pleite hat er zwar das Vorkaufsrecht, doch die Immobilie fällt in den Besitz des entsprechenden Gläubigers. Beim Mietkauf von Imobielien sollten Käufer grundsätzlich eine umfangreiche Beratung in Anspruch nehmen.

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