Mit Riester den Traum vom Eigenheim verwirklichen
08.November 2008
Im Jahr 2002 wurde die Riester-Rente eingeführt- ein Sparprogramm, bei dem die Anleger für ihr Erspartes einen Zuschuss vom Staat bekommen. Ausgezahlt werden die Beträge dann, wenn der Sparer das rentenfähige Alter erreicht hat und sich zur Ruhe setzt. Das Konzept ist einfach: durch die staatliche Beteiligung wird die private Rentenvorsorge attraktiv. Nun wird im November dieses Jahres die Wohn-Riester-Rente eingeführt. Auch hier werden die eingezahlten Beiträge jährlich durch staatliche Zuschüsse gefördert, abhängig von der Höhe der jährlich eingezahlten Summe kommen so mehrere hundert Euro im Jahr zusätzlich zusammen. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der Sparer sein Geld jederzeit abheben kann, sofern er es direkt in die Anschaffung einer eigenen Immobilie investiert. Einzige Einschränkung: Sofern nicht das komplette Geld aus der Wohn-Riester entnommen wird, müssen 25% der Einlage erhalten bleiben. So soll verhindert werden, dass leere Konten verwaltet werden müssen, wenn sich der Einzahler gegen weitere Einlagen entscheiden. Natürlich läuft der Riester-Vertrag dennoch weiter.Die staatlichen Förderungen können nach dem Erwerb der Immobilie in die Tilgung fließen und werden von den Banken als Sondertilgungsrate angerechnet. Diese Regelung gilt bislang jedoch nur für neue Kredite, ob auch alte Hypotheken auf diese Weise abgebaut werden können, ist bislang nicht klar. Passende Produkte bieten vor allem Spar- und Bausparkassen an, andere Banken wollen im kommenden Jahr eigene Konzepte vorlegen.
Verbraucherschützer warnen jedoch vor einem überstürzten Abschluss einer Wohn-Riester-Rente, denn einige Kritikpunkte sind bislang noch vorhanden, werden aber gerne verschwiegen. Ein mit Wohn-Riester finanziertes Objekt kann nicht so ohne weiteres verkauft werden. Nur dann, wenn es innerhalb einer kurzen Frist durch eine neue Immobilie ersetzt wird, bleibt der Einzahler von einer Strafe in Form einer Strafsteuer verschont. Darüber hinaus muss auch hier auf das Ersparte eine Steuer gezahlt werden. Wer sich im Ruhestand eine herkömmliche Riester-Rente auszahlen lässt, muss die einzelnen Beträge versteuern. Bei der Wohn-Riester wird ein virtuelles Konto angelegt, auf dem die Tilgungsraten für die Immobilie und die staatlichen Förderzulagen mit jährlich zwei Prozent hinterlegt werden. Tritt der Sparer dann in den Ruhestand, muss er diese Summe versteuern. Wahlweise ist eine sofortige vollständige Abschlagszahlung möglich, in diesem Fall müssen nur 70% der Summe versteuert werden. Andernfalls wird die Steuer auf 25 Jahre verteilt- in diesem Fall zahlt der Rentner deutlich mehr.
In jedem Fall sollte vor dem Abschluss einer Wohn-Riester-Rente ein ausführliches Gespräch mit dem Bankberater gesucht werden, der die individuellen Kosten errechnen kann.
Artikel gespeichert unter: Riester Rente

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