Bodenbeläge beeinflussen das Raumklima

Wer umzieht oder renoviert möchte oft den Bodenbelag in den Wohnräumen verändern. In erster Linie wird die Entscheidung aus den persönlichen Vorlieben heraus gefällt, doch jeder Belag hat seine eigenen Vor- und Nachteile, die bei der Wahl bedacht werden sollten.Fliesen in Wohnräumen sind leicht sauber zu halten und wirken oft sehr edel. Allerdings senken Fliesen die gefühlte Temperatur um einige Grad herab und sind an sich eher kühl. Im Sommer wird das Raumklima durch diese Eigenschaft positiv beeinflusst, im Winter dagegen wünschen sich die meisten Menschen einen warmen Boden. Deshalb sollten Fliesen nur in Verbindung mit einer geeigneten Fußbodenheizung verlegt werden, die dafür sorgt, dass auch vom Boden Wärme abgestrahlt wird.

Sehr beliebt sind Parkett- und Laminatböden. Diese Holzböden sind zwar ebenfalls leicht zu reinigen, jedoch sind sie recht pflegeintensiv. Da das Holz durch zu viel Feuchtigkeit quillt, sollten Parkett- und Laminatböden nur nebelfeucht gereinigt werden. Optimale Pflege und Glanz verleihen spezielle Reiniger, die die Oberfläche versiegeln und das Holz pflegen. Für die schnelle Reinigung zwischendurch kann auch der Staubsauger oder ein Reinigungstuch genutzt werden, das den Staub anzieht und festhält. Um Kratzer auf den hochwertigen Böden zu vermeiden, sollten in den Räumen keine Straßenschuhe getragen werden. Laminat ist weniger empfindlich als echtes Parkett, ähnelt diesem jedoch sehr stark. Auch preislich ist Laminat die günstigere Alternative. Werden die einzelnen Bretter sachgemäß verlegt, hält ein Holzfußboden viele Jahre lang.

Inzwischen wird der alte Teppichboden nur noch recht selten nachgefragt. Dies liegt vor allem an seinem schlechten Ruf, denn Teppichböden wird nachgesagt, dass sie Staub und Dreck festhalten und nicht mehr loslassen. Sicherlich bedarf auch ein Teppich einer regelmäßigen Reinigung, um in einem guten Zustand zu bleiben. Staubsauger mit hoher Leistung entfernen den oberflächlichen Dreck in ausreichendem Maß, zusätzlich sollte der Teppichboden zumindest einmal im Jahr mit einem Schaumreiniger gereinigt werden. Die Geräte können in vielen Verbrauchermärkten zu einer geringen Gebühr geliehen werden. Vor allem für Stauballergiker ist ein Teppichboden oftmals die bessere Wahl, da die Staubpartikel festgehalten werden und die Belastung der Luft dadurch geringer ausfällt. Wer als Allergiker lieber auf Fliesen oder Holzböden zurückgreifen möchte, muss täglich reinigen, damit die allergischen Reaktionen nicht Überhand nehmen.

jetzt kommentieren? 09. Februar 2009

Schädlingsbekämpfung im Haus

Spinnen, Ameisen und andere Insekten finden sich in jedem Haus und in jeder Wohnung. Meist halten sie sich im Verborgenen und suchen sich dunkle Flecken im Keller oder auf dem Dachboden. Dort führen sie ein für den Menschen verborgenes Leben und stören nicht weiter. Manchmal jedoch vermehren sich die tierischen Untermieter in großer Zahl und treten auch in den Wohnräumen vermehrt auf. Hier heißt es, schnell zu handeln, solange man der Situation noch mit einfachen Mitteln Herr werden kann.Einige Schädlinge kommen besonders häufig vor. Spinnen trifft man in jeder Wohnung an. Die vielbeinigen Räuber leben allein, in jedem Raum ist demnach nur eine einzige Spinne zu finden. Übertritt ein weiteres Tier die Grenzen, wird es von der bereits vorhandenen Spinne getötet. Gerade im Übergang zur kalten Jahreszeit suchen Spinnen vermehrt Unterschlupf in den beheizten Räumen, hier hilft eine einfache Fliegenklatsche oder ein Tuch. Probleme treten erst dann auf, wenn eine Spinne in der Wohnung nistet und sich der Nachwuchs ausbreitet. In diesem Fall muss das Nest gefunden und sorgfältig entfernt werden. Wer sich das nicht zutraut, sollte sich an einen Kammerjäger wenden.

Die meisten Insekten können jedoch ohne Kammerjäger aus den Wohnräumen verbannt werden. In den Geschäften gibt es eine Vielzahl an Insektiziden und Ködern, die für den Menschen nicht schädlich sind und gut wirken.

Ameisen werden oft mit Pflanzen eingeschleppt. Sie verbergen sich zumeist in der Erde und kommen hervor, wenn die Pflanze ihren Platz auf der Fensterbank erhalten hat. Gegen Ameisen helfen Köderdosen sehr wirkungsvoll. Diese enthalten einen Lockstoff, der die Ameisen anlockt. Darüber hinaus sollte die Pflanze in jedem Fall umgetopft oder auch weggeworfen werden. Obst und andere offene Lebensmittel sollten während des Befalls nicht in den Räumen stehen.

Auch gegen Motten wirken Köderdosen. Diese kleinen Tiere breiten sich recht schnell aus, vor allem die Kleidermotte ist in vielen Wohnungen daheim. Da sie selten gehäuft auftreten, können sie auch innerhalb weniger Tage bekämpft werden. Zusätzlich zu den Köderdosen helfen auch Mottenkugeln in den Schränken. Vor allem Kleidungsstücke, die auf Dachböden oder in Kellern gelagert werden, sollten entsprechenden Schutz vor dem Ungeziefer erhalten.

Manche Schädlinge dagegen erfordern den Einsatz von professionellen Schädlingsbekämpfern. Vor allem Schaben können mit frei verkäuflichen Mitteln kaum wirkungsvoll bekämpft werden, da sie sich sehr schnell vermehren und in jeder dunklen Ecke sitzen. Auch Mäuse oder Ratten sollten von einem Kammerjäger vollständig entfernt werden, da diese zudem auch Krankheiten übertragen können.

Sobald ein Wohnraum von einem Schädling befallen wurde, sollte die gesamte Fläche gründlich gereinigt werden. Kinder und eventuelle Haustiere sollten von aufgestellten Fallen und Köderdosen ferngehalten werden, da diese oft giftige Stoffe enthalten. Die Anweisungen des Kammerjägers müssen befolgt werden, damit eine vollständige Bekämpfung gewährleistet ist.

jetzt kommentieren? 31. Januar 2009

Fußbodenheizung



Bei Neubauten ist die Frage der Heizungsanlage einer der zentralen Punkte. Sicherlich nimmt die Entscheidung für eine Technik den größten Teil der Zeit in Anspruch, denn alle haben Vor-, aber auch Nachteile. In der Regel werden Neubauten mit einer Heizungsanlage ausgestattet, die den neuen Umweltschutzauflagen entspricht und ihre Energie aus der Sonneneinstrahlung, der Erdwärme oder auch aus Holzverbrennung bezieht.

Viele Bauherren wägen darüber hinaus jedoch auch die Installation einer Fußbodenheizung ab. Vor einigen Jahren wurde eine Fußbodenheizung nahezu ausschließlich in Badezimmern installiert, um die kalten Böden angenehm zu heizen. Die neuen Heizungsanlagen können in jeden Wohnraum integriert werden und die herkömmliche Zentralheizung oftmals nahezu ersetzen. Eine Fußbodenheizung schafft in Wohnräumen ein ganz besonders angenehmes Raumklima und ist ideal, um in den feuchten Herbstwochen eine wohlige Wärme zu schaffen. Vor allem in Wohnungen, deren Boden mit Fliesen oder Parkett ausgelegt ist, lohnt die Anschaffung einer Fußbodenheizung, denn sie ermöglicht einen angenehmen Aufenthalt in dem Raum, ohne kalte Füße zu bekommen.

Wer sich für eine Fußbodenheizung entscheidet, sollte darauf achten, dass deren Steuerung nicht an die der Zentralheizung gekoppelt ist. Andernfalls müsste die gesamte Heizung angestellt werden, sobald die Fußbodenheizung zu Beginn der kalten Jahreszeit genutzt wird, um für eine leichte Wärme zu sorgen. Auch eine separate Nutzung der Fußbodenheizung in den Bädern wäre dann nicht möglich.

Das Verlegen der Heizstäbe unter dem Bodenbelag sollte Fachleuten überlassen werden, auch dann, wenn der Bauherr die Verlegearbeiten von Parkett oder Fliesen selber übernehmen möchte. Eine fehlerhafte Installation kann zu Schäden an der Wohnung führen, die nur dann versichert sind, wenn die Heizung fachgerecht eingebaut wurde.

Auch nachträglich lässt sich eine Fußbodenheizung ohne Schwierigkeiten einbauen. Dafür muss jedoch der Bodenbelag des Raums komplett entfernt und anschließend neu verlegt werden. Bei der Neugestaltung sollte darauf geachtet werden, dass die verwendeten Materialien für die Kombination mit einer Fußbodenheizung ausgelegt sind.

jetzt kommentieren? 25. Januar 2009

Vorsorge für den Winter



Dass die kalte Jahreszeit begonnen hat, wird vielen erst bewusst, wenn der erste Schnee fällt. Nicht nur die Bereifung des Autos wird oftmals erst dann gewechselt, wenn der Winter bereits eingebrochen ist, auch die nötigen Vorbereitungen an Haus und Garten werden nicht selten zu spät in Angriff genommen. Zwar muss eine bewohnte Immobilie während der kalten Monate nicht aufwendig gepflegt werden, dennoch sollten einige Dinge überprüft werden um Schäden vorzubeugen.Wichtigster Bestandteil der Vorbereitung auf den Winter ist eine Kontrolle der Heizung. Einmal im Jahr sollte ein Fachmann kommen, um die gesamte Anlage zu überprüfen und gegebenenfalls neu einzustellen. Vor der Heizperiode sollten zudem die Heizkörper entlüftet werden. Das jedoch können Eigentümer und Mieter selber durchführen.

Außerdem sollten die Dichtungen der Fenster und Türen genau überprüft werden, um unnötigen Energieverlust zu vermeiden. Das Auswechseln der Dichtungen kann selber vorgenommen werden, die benötigten Materialien sind im Baumarkt erhältlich. Oftmals reicht auch eine Fußmatte oder ein Zugluftstopper, um den ungewünschten Luftaustausch an Türen zu unterbinden.

Ebenfalls auf der Liste stehen sollte ein Blick auf das Dach. Kleinere Schäden können durch die vermehrte Feuchtigkeit im Winter und plötzlichen Frost zu ernsten Problemen werden. Die Reparaturen sollten grundsätzlich frühzeitig und von einem Fachmann durchgeführt werden, denn die Wetterbedingungen im Winter lassen die Instandsetzung oft nicht zu.

Auch Regenrinnen und Fallrohre sollten überprüft werden. In ihnen setzen sich über die Monate Blätter und andere Schmutzpartikel ab, durch die Verstopfungen auftreten können. Kann das Regenwasser nicht abfließen, können unschöne Spuren an der Hauswand auftreten, die nur durch einen erneuten Anstrich zu entfernen sind. Auch diese Arbeit kann der Besitzer selber durchführen und braucht keinen Fachmann hinzuzuziehen.

Der Außenbereich, also Garten und Auffahrt, benötigen meist wenig Aufmerksamkeit. Wer in einer Regentonne Gießwasser sammelt, sollte dies je nach Standort der Tonne ausgießen. Friert das Wasser ein, könnte das Material der Regentonne Schaden nehmen. Ein gegebenenfalls vorhandener Teich sollte frostfest abgedeckt werden um Tiere und Pflanzen zu schützen.

Der Wintercheck ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege eines Objekts. Im Idealfall sollte im Herbst ein Tag festgelegt werden, an dem die Begehung der Immobilie durchgeführt wird. So kann Schäden wirksam vorgebeugt werden.

jetzt kommentieren? 19. Januar 2009

Kündigung aus Eigenbedarf

Das deutsche Mietrecht schützt den Mieter. Vor allem im Bereich der Kündigung muss der Vermieter einen triftigen Grund vorweisen, um dem Mieter die weitere Inanspruchnahme seiner Immobilie zu untersagen. Einer dieser Gründe ist die Ankündigung des Eigenbedarfs an dem Objekt.Dabei jedoch ist eine Kündigung aus Eigenbedarf nicht ganz einfach. Zum einen muss aus der Kündigung deutlich und glaubwürdig belegt werden, weshalb der Vermieter seine Wohnung oder sein Haus selber nutzen möchte. Die schlichte Aussage, dass Eigenbedarf besteht, reicht nicht aus. Stichhaltige Gründe sind vor allem finanzieller Natur. Wurde dem Vermieter beispielsweise das Arbeitsverhältnis gekündigt, bringt ein Umzug in das Eigenheim deutliche Vorteile mit sich: zum einen natürlich die Einsparung, zum anderen wird selbst genutztes Wohneigentum auch nicht gepfändet. Auch eine Trennung vom Ehepartner ist ein triftiger Grund. Des Weiteren werden auch die Schließung einer eheähnlichen Gemeinschaft, die Erwartung eines Kindes und der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen für den Eigenbedarf anerkannt.

Auch bei der Kündigung aus Eigenbedarf müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Geht der Grund, weshalb der Vermieter die Immobilie für den Eigenbedarf beansprucht, nicht aus dem Kündigungsschreiben hervor, kann der Mieter zunächst Widerspruch einlegen. Der Mieter darf auch grundsätzlich kontrollieren, ob der Eigenbedarf nicht nur vorgetäuscht wurde. Wird die Wohnung nach dem Auszug des Mieters nicht vom Vermieter selber oder von engen Angehörigen genutzt, kann der Mieter dies zur Anzeige bringen. Wird dem Vermieter die fälschliche Angabe nachgewiesen, muss dieser mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. In der Regel lohnt sich die Anzeige für den ehemaligen Mieter jedoch nicht, denn ein späterer Rückeinzug wird sicherlich zu Schwierigkeiten mit dem Vermieter führen. Dagegen schützt eine Anzeige die neuen Mieter vor der Kündigung aus vorgeschobenen Gründen.

Fällt der Eigenbedarf weg, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist, muss der Vermieter seinen Mietern eine Weiterführung des Vertrags anbieten. Die Suche nach neuen Mietern darf erst erfolgen, wenn die aktuellen Mieter diese Weiterführung ablehnen.

jetzt kommentieren? 13. Januar 2009

Immobilien steuerlich fit machen

Das nächste Jahr bringt auch für Immobilieneigentümer viele Neuerung in steuerlicher Hinsicht. Was noch alles im Zuge der Wirtschaftskrise auf uns zu kommt ist ohnehin kaum absehbar. Daher sollte man die letzten Tage des Jahre dazu verwenden, sich steuerlich optimal auf das nächste Jahr vorzubereiten.Manches wird für Immobilieneigentümer auch einfacher werden. Wer zum Beispiel an Verwandte vermietet und daher eine vergünstigten Mietzins verlangt, kann sich in Zukunft auf geringeren Widerstand des Fiskus freuen. Bisher musste man bei solchen Verträgen mindestens dreiviertel der ortsüblichen Vergleichsmiete fordern, wenn man Kosten von der Steuer absetzen wollte. Dabei war stets strittig, welcher Wert des Mietspiegels bei der Ermittlung der Mindestmiete zu Grunde gelegt werden sollte. Der Mietspiegel enthält in fast allen Fällen eine Spanne. Jetzt ist geklärt, dass der niedrigere Wert verwendet werden darf. Dies ist einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu verdanken.

Damit man aber nicht ständig die Miete an den aktuellen Mietspiegel anpassen muss, sollte man den unteren Wert nicht ausreizen, sondern einen Puffer einplanen.

Wer seine Eigenheim auch beruflich nutzt, sei es, weil er dort ein Büro eingerichtet hat oder andere Räumlichkeiten dem eigenen Unternehmen zur Verfügung stellt, muss, sofern er diese Nutzung wieder aufgibt, den Anteil seiner stillen Reserven, die anteilig auf diese Räumlichkeiten fallen, versteuern. Auch hier hat der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahler entschieden, dass von diesem Anteil nur fünfzig Prozent zu versteuern sind, wenn das Eigenheim einem Ehepaar zu gleichen Teilen gehört.

Manchmal ist es nicht zu vermeiden, dass ein Gebäude abgerissen werden muss, weil es sich nicht wirtschaftlich instand setzen lässt. Die Kosten dafür kann man von der Steuer absetzen. Baut man anschließend auf diesem Grundstück ein Eigenheim, kann man den Steuervorteil trotzdem nutzen, auch wenn die bisherige Immobilie vermietet war. Einzige Einschränkung: man muss das abgerissene Gebäuden wenigstens drei Jahre besessen haben, sonst spielt das Finanzamt nicht mit. Es geht dann davon aus, dass der Abriss schon beim Kauf geplant war.

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In Abu Dhabi wird der Umweltschutz umgesetzt


Der Schutz der Umwelt ist derzeit eines der brisantesten Themen. Alle Industrieländer haben sich eine deutliche Verringerung von Treibhausemissionen verpflichtet. Bislang ist die Umsetzung nur vereinzelt zu erkennen, lediglich in der Autoindustrie wird verstärkt an umweltfreundlichen Lösungen gearbeitet.

In dem Arabischen Emirat Abu Dhabi dagegen wurde in diesem Jahr ein Pilotprojekt gestartet, das seinesgleichen sucht. Auf sechs Quadratkilometern soll die umweltfreundlichste Stadt der Welt entstehen: Masdar-City. Autos sind auf den Straßen der Stadt verboten, ihren Wagen müssen die Besitzer vor den Stadtmauern abstellen. Stattdessen wird ein umfangreiches Netz öffentlicher Verkehrsmittel eingerichtet. Betrieben werden diese mit dem Strom, der aus dem eigens für die Stadt errichteten Solarkraftwerk bezogen wird. Nahezu die gesamte Stromversorgung soll über dieses Kraftwerk gesichert werden. Für den Betrieb der Klimaanlagen wird die Kühle tief liegender Erdschichten genutzt. Statt 550 Megawatt, die Städte vergleichbarer Größe benötigen, wird Masdar-City nur 160 Megawatt verbrauchen. Auch hinsichtlich des Wasserkonsums sind deutliche Einsparungen geplant. Ziel ist, den Verbrauch auf die Hälfte zu reduzieren, was sich wiederum auch auf die Energie auswirkt, denn in den Arabischen Emiraten wird das Leitungswasser in aufwendigen Entsalzungsanlagen verbrauchsfertig aufbereitet.

Auch an der Müllentsorgung wird derzeit gearbeitet. Im Zuge der „grünen“ Stadt will Abu Dhabi als erstes Emirat nun recyclingfähige Verpackungen einführen.

 

Strategisch geplant wird zudem die Lage der Straßen, die tagsüber großteils schattig sein sollen. Dafür fällt die Straßenbreite deutlich geringer aus als in den Arabischen Emiraten üblich. Auch die Bebauung wird weniger großzügig ausfallen. Niedrige und dicht beieinander stehende Häuser sollen das Straßenbild prägen. Bis zu 20 Grad weniger sollen in Madar-City herrschen.

 

22 Milliarden Dollar wird der Bau Masdar-Citys in etwa kosten. Entworfen wird die zukunftsweisende Stadt von dem Briten Lord Norman Foster, der auch in Deutschland bereits einige Projekte umsetzen konnte. Oberstes Ziel neben der Reduzierung der Umweltbelastung ist die Wahrung aller Annehmlichkeiten. Masdar-City soll zeigen, dass sich Umweltbewusstsein und Komfort nicht ausschließen.

jetzt kommentieren? 03. Januar 2009

Umbauen als Alternative zum Umzug

Das Traumhaus wird in der Regel passend zu der Größe der Familie gekauft. Für jedes Kind steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung, außerdem bietet ein großer Garten Platz für Spiele und der Keller genug Stauraum für gesammeltes Spielzeug und Möbelstücke. Sobald die Kinder jedoch das Elternhaus verlassen und selbständig werden, ist das Eigenheim zu groß. Mit zunehmendem Alter fällt es immer schwerer, die Räume sauber zu halten und den Garten zu pflegen. Nach dem Auszug der Kinder suchen viele Paare deshalb ein kleineres Haus, das sie mit Leben füllen können.Alternativ dazu bietet sich häufig auch ein Umbau des vorhandenen Objekts an. Das Obergeschoss kann zu einer Einliegerwohnung umgewandelt werden, die vermietet werden kann. Ja nach Gegebenheiten sind die Aufwendungen dazu gar nicht so groß. Sofern an die Haustür direkt ein Treppenhaus anschließt, ist ein zweiter Eingang nicht einmal zwingend notwendig. Da vor allem neue Immobilien auf beiden Etagen über gut ausgestattete Bäder verfügen, ist auch diesbezüglich kein Umbau notwendig. Lediglich die nötigen Leitungen für die Küche müssen damit verlegt werden. Ob die zukünftige Mietwohnung direkt mit einer Einbauküche ausgestattet wird oder ob dies dem Mieter überlassen bleibt, kann von Fall zu Fall entschieden werden. Viele Mieter besitzen eine eigene Küche und sind froh, wenn sie diese mitnehmen können. Der Fliesenspiegel kann dann passend zur Küche in wenigen Stunden angebracht werden.

Schwierigkeiten bereitet dagegen häufig die Nutzung des Gartens. Dieser liegt meist hinter dem Haus und hat sich über viele Jahre zu einem Rückzugsort entwickelt. Diesen mit den Mietern zu teilen fällt häufig schwer. Je nach Lage und Gestaltung bietet ein Vorgarten den Mietern genug Platz und Abgeschiedenheit, vielleicht verfügt der obere Stock auch über einen Balkon. Eine Wohnung mit diesen Annehmlichkeiten ist leichter zu vermieten, außerdem kann ein höherer Mietpreis veranschlagt werden.

Wer sich für einen Umbau entscheidet, kann den Aufwand eines Umzugs umgehen. Außerdem ist es auf diese Weise nicht nötig, das gewohnte Umfeld zu verlassen. Andererseits ist es nicht einfach, fremde Menschen im eigenen Haus zu akzeptieren, oftmals dauert es einige Zeit, bis sich die Besitzer mit den neuen Verhältnissen arrangieren können. Darüber hinaus fallen einige Behördengänge an, wenn ein Teil des Hauses vermietet wird.

Ob ein Umbau mit anschließender Teilvermietung in Frage kommt, sollte demnach gut überdacht werden.

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Gaskunden können 2009 mit Rückzahlungen rechnen

Gaskunden frohlocken- bereits jetzt kündigen verschiedene Gasversorger für 2009 Rückzahlungen in mehrstelliger Millionenhöhe an die Verbraucher an. Grundlage für die Entschädigungen ist eine Überprüfung des Kartellamts, das es sich derzeit zur Aufgabe macht, die Höhe der Gaspreise des laufenden Jahres zu überprüfen. Basierend auf einer Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung darf das Kartellamt nun vermehrt Einblick in die Preisstruktur der Gasanbieter nehmen. Noch bis vor wenigen Monaten mussten die Verbraucher zu hohe Preise selber belegen- ein aussichtsloses Unterfangen. Mit der Einführung des neuen Paragrafen wird nun der Verbraucherschutz groß geschrieben.Das Kartellamt bemüht sich, das Missbrauchsverfahren bis zum Jahreswechsel abzuschließen. Obwohl noch nicht alle Zahlen abschließend überprüft werden konnten, willigten fast 30 Anbieter bereits in Rückzahlungen ein. Zu den einsichtigen Unternehmen gehören mehrere regionale Versorger von E.on, außerdem die Stadtwerke Düsseldorf und die RheinEnergie AG Köln. Die Rückzahlungen werden den Gaskunden mit der nächsten Gasrechnung gutgeschrieben, in Einzelfällen wollen Versorger stattdessen auf eine geplante Preiserhöhung verzichten. Rund 50 Euro sollen die Kunden auf diesem Weg erstattet bekommen, vereinzelt kann die Rückzahlung auch deutlich höher ausfallen. Die RWE handelte mit dem Kartellamt eine Sonderregelung aus: gegen eine deutliche Senkung der Gaspreise wird das Verfahren gegen die vier Tochterfirmen eingestellt. Darüber hinaus verzichten die betroffenen Gasanbieter auf die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten, die sonst auf die Verbraucher umgelegt wurden.

Betroffen sind im gesamten Bundesgebiet 3,5 Millionen Kunden. Sobald neue Verdachtsfälle vorliegen, wird das Kartellamt neue Untersuchungen einleiten. Die Gasversorger unterliegen demnach einer verstärkten Kontrolle.

Dennoch werden teils große Preisschwankungen nicht ausbleiben. Derzeit sind die Gaspreise sehr hoch. Dies ist eine direkte, wenngleich verzögerte Folge der hohen Ölpreise der Sommermonate. Gas- und Ölpreis sind aneinander gekoppelt, jedoch folgt die Angleichung des Gaspreises etwa ein halbes Jahr später. Etwa im März können Gaskunden demnach mit einer deutlichen Senkung der Kosten rechnen.

jetzt kommentieren? 29. Dezember 2008

Bauen mit Riester – aber nichts übereilen

Der Verbraucherschutz attestiert den neuen Riester – Krediten, dass sie sich für Bauherren durchaus eignen. Allerdings waren sie vor übereilten Entscheidungen.Die Möglichkeit, künftig die Riester – Förderung auch für den Bau eines Eigenheims einsetzen zu können, nährt die Hoffnung, dass bald wieder mehr Familien den Schritt wagen und zum Bauherren werden. Jedoch sind auf dem Markt inzwischen ein Vielzahl von Angeboten, die die Riester – Förderung auf unterschiedliche Weise für einen Immobilienkredit einsetzen. Welcher Vertrag der richtige für die individuellen Bedürfnisse ist, kann der Laie nicht ohne weiteres ausmachen. Bevor man deshalb eine übereilte Entscheidung trifft, sollte man sich gründlich über die Wohn – Riester  – Förderung informieren und nicht kurz vor Jahresende einen beliebigen Vertrag unterzeichnen.

Gefördert wird mit Riester sowohl die klassische Altersvorsorge wie Sparpläne und auch Rentenversicherungsverträge, seit neustem aber auch Immobilienkredite und Bausparverträge, sofern sie ein entsprechendes Zertifikat vorweisen können. So erhält man neben den aus der Grundförderung bestehenden staatlichen Zahlungen auch steuerliche Vergünstigungen. Das jedoch nur dann, wenn man sein Eigenheim frühestens im letzten Jahr erworben oder bezogen hat.

Bis jetzt sind es nicht allzu viele Banken, die zertifizierte Immobilienkredite mit Riester – Förderung anbieten. Bei diesem Finanzierungsinstrument werden die üblichen Förderungen direkt zur Tilgung des Darlehens verwandt. Das ist finanziell ein gutes Geschäft, da man so erhebliche Zinsen einspart und den Kredit so insgesamt schneller tilgen kann.

Riester – Bausparverträge sind schon in größerer Auswahl im Angebot. Der Unterschied zu einem normalen Bausparvertrag besteht darin, dass man die Abschlussgebühr nicht im ersten Jahr zahlt, sondern sie wird auf fünf Jahre aufgeteilt. Bei den Rieser – Bausparverträgen werden bereits die Sparleistungen gefördert und auch die Tilgung, wenn man den Bausparkredit für ein selbst genutztes Eigenheim verwendet.

Wer bereits einen Riester – Vertrag hat, zum Beispiel einen Fondsparplan, kann dieses Kapital ebenfalls zum Bauen verwenden. Das gesparte Geld kann inklusive der Förderung als Eigenkapital eingesetzt werden. So fällt der Immobilienkredit geringer aus und man spart Zinszahlungen.

jetzt kommentieren? 26. Dezember 2008

Glühlampen sollen abgeschafft werden

Viele Haushalte setzen schon seit Jahren auf Energiesparlampen. Auf das gesamte Jahr gerechnet, benötigt jeder Haushalt rund drei Stunden künstliches Licht am Tag. Die längeren Leuchtzeiten im Winter werden durch kürzere im Sommer ausgeglichen. Gegenüber herkömmlichen Glühlampen können Energiesparbirnen mehr Strom in Licht verwandeln. 25 Prozent des verbrauchten Stroms werden in Helligkeit umgesetzt, eine herkömmliche Birne kommt nur auf fünf Prozent. Lediglich die höheren Kosten für eine Sparlampe schrecken die Verbraucher noch ab, doch die lange Lebensdauer lohnt die Anschaffung.Diese Vorteile haben nun das Ende der altbewährten Leuchtmittel eingeläutet. Bereits im Herbst 2009 sollen Glühlampen mit mehr als 100 Watt nicht mehr verkäuflich sein, etwa ein  halbes Jahr später folgen die Glühlampen mit weniger Leuchtkraft. Vor allem der Aspekt des Energieverbrauchs stand für diese Entscheidung im Vordergrund. Eine lückenlose Umstellung aller Haushalte könnte eine enorme Ersparnis an Energie einbringen- und damit auch die Umweltbelastung senken. Die Energiesparlampen selber schaden der Umwelt überdies auch nicht, zumindest sofern sie ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Energiesparlampe sollte im Idealfall bei einer örtlichen Sammelstelle abgegeben werden, manche Gemeinden gestatten auch die Entsorgung über den Hausmüll. Für den Verbraucher entstehen dabei keine Kosten.

Dass auch die Privathaushalte von der Umstellung auf Energiesparlampen profitieren können, ist von großer Wichtigkeit. Bei einem durchschnittlichen Leuchtverhalten könnte jeder Haushalt rund 50 Euro im Jahr durch konsequente Nutzung der Energiesparlampen einsparen.

Mit der Verordnung geht jedoch erst einmal keine Pflicht der Umrüstung einher. Die Bürger müssen keine Kontrollen fürchten. Der Wechsel von herkömmlichen Lampen auf Energiesparbirnen wird sich über die Zeit von alleine vollziehen, denn der Verkauf von Glühbirnen wird komplett eingestellt. Ersatz für eine durchgebrannte Birne gibt es demnach nur noch in energiesparender und umweltschonender Form. Der Beschluss gilt übrigens nicht allein für Privathaushalte- auch Straßenlaternen, Büro- und Fabrikgebäude werden umgestellt.

Der endgültige Beschluss zur Umstellung soll im Frühjahr 2009 durchgesetzt werden. So lange haben das Europa-Parlament und die EU-Staaten Zeit, berechtigte Einwände gegen das Konzept vorzubringen.

jetzt kommentieren? 22. Dezember 2008

Ein Keller steigert den Wert einer Immobilie

Bauherren stehen bei der Planung ihres Eigenheims vor vielen Entscheidungen. Die für oder gegen einen Keller ist eine davon, und sie sollte mit Bedacht getroffen werden.Ein Keller erhöht die Kosten für die Immobilie deutlich, jedoch steigt der Wert des Objekts dadurch ganz beträchtlich an. Wer die Möglichkeit nicht ausschließt, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen, sollte den Mehraufwand deshalb besser in Kauf nehmen. Ein Objekt mit Keller verkauft sich schneller und leichter und erzielt einen höheren Preis. Fällt die Entscheidung gegen den Keller, sollten Ersatzräume zur Verfügung stehen, in denen Gegenstände gelagert werden können, die nicht stetig genutzt werden. Gartenmöbel, Gartengeräte und gegebenenfalls die Tiefkühltruhe oder die Waschmaschine müssen untergebracht werden. Hierfür bieten sich zusätzliche Abstellräume an der Garage oder ein entsprechender Anbau an, für die jedoch ebenfalls Kosten anfallen. Außerdem erfordert die Bodenplatte bei einer Immobilie ohne Keller mehr Arbeit. Damit diese frostsicher ist, müssen Fundamentgräben gegossen werden, die im Idealfall einen Meter in den Boden reichen. Über die Gräben wird dann die Bodenplatte gegossen, die einige Tage aushärten muss, bevor mit dem weiteren Bau fortgefahren wird. Für eine Bodenplatte für eine Immobilie ohne Keller müssen etwa zehntausend Euro veranschlagt werden. Der gegossene Boden des Kellers liegt in jedem Fall tief genug, um vor Frost geschützt zu sein, daher fällt diese günstiger aus und ist schneller gefertigt.

Für eine komplette Unterkellerung eines Einfamilienhauses fallen Kosten von etwa dreißigtausend Euro an. Dafür jedoch kann ein Keller unter bestimmten Voraussetzungen auch als Wohnraum genutzt werden. Sofern die Decke hoch genug ist und ausreichend große Fenster vorhanden sind, wird ein Ausbau ohne große Probleme bewilligt. Inzwischen kann der Kellerbau mittels Fertigkellern beschleunigt werden. Diese  bestehen aus Beton und werden vorgefertigt geliefert. Die Einbringung in das vorgesehene Kellerloch geht schnell und ermöglicht eine schnelle Aufnahme der weiteren Baumaßnahmen. 

jetzt kommentieren? 18. Dezember 2008

Über ein Bietverfahren den Wert einer Immobilie bestimmen

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, hat einiges an Arbeit vor sich. Zuerst muss ein passender Makler gefunden werden, der sich der Aufgabe annimmt. Dann muss der Wert der Immobilie bestimmt und ein Verkaufspreis festgelegt werden. Im Anschluss wird das Angebot in Zeitungen und auch im Internet annonciert. Es folgen diverse Besichtigungstermine, Gespräche und meist eine lange Zeit des Wartens, bis die Immobilie zum Schluss verkauft wird. In vielen Fällen stehen die Räume über Wochen oder sogar Monate leer, dennoch muss für eine ausreichende Belüftung und Beheizung gesorgt werden um Schimmelbildung zu verhindern. So kostet der Unterhalt weiterhin Geld und Zeit, obwohl die Immobilie nicht mehr genutzt wird.Das noch recht neue und unbekannte Bietverfahren kann den Verkauf einer Immobilie beschleunigen. Objekte, die mittels Bietverfahren verkauft werden sollen, werden mit einem entsprechenden Hinweis in verschiedenen Zeitungen annonciert. Hier wird auch der festgelegte Besichtigungstermin angegeben, Einzelbesichtigungen für die Interessenten sind bei einem Bietverfahren nicht üblich. Eine vorherige Wertbestimmung durch einen Sachverständigen ist nicht notwendig.

Zu dem Besichtigungstermin können alle potentiellen Käufer unangemeldet erscheinen und dem Besitzer und dem Makler Fragen zu dem Objekt stellen. Am Ende der Besichtigung können alle, die Interesse an der Immobilie zeigen, ein Gebot an den Verkäufer abgeben. Die Besonderheit dieses Verfahrens liegt darin, dass der Verkäufer dem Höchstbietenden gegenüber keinerlei Verpflichtung hat, denn er muss seine Immobilie keineswegs abgeben. So wird ausgeschlossen, dass ein Objekt deutlich unter dem Wert verkauft wird. Sagt die Höhe des abgegebenen Gebots jedoch zu, ist schnell ein Käufer gefunden, die Verträge setzt wie gewohnt der Makler auf.

Wird durch das Bietverfahren kein Käufer gefunden, hat der Verkäufer zumindest einen Richtwert, wie viel potentielle Interessenten auszugeben bereit sind und kann den Kaufpreis entsprechend anpassen, sofern er die Immobilie dann über den herkömmlichen Weg anbieten möchte.

jetzt kommentieren? 15. Dezember 2008

Fassadenwerbung

Viele freistehende Häuser verfügen über großflächige Fassaden, die nicht immer von Fensteröffnungen durchbrochen werden. Solche ungenutzten Flächen bieten sich optimal für Fassadenwerbung an. Wie Autowerbung kann mit Fassadenwerbung das Gehalt zum Teil ordentlich aufgestockt werden, sofern einige Voraussetzungen gegeben sind. Da vor allem Firmen an Fassadenwerbung interessiert sind, sollte das Haus verkehrsgünstig gelegen stehen, damit die Werbung ausreichend Aufmerksamkeit auf sich zieht. Die Größe der Werbung variiert, es sollten jedoch einige Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen, die für die Anbringung genutzt werden können. Entsprechend wenige Häuser kommen deshalb dafür in Frage.Fassadenwerbung wurde bislang vor allem von Unternehmen genutzt, die an ihren eigenen Gebäuden auf ihre Arbeit aufmerksam machen möchten. Autohäuser, Werbefirmen, Kinos oder Lebensmittelmärkte nutzen diese Art der Werbung inzwischen vermehrt. Doch auch die Nutzung privater Objekte für die Platzierung der Werbung wird von den Firmen immer stärker nachgefragt. Früher wurde Fassadenwerbung direkt auf die Fassade aufgebracht. Da die Farbe durch Witterungseinflüsse schnell abnutzte, musste in regelmäßigen Abständen nachgemalt werden. Heute wird keine Fassade mehr bemalt, die Werbung wird mittels eines Haltesystems angebracht, welches in die Mauer eingeschraubt wird. Häufig verwendet wird ein Stahlseilrahmen, der auch beleuchtet werden kann. Die Werbung wird auf wind- und wetterfeste Folie gedruckt, die in den Rahmen eingespannt wird. Die Anbringung an die Fassade sowie das Wechseln der Werbung zahlt die werbende Firma. Auch der benötigte Strom für die Beleuchtung geht auf deren Rechnung. Wird die Werbung nicht mehr benötigt, kann der Rahmen einfach abmontiert werden, sichtbare Spuren bleiben nicht zurück.

Der Inhaber der Immobilie, an deren Fassade die Werbung aufgebracht wird, erhält einen vorher festgelegten monatlichen Betrag. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Verkehrsdichte der Gegend und der allgemeinen Lage der Immobilie. Auch die Größe der Werbung fließt mit ein. Kleiner Nachteil dieses Zusatzverdienstes: Die aus der Fassadenwerbung einfließenden Beträge gelten als Einkommen und müssen bei der Steuer angegeben werden.

jetzt kommentieren? 12. Dezember 2008

Wissenswertes zur privaten Krankenversicherung

Das System aus zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung ist auf den ersten Blick schwer durchschaubar. Die Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung werden jedoch deutlich, sobald eine genauere Auseinandersetzung erfolgt. Da die private Krankenversicherung zudem nur für wenige Menschen eine Möglichkeit darstellt, ist es nicht unbedingt nötig, sich damit auseinander zu setzen.Die private Krankenversicherung kann nur von Menschen in Anspruch genommen werden, deren Gehalt entweder über dem Beitragsbemessungssatz liegt oder die freiberuflich tätig sind. Außerdem können sich auch Beamte privat krankenversichern. Für Angestellte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden aufgrund des Alters, des Gesundheitszustands und möglicher Risikofaktoren berechnet. In der Regel sind deshalb junge Versicherungsnehmer recht günstig versichert, manchmal liegen die Beiträge sogar unter denen der gesetzlichen Versicherung. Personen, die erst spät in die private Versicherung wechseln, zahlen hohe Beträge. Auch für Personen, die eine schwerwiegende Vorerkrankung aufweisen, werden höhere Beiträge angesetzt. Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst ihre Beiträge dagegen am realen Einkommen des Versicherten.

Der Wechsel aus der privaten Versicherung zurück in die gesetzliche ist nur unter bestimmten Umständen möglich. So können privat Versicherte wechseln, wenn ihr Einkommen sinkt und sie wieder unter die Bemessungsgrenze fallen, auch im Fall einer Arbeitslosigkeit muss die gesetzliche Krankenversicherung wieder in Anspruch genommen werden.

In der Regel liegen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung höher als in der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür bietet eine private Versicherung jedoch auch einen größeren Leistungsumfang, so werden zum Beispiel alle verschriebenen Medikamente übernommen, auch einfache Schmerzmittel. Dagegen stehen aber zusätzliche Kosten für die Versicherung der Familienangehörigen, denn für diese fallen in der privaten Versicherung eigene Beiträge an. In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder und auch ein nicht erwerbstätiger Partner familienversichert werden.

Keine Unterschiede gibt es hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses. Auch Privatversicherte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kosten für die Versicherung. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt bei mindestens der Hälfte der durchschnittlich für eine gesetzliche Versicherung anfallenden Kosten, höchstens wird die Hälfte der tatsächlichen Beiträge übernommen. Wie hoch die Zahlung ausfällt, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.

jetzt kommentieren? 11. Dezember 2008

Hausfinanzierung in Schweizer Franken

Es gibt einige exotische Finanzierungsmöglichkeiten, wenn man sich eine Immobilie anschaffen will. Diese bieten durchaus Chancen, jedoch beinhalten sie auch Risiken.Eines dieser Finanzierungsinstrumente ist ein Immobilienkredit in Schweizer Franken ohne festen Zinssatz. Da man jedoch in Deutschland selten einen Hauskauf in Schweizer Franken wird abwickeln können, läuft zwar der Kredit in dieser Währung. Ausgezahlt wird er jedoch in Euro. Umgekehrt wird die Rückzahlung wiederum in der Schweizer Währung verlangt.

Der Zins ist im Augenblick, bei den wenigen Banken, die ein derartiges Produkt anbieten, recht günstig und bewegt sich um die dreieinhalb Prozent. Außerdem wird ein Disagio in Höhe von einem Prozent fällig, sobald der Kredit genehmigt ist. Diese Art von Kredit hat jedoch einen gewissen Glückspielcharakter. Da der Zinssatz variabel ist, hängt der Kreditnehmer davon ab, wie sich die Zinsen pro Quartal entwickeln. Sooft nämlich wird der Kreditzins angepasst. Maßstab dabei ist der Libor – der Zinssatz, zu dem Banken sich Schweizer Franken besorgen können. Die Tilgungsrate ist ungewöhnlich hoch. Es müssen wenigstens vier Prozent per anno auf das Kapital zurück gezahlt werden. Hoch ist auch der Finanzierungsanteil, der bis zu achtzig Prozent beträgt, und das schon ab einer Darlehnssumme von fünfundsiebzig Tausend Euro.

Das Modell hat durchaus seine Vorteile. Die Zinsen in der Schweiz sind günstiger als in Deutschland, so das man erst einmal weniger bezahlt als für einen Kredit hierzulande. Außerdem kann man jederzeit Sondertilgungen leisten. Entwickelt sich der Zins günstig, zahlt man weniger zurück, als man sich geliehen hat.

Das kann aber auch genau umgekehrt kommen, schließlich können die Zinsen in der Schweiz auch steigen statt zu fallen. Das ist durchaus schon vorgekommen, und zwar in erheblichem Umfang. Noch vor achtzehn Jahren betrug der Hypothekenzins dort glatte zehn Prozent. Auch wenn der Kurs des Franken anzieht, wird es für den Darlehnsnehmer ein schlechtes Geschäft. Einige Vertragsbesonderheiten machen dieses Geschäft noch wesentlich unberechenbarer.

Letztlich ist es nur dann eine Option, wenn man sich auch eine ungünstige Entwicklung leisten kann, genauer, jederzeit den Kredit zurückzahlen oder Umschulden kann. Ansonsten ist das Risiko im Vergleich zur möglichen Ersparnis zu hoch, um für den normalen Immobilienerwerber in Betracht zu kommen.

jetzt kommentieren? 09. Dezember 2008

Bürgschaft statt Kaution für Mieter?

Jeder, der bereits einmal zur Miete gewohnt hat, kennt das Procedere: Beim Einzug wird eine Kaution fällig; die Höhe wird durch den Vermieter bestimmt und darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Bislang wurde die Kaution in der Regel an den Vermieter überwiesen, oder aber es wurde ein Sparbuch mit dem entsprechenden Betrag eingerichtet und an den Vermieter verpfändet. Nun steht das Modell der Bankbürgschaft in den Startlöchern, dass den Mietern Erleichterung verschaffen soll.Bei einer Bürgschaft steht die Bank für einen eventuellen Schaden ein, auch die Rückabwicklung mit dem Mieter übernimmt das Kreditinstitut. Die Hinterlegung der Kaution entfällt damit. Mit diesem Angebot sollen vor allem Mieter angesprochen werden, die wenig Geld zur Verfügung oder einen Engpass haben. Jedoch lassen sich die Institute ihren Service bezahlen: Bei der Erstbeantragung werden rund 100 Euro fällig, darüber hinaus werden jährlich fünf Prozent der verbürgten Summe eingezogen. Über die Jahre gerechnet verliert der Mieter also bares Geld, das er nicht zurück erhält. Im Falle eines Schadens an der Wohnung muss er dennoch aufkommen. Legt er die Kaution dagegen auf ein Konto an, zahlt er lediglich die Gebühr für die Eröffnung des Kontos, diese variiert zwar zwischen den Banken, fällt jedoch in jedem Fall günstiger aus. Wird die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses ohne Schäden übergeben, erhält der Mieter das Geld in voller Höhe zurück- es entsteht ihm demnach kein Verlust.

Interessanter ist das Modell der Bürgschaft hingegen für den Vermieter, denn er muss sich nicht um die eingehende Kaution des Mieters kümmern und das Geld verwalten. Desweiteren garantiert die Bürgschaft auch für die Liquidität des Mieters, denn diese überprüft ihn auf vorhandene Schufa-Einträge. Im Fall eines Schadens läuft die Abwicklung ebenfalls über die Bank, die ein schnelles und unkompliziertes Vorgehen verspricht.

Mieter, die eine Kaution hinterlegen müssen, sollten den Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen einer Bankbürgschaft und einem herkömmlichen Modell ziehen. Oftmals lohnt sich auch eine Nachfrage bei der Hausbank, ob ein ähnliches Angebot zur Verfügung steht.

jetzt kommentieren? 06. Dezember 2008

Der RWE Proklima-Strom bietet Planungssicherheit

RWE gehört zu den größten deutschen Stromanbietern. Bedingt durch die aktuelle Umweltschutzdiskussion und die Debatte um die Senkung der CO2-Belastung bringt RWE nun einen Stromtarif auf den Markt, der speziell umweltbewusste Kunden anlocken soll. Der Proklima-Strom wird anteilig aus erneuerbaren Energien- vor allem Wasserkraft- und aus Kernenergie gewonnen, der CO2-Ausstoß bei der Gewinnung ist deshalb äußerst gering.Der Proklima-Stromtarif gilt für drei Jahre, in denen der Preis keinerlei Veränderung unterliegt. Kunden, die sich jetzt für diesen Tarif entscheiden, haben also bis Ende 2011 die volle Kostenkontrolle, die derzeit bei anderen Anbietern nicht gewährleistet ist. Dieser große Vorteil spricht für den Proklima-Stromtarif. Für Flexibilität sorgt das jährliche Kündigungsrecht, von dem der Kunde ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen kann. Wer bis Ende Januar 2009 einsteigt, kann von den Vorteilen des Angebots profitieren.

Trotz der Kundenfreundlichkeit gibt es jedoch auch Kritiker, die vor allem den Aspekt des Umweltschutzes angreifen. Etwa drei Viertel des Stroms wird aus Kernkraft gewonnen. Sicherlich fällt der CO2-Ausstoss bei der Herstellung sehr niedrig aus, dennoch ist Kernkraft keineswegs unschädlich für die Umwelt. Vor allem die Lagerung des anfallenden Atommülls ist nicht hinreichend geklärt und stellt eine ernstzunehmende Belastung dar. Atomstrom als umweltfreundlich darzustellen, sei somit irreführend. Zur Entlastung der Umwelt sollte vielmehr die Abkehr von Energie aus Kernkraft oder fossilen Energieträger erfolgen, so die Kritiker des Angebots. Einige Anbieter in Deutschland stellen echten Biostrom zur Verfügung, der aus Wind-, Wasser- und Solarenergie sowie aus Biomasse gewonnen wird.

Dennoch: RWE geht voran und befriedigt mit dem Proklima-Tarif zwei wichtige Bedürfnisse des Kunden. Der Tarif bietet Transparenz und Planungssicherheit, die gerade derzeit nachgefragt sind. Vor allem der Fixpreis wird die Abnehmer interessieren, denn abgesehen von steuerlichen Änderungen bleibt der Preis bis Ende der Laufzeit im Dezember 2011 gleich.

jetzt kommentieren? 02. Dezember 2008

Immobilienmakler- Mit Immobilien Geld verdienen

Rund um Immobilien hat sich ein großer Markt entwickelt, der alle mit dem Wohnvergnügen zusammenhängenden Bedürfnisse befriedigt. Umzugsunternehmen, Gärtnereien, Architekturbüros und viele weitere Unternehmen sind abhängig von der Wohnlust der Menschen. Auch Makler bedienen sich der immer neuen Ansprüche und verhelfen Personen, die eine neue Wohnung oder ein Haus benötigen, zu ihrem Glück. Doch welche Grundlagen muss ein Makler mitbringen, um als ein solcher arbeiten zu dürfen?Makler arbeiten in der Regel selbständig über ein eigenes Gewerbe, oder sie sind in einer größeren Agentur angestellt. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Ausbildung, die zu einer späteren Erwerbstätigkeit als Immobilienmakler befähigt. Vielmehr kann jeder, der sich in der Lage fühlt, über die Selbständigkeit als Makler arbeiten. Das benötigte Gewerbe kann beim zuständigen Amt angemeldet werden, die Einnahmen werden dann abhängig von der Höhe versteuert. Doch auch wenn grundsätzlich jeder als Makler in das Geschäft um die Immobilien einsteigen kann, sind einige Kenntnisse hilfreich, wenn nicht sogar unerlässlich, damit das Geschäft gut läuft und die Kunden sich rundum betreut fühlen. Diese Kenntnisse können in einer Ausbildung oder einem einschlägigen Studium erworben werden. Immobilienkauffrau/ -kaufmann oder ein Studium der Architektur bilden eine mögliche Grundlage für die Tätigkeit, denn die vermittelten Kenntnisse helfen dem Makler, die aktuelle Immobiliensituation abschätzen zu können.

Im Idealfall sollten Interessierte ein Praktikum bei einem bereits ansässigen Unternehmen machen. Während dieser Zeit können bereits Einblicke in das Geschäft gewonnen werden, außerdem besteht die Möglichkeit, sich über den Berufszweig ein genaues Bild zu verschaffen. Neben den theoretischen Kenntnissen sollte ein Immobilienmakler auch auf Menschen zugehen können und über ein nicht unerhebliches Verkaufstalent verfügen. Auch ein Einstieg über ein Angestelltenverhältnis ist der Selbständigkeit vorzuziehen, denn die arbeitgebende Firma verfügt über die nötigen Kontakte und kann für die ersten Vermittlungen einen erfahrenen Makler zur Seite stellen. Der Sprung in die Selbständigkeit ist auch später immer möglich. Hier sollte jedoch klar sein, dass nur über erfolgreiche Vermittlungen auch Umsätze geschrieben werden und das Einkommen somit monatlichen Schwankungen unterliegt.

jetzt kommentieren? 30. November 2008

Wohnungssuche ist für Hartz IV-Empfänger schwierig

Für erwerbslose Menschen gestaltet sich die Wohnungssuche ganz besonders schwierig. Zum einen liegt das an den Vorurteilen, die ihnen entgegengebracht werden, zum anderen aber auch an dem sehr begrenzten Angebot finanziell passender Immobilien. Deshalb haben sich viele Makler auch auf die Vermittlung dieser Wohnungen spezialisiert und unterstützen die Empfänger von Hartz IV und Wohngeld bei ihrer schwierigen Suche. Die Kosten für den Makler trägt die Behörde jedoch nur dann, wenn diese zu dem Umzug anhält. Wer dagegen nur umzieht, weil die Wohngegend nicht mehr gefällt oder die Nachbarn zu laut sind, trägt die Maklergebühren in der Regel selber. Dieser Kostenpunkt sollte im Zweifelsfall vorher mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Kriterium bei der Auswahl angemessener Wohnungen ist vor allem die Größe, die den Preis unmittelbar bestimmt, daneben auch die Lage und die Ausstattung. Für eine Einzelperson gelten Wohnungen bis zu 45 Quadtratmetern als angemessen, für zwei Personen sind es 60 Quadratmeter. Für jede weitere Person dürfen bis zu 15 weitere Quadratmeter hinzukommen, für Säuglinge gilt dieser Anspruch jedoch nicht. Der Zuschuss von Seiten des Staates zu der Wohnung ist abhängig von der Größe der Wohnung, für jeden Quadratmeter wird eine vorher festgelegte Summe gezahlt. Zusätzlich kann oftmals noch ein Zuschuss für die Nebenkosten beantragt werden. Wie hoch die Übernahme durch die Behörde ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und orientiert sich an den örtlichen Mietpreisen. Wie hoch die Zuzahlung im Einzelfall ist, kann bei der zuständigen ARGE oder im Amt erfragt werden.
Fallen nach einem Umzug Renovierungsarbeiten an oder müssen notwendige Einrichtungsgegenstände angeschafft werden, leistet die Behörde nach vorheriger Antragstellung auch hier Unterstützung.

Auch Erwerbslose mit Eigenheim müssen nicht unbedingt fürchten, dieses zu verlieren. Die Ämter beteiligen sich auch in diesem Fall an den Unterkunftskosten, wie zum Beispiel den Grundsteuern und der Gebäudeversicherung. Die Tilgungsraten jedoch muss der Inhaber der Immobilie selber tragen, denn diese gelten als private Vermögensbildung, die nicht unterstützt wird.

jetzt kommentieren? 27. November 2008

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