Renovieren in der Mietswohnung

11.Oktober 2008

In jedem Mietvertrag findet sich eine Klausel darüber, wann und in welchen Abständen der Mieter die von ihm genutzten Räume renovieren muss. Je nachdem muss die Wohnung mindestens zum Ein- oder aber zum Auszug renoviert werden, je nachdem, wie der Vermieter es lieber haben möchte. Die meisten Menschen bevorzugen die Renovierung beim Einzug, da die Räume dann direkt so gestaltet werden können, wie es ihnen beliebt. Vermieter dagegen beharren in den meisten Fällen auf die Renovierung beim Auszug, damit der folgende Mieter eine ordentliche Wohnung vorfindet.In dieser Pflichtrenovierung enthalten sind in erster Linie Schönheitskorrekturen. Wände, die auffällige Flecken aufweisen, müssen zumindest gestrichen, manchmal auch tapeziert werden. Teppiche müssen dann ausgetauscht werden, wenn es dem folgenden Mieter nicht zuzumuten ist, diese weiterhin zu nutzen- der Bodenbelag sollte keine Flecken und Löcher aufweisen.

Doch gerade bei einer mehrjährigen Nutzung einer Wohnung bleibt es nicht bei einer einmaligen Renovierung. Wohnräume und die Küche sollten alle paar Jahre gestrichen werden, damit das Wohlgefühl der Bewohner nicht leidet. Haushalte, in denen Raucher leben, benötigen öfter einen neuen Anstrich, denn der Qualm setzt sich schnell in den Tapeten fest. Viele Vermieter gehen also dazu über, im Mietvertrag zusätzliche Fristen für Renovierungsarbeiten festzulegen. Diese dürfen jedoch den Mieter nicht über Gebühr belasten. Grundsätzlich ist die Renovierung die Sache des Vermieters- zwar darf dieser die Pflicht vertraglich an den Mieter abgeben, jedoch nur in dem Maße, in dem er selber Renovierungsarbeiten durchführen würde. Das heißt im Normalfall: Renovieren nach Bedarf, also immer dann, wenn der Zustand der Räume nicht mehr tragbar ist.

In welchen Farben der Mieter die Räume dann gestaltet, ist ihm selber überlassen, wie Gerichte kürzlich festlegten. Der Vermieter darf lediglich fordern, dass auffällige Anstriche vor dem Auszug durch eine neutrale Farbe zu ersetzen sind. Auch vertraglich festgelegte Einschränkungen sind damit hinfällig.

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