Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden unterstützt

07.November 2008

Aufgrund steigender Energiekosten denken immer mehr Immobilienbesitzer an Modernisierungsmaßnahmen. Das liegt unter anderem auch im Alter der Objekte begründet, denn rund Dreiviertel der Wohnungen in Deutschland wurden vor 1980 erbaut- zu den damals geltenden Standards. Diese können mit der heutigen Norm nicht mithalten, hoher Energieverlust ist nur einer der vielen negativen Aspekte eines Altbaus. Die Energiebilanz kann jedoch mit relativ wenig Aufwand deutlich verbessert werden. Gleich ob hier das Haus neu gedämmt oder eine komplett neue Heizungsanlage eingebaut werden soll- kostspielig ist ein solches Vorhaben in jedem Fall. Ein guter Teil der Kosten kann jedoch eingespart werden, wenn der Eigentümer sich an die richtigen Stellen wendet, denn Bund und Länder beteiligen sich unterstützend an vernünftig aufgezogenen Umbauten. Auch Energieversorger bieten zum Teil Förderprogramme an. Für die erste Recherche bietet es sich an, einen Energieberater hinzuzuziehen. Dieser kann das Wohneigentum auf Schwächen hin untersuchen und Tipps für eine zielgerichtete Maßnahme geben. Außerdem kennt ein Energieberater in der Regel auch die laufenden regionalen Förderprogramme und kann entsprechende Hinweise geben. In Eigenleistung kann der Immobilienbesitzer sich im Internet über weitere Förderungen informieren und sich nach passenden Ansprechpartnern umsehen. Auch die regionalen Verbraucherzentralen stellen Informationsmaterial zur Verfügung. Häufig unterstützt sind der Einbau von neuen Türen und Fenstern sowie die Umrüstung auf eine energiesparende und umweltfreundliche Heizungsanlage. Um sich Förderungsgelder sichern zu können, muss vor dem Beginn der Sanierung ein Kostenvoranschlag eines Energieberaters eingereicht werden. Im Nachgang einer bereits durchgeführten Maßnahme können Fördermaßnahmen nicht mehr beantragt werden.Zusätzlich locken für die Kosten der Sanierungsarbeiten steuerliche Ersparnisse. Für die Erhaltung und Modernisierung der häuslichen Umgebung können auf den Höchstbetrag von 3000 Euro 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss jedoch die Rechnung des Handwerkers und der Kontobeleg vorgelegt werden, um die Überweisung zu belegen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt!

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