Schwarzarbeit an Immobilien
13.September 2008
Der Hausbau ist teuer, die Preise für die benötigten Materialien steigen, und auch kleinere Umbauten oder Renovierungsarbeiten fallen finanziell stark ins Gewicht. Viele Bauherren und Immobilienbesitzer versuchen daher, über Schwarzarbeit Geld zu sparen. Schnell ist ein ambitionierter und zeitlich flexibler Handwerker gefunden, der sich für einen geringen Stundenlohn ans Werk macht. Doch Vorsicht ist geboten, denn Schwarzarbeit ist strafbar und kann im Schadensfall zu großem Ärger führen!Wer gelernte Handwerker an seinem Haus ohne Rechnung arbeiten lässt, spart auf der einen Seite viel Geld, denn meist liegt der Stundenlohn unter dem, der für die Arbeit im Rahmen eines offiziellen Auftrags veranschlagt wird, zum anderen entfällt auf die Mehrwertsteuer. Bei der Beschäftigung eines Laien kann sogar noch mehr eingespart werden, da dieser oftmals günstiger arbeitet. Darüber hinaus verlassen sich viele Menschen darauf, dass vom Amt nur Großbaustellen überprüft werden. Doch auch Privatbaustellen stehen inzwischen verstärkt auf der Liste. Wer bei der Beschäftigung von Schwarzarbeit ertappt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen: bis zu 300 000 Euro können rechtlich dafür gefordert werden! Zwar fallen die Strafen meist geringer aus, doch schnell erreicht das Bußgeld eine Summe, mit der auch ein Betreib mit offiziellem Auftrag hätte bezahlt werden können. Außerdem sind Pfusch und Schäden nicht über eine Versicherung abgedeckt und müssen vom Bauherrn selber behoben werden. Auch bei einem Unfall auf der Baustelle tritt keine Versicherung ein, und eine mündliche Absprache reicht nicht aus, um mögliche Ansprüche des Verunfallten abzuwiegeln. Die möglichen Schwierigkeiten durch Schwarzarbeit sollten unbedingt gegen den Nutzen durch die finanzielle Ersparnis aufgerechnet werden.
Gegenüber des Begriffs der Schwarzarbeit steht jener der Nachbarschaftshilfe. Natürlich kann ein befreundeter Handwerker beim Verlegen von Parkett oder beim Verputzen helfen, sofern er dafür nicht im üblichen Verständnis bezahlt wird. Nachbarschaftshilfe liegt dann vor, wenn die Leistung nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt ist. Damit bedingt Nachbarschaftshilfe kein Arbeitsverhältnis und ist nicht versicherungspflichtig.
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