Versteckte Kosten beim Immobilienerwerb
12.September 2008
Der Traum vom Eigenheim ist mit viel Geld verbunden. Doch neben den Kosten für den Erwerb fallen weitere versteckte Kosten an, die nicht unerheblich ins Gewicht fallen und unbedingt eingeplant werden sollten.Läuft der Kauf über einen Makler, fällt eine Maklercourtage an. Diese beläuft sich je nach Bundesland auf eine Höhe zwischen 3,57 Prozent und 7,14 Prozent des Immobilienpreises. Manche Makler werden vom Verkäufer bezahlt, andere dagegen vom Käufer. In Ausnahmefällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.
Der Vertrag wird von einem Notar erstellt, dessen Arbeit in der Regel vom Käufer der Immobilie gezahlt wird. Die Höhe der Kosten beläuft sich auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises und beinhaltet den Entwurf und die Zusendung des Vertrags und die amtliche Beurkundung des Kaufs. Darüber hinaus zieht der Notar alle nötigen Informationen bezüglich der Grundschulden auf der Immobilie ein und gibt die Unterlagen an das Finanzamt und das Grundbuchamt weiter.
Darüber hinaus wird durch den Kauf einer Immobilie die Grunderwerbssteuer fällig, die derzeit bei 3,5 Prozent des Kaufpreises liegt.
Die versteckten Kosten belaufen sich also je nach Bundesland auf rund 10 Prozent des Kaufpreises und müssen in der Regel zwei bis vier Wochen nach Fälligkeit gezahlt werden.
In wenigen Fällen wird nach Vertragsabschluss ein Rücktritt vom Kauf nötig, zum Beispiel wenn die Bank kurzfristig die Zusage für die Finanzierung zurückzieht. In diesem Fall müssen der Notar und der Verkäufer unverzüglich über die neue Situation unterrichtet werden. Sofern die Immobilie noch gekauft werden soll und eine neue Bank gefunden werden muss, kann ein Zahlungsaufschub mit dem Verkäufer ausgemacht werden. Da der Käufer alle Zinsverluste des Verkäufers durch die verspätete Zahlung trägt, muss schnellstmöglich ein neues Kreditinstitut gefunden werden. Bei einer kompletten Rückabwicklung des Kaufs fallen noch mehr Kosten, denn der ehemalige Interessent trägt alle Kosten beim Notar und gegebenenfalls anfallende Kosten für Anwälte und Gericht. Darüber hinaus muss er den Differenzbetrag tragen, falls der Verkäufer seine Immobilie gegen eine niedrigere Summe verkauft.
Vor der bindenden Kaufzusage sollte also die Finanzierung sicher stehen und alle Details genau überprüft worden sein, damit einen spätere Rückabwicklung nicht notwendig wird.
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