Wissenswertes zur privaten Krankenversicherung
11.Dezember 2008
Das System aus zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung ist auf den ersten Blick schwer durchschaubar. Die Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung werden jedoch deutlich, sobald eine genauere Auseinandersetzung erfolgt. Da die private Krankenversicherung zudem nur für wenige Menschen eine Möglichkeit darstellt, ist es nicht unbedingt nötig, sich damit auseinander zu setzen.Die private Krankenversicherung kann nur von Menschen in Anspruch genommen werden, deren Gehalt entweder über dem Beitragsbemessungssatz liegt oder die freiberuflich tätig sind. Außerdem können sich auch Beamte privat krankenversichern. Für Angestellte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden aufgrund des Alters, des Gesundheitszustands und möglicher Risikofaktoren berechnet. In der Regel sind deshalb junge Versicherungsnehmer recht günstig versichert, manchmal liegen die Beiträge sogar unter denen der gesetzlichen Versicherung. Personen, die erst spät in die private Versicherung wechseln, zahlen hohe Beträge. Auch für Personen, die eine schwerwiegende Vorerkrankung aufweisen, werden höhere Beiträge angesetzt. Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst ihre Beiträge dagegen am realen Einkommen des Versicherten.
Der Wechsel aus der privaten Versicherung zurück in die gesetzliche ist nur unter bestimmten Umständen möglich. So können privat Versicherte wechseln, wenn ihr Einkommen sinkt und sie wieder unter die Bemessungsgrenze fallen, auch im Fall einer Arbeitslosigkeit muss die gesetzliche Krankenversicherung wieder in Anspruch genommen werden.
In der Regel liegen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung höher als in der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür bietet eine private Versicherung jedoch auch einen größeren Leistungsumfang, so werden zum Beispiel alle verschriebenen Medikamente übernommen, auch einfache Schmerzmittel. Dagegen stehen aber zusätzliche Kosten für die Versicherung der Familienangehörigen, denn für diese fallen in der privaten Versicherung eigene Beiträge an. In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder und auch ein nicht erwerbstätiger Partner familienversichert werden.
Keine Unterschiede gibt es hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses. Auch Privatversicherte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kosten für die Versicherung. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt bei mindestens der Hälfte der durchschnittlich für eine gesetzliche Versicherung anfallenden Kosten, höchstens wird die Hälfte der tatsächlichen Beiträge übernommen. Wie hoch die Zahlung ausfällt, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
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