Wohngeld wird weniger benötigt
10.September 2008
Das Statistische Bundesamt teilte kürzlich mit, dass immer weniger Haushalte in Deutschland Wohngeld erhalten. Insgesamt 1,5 Prozent der gesamten deutschen Privathaushalte nahm diese Sozialleistung im vergangenen Jahr in Anspruch, 0,2 Prozent weniger als noch 2006. Über 900 Millionen Euro gab der Staat in Form von Mietzuschüssen dabei aus. Aktuell leben in den neuen Bundesländern mehr Wohngeldempfänger als in den alten, wobei in Bayern am wenigsten Zuschüsse benötigt werden. Der Rückgang belegt sich vor allem durch die Reform von Hartz IV, aber auch durch den Rückgang der Arbeitslosigkeit. Mit der aktuellen Wohngeldreform steigt der monatliche Zuschuss der Berechtigten spätestens ab Januar 2009 von bislang rund 88 Euro auf dann rund 140 Euro. Darin sind jedoch auch die Heizkosten enthalten, die pauschal für die Quadratmetergröße der Wohnung berechnet sind und bislang separat berechnet wurden. Die Regierung plant, aufgrund des explosionsartigen Anstiegs der Nebenkosten, die Erhöhung bereits auf den 01. Oktober diesen Jahres vorzuverlegen.Das Wohngeld ist eine finanzielle Zusatzleistung des Deutschen Staates, die einkommensschwachen Personen zur Sicherung eines angemessenen Wohnstandards gezahlt wird. Dabei können nicht nur zur Miete wohnende Menschen Wohngeld beziehen, sondern auch Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie, die mit den laufenden Kosten finanziell überfordert sind. Diese erhalten einen monatlichen „Lastenzuschuss”. Die Höhe des Wohngelds ist abhängig von der Höhe des Einkommens aller Personen, die in der Wohnung leben. Eine Bezuschussung erfolgt dann, wenn die Einnahmen eine bestimmte, jedes Jahr neu festgelegte Höhe nicht überschreiten. Darüber hinaus muss der bewohnte Wohnraum angemessen sein. Personen, die in einer überproportional großen Mietwohnung leben, erhalten nur den Zuschuss für den als angemessen festgelegten Raum und werden dazu angehalten, eine passende Wohnung zu suchen. Das Wohngeld wird jeweils für ein Jahr bewilligt, für eine Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf ein neuer Antrag beim zuständigen Amt eingereicht werden. Im Internet können alle Informationen rund um das Wohngeld kostenfrei heruntergeladen werden.
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