Wohnimmobilien
23.Januar 2008
Immobilienmakler zählen jegliche Gebäudearten zu ihrem Repertoire und darunter befinden sich auch Wohnimmobilien. Unter einer Wohnimmobilie versteht man im Allgemeinen ein Gebäude oder nur einen Teil eines Gebäudes, welches ausschließlich zum Wohnen benutzt wird. Es spielt keine Rolle ob der Eigentümer oder ein Mieter der Bewohner der Wohnimmobilie ist, solange diese ausschließlich den Wohnzwecken dient. Eine Wohnimmobilie kann aus mehreren Zimmern mit verschiedenen Funktionen bestehen. Auch der Preis ist je nach Lage der Wohnimmobilie verschieden. Vor allem in Ballungsräumen, wie beliebten Innenstädten, sind die Kaufpreise auch für alte Wohnimmobilien sehr hoch, da das Angebot von der Nachfrage um einiges übertrumpft wird. Grundsätzlich muss man die Wohnimmobilie von der Gewerbeimmobilie unterscheiden. Ursprünglich wurden die beiden Immobilienarten von einander unterschieden, da es der Staat so vorgegeben hat. Es wurde im Steuerrecht, im Finanzierungsbereich und im Baurecht eine Unterscheidung zwischen Wohnimmobilie und Gewerbeimmobilie getroffen.
Bei einer Gewerbeimmobilie, welche ebenfalls zum Repertoire eines Immobilienmaklers gehört, steht die gewerbliche und freiberufliche Nutzung im Vordergrund. Zu Gewerbeimmobilien zählen neben Ladengeschäften, Werkstätten und Fabrikhallen, auch Büros, Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Manche Immobilien besitzen den Faktor, dass sie zu Wohn- als auch zu Gewerbezwecken verwendet werden können. Zu diesen Immobilien gehören Ferienhäuser, Büros, Atelies und Bauernhöfe.
Artikel gespeichert unter: Wohnimmobilien

Ihr Kommentar
Sie müssen sich anmelden um Kommentare zu schreiben.
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren