Wohnungssuche ist für Hartz IV-Empfänger schwierig
27.November 2008
Für erwerbslose Menschen gestaltet sich die Wohnungssuche ganz besonders schwierig. Zum einen liegt das an den Vorurteilen, die ihnen entgegengebracht werden, zum anderen aber auch an dem sehr begrenzten Angebot finanziell passender Immobilien. Deshalb haben sich viele Makler auch auf die Vermittlung dieser Wohnungen spezialisiert und unterstützen die Empfänger von Hartz IV und Wohngeld bei ihrer schwierigen Suche. Die Kosten für den Makler trägt die Behörde jedoch nur dann, wenn diese zu dem Umzug anhält. Wer dagegen nur umzieht, weil die Wohngegend nicht mehr gefällt oder die Nachbarn zu laut sind, trägt die Maklergebühren in der Regel selber. Dieser Kostenpunkt sollte im Zweifelsfall vorher mit der zuständigen Behörde geklärt werden.
Kriterium bei der Auswahl angemessener Wohnungen ist vor allem die Größe, die den Preis unmittelbar bestimmt, daneben auch die Lage und die Ausstattung. Für eine Einzelperson gelten Wohnungen bis zu 45 Quadtratmetern als angemessen, für zwei Personen sind es 60 Quadratmeter. Für jede weitere Person dürfen bis zu 15 weitere Quadratmeter hinzukommen, für Säuglinge gilt dieser Anspruch jedoch nicht. Der Zuschuss von Seiten des Staates zu der Wohnung ist abhängig von der Größe der Wohnung, für jeden Quadratmeter wird eine vorher festgelegte Summe gezahlt. Zusätzlich kann oftmals noch ein Zuschuss für die Nebenkosten beantragt werden. Wie hoch die Übernahme durch die Behörde ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und orientiert sich an den örtlichen Mietpreisen. Wie hoch die Zuzahlung im Einzelfall ist, kann bei der zuständigen ARGE oder im Amt erfragt werden.
Fallen nach einem Umzug Renovierungsarbeiten an oder müssen notwendige Einrichtungsgegenstände angeschafft werden, leistet die Behörde nach vorheriger Antragstellung auch hier Unterstützung.
Auch Erwerbslose mit Eigenheim müssen nicht unbedingt fürchten, dieses zu verlieren. Die Ämter beteiligen sich auch in diesem Fall an den Unterkunftskosten, wie zum Beispiel den Grundsteuern und der Gebäudeversicherung. Die Tilgungsraten jedoch muss der Inhaber der Immobilie selber tragen, denn diese gelten als private Vermögensbildung, die nicht unterstützt wird.
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